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   OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09   

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OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,14604)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.10.2010 - 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,14604)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,14604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Ausreichende Aufklärung bei Ausweisung der Vertriebsprovisionen im Fondsprospekt als Eigenkapitalbeschaffungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht einer anlageberatenden Bank hinsichtlich der Provision für die Vermittlung von Kapitalanlagen bei Ausweisung von Vertriebsprovisionen als Eigenkapitalbeschaffungskosten im ausgehändigten Fondsprospekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Umfang der Aufklärungspflicht einer anlageberatenden Bank über die Höhe gezahlter Provisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 465 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08, seien hierin heimliche und hinter dem Rücken des Anlegers fließende, vom Umsatz abhängige Provisionen, somit aufklärungspflichtige Rückvergütungen, zu erblicken.

    Sie berufen sich vielmehr im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08, Tz. 31 darauf, dass es sich bei den im Emissionsprospekt bezeichneten Kosten zur Eigenkapitalbeschaffung um schlichte Innenprovisionen handele und nicht um verdeckte Rückvergütungen.

    c) Der BGH hat in der Entscheidung vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08 (WM 2009, 2306 Tz. 31) ausdrücklich und eindeutig klargestellt, dass aufklärungspflichtige Rückvergütungen nur dann vorliegen, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen.

    Der Senat sieht sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Entscheidung vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08; WM 2009, 2306und Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06, Tz. 15, veröffentlicht in BKR 2008, 199).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    32 Der BGH hat bereits in seinem Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06, Tz. 15, veröffentlicht in BKR 2008, 199 entschieden, die Bezeichnung als Kosten der Eigenkapitalbeschaffung lasse den Anleger nicht darüber im Unklaren, dass darunter Kosten für den Vertrieb der Kommanditbeteiligungen zu verstehen sind.

    Der Senat sieht sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Entscheidung vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08; WM 2009, 2306und Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06, Tz. 15, veröffentlicht in BKR 2008, 199).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Die Entscheidung des BGH vom 20.01.2009 (NJW 2009, 1416) sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, zumal der Kläger nicht schlüssig dargelegt habe, dass die Beklagte für die Vermittlung der Fondsanteile erhebliche Beträge erhalten habe und daher eine Gefährdungssituation für den Kunden unter dem Gesichtspunkt des Interessenkonfliktes geschaffen worden sei.

    Eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, muss nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19.12.2006, BGHZ 170, 226; Beschluss vom 20.01.2009 WM 2009, 405; Urteil vom 12.05.2009, WM 2009, 1274; Urteil vom 15.04.2010 WM 2010, 885; Beschluss vom 29.06.2010) darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenskonflikt der Bank offen zu legen.

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Der Kläger, der insoweit die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH WM 2006, 1288), hat damit den Nachweis einer nicht rechtzeitigen Übergabe des Prospekts durch die Beklagte nicht führen können und diese Behauptung im Berufungsverfahren auch nicht weiter verfolgt.
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Hinzukommen muss, dass der Beurteilung unterschiedliche Rechtssätze zugrunde liegen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1676).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Angesichts dessen, dass die Beklagte mit dem Anschreiben vom 16.10.1992 unstreitig mit einer Anlageempfehlung an den Kläger herangetreten war und dieser die Beratung durch die beklagte in Anspruch genommen hat, war jedenfalls stillschweigend eine Beratungsvertrag zustande gekommen (vgl. BGHZ 123, 126 Tz. 11, 12).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, muss nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19.12.2006, BGHZ 170, 226; Beschluss vom 20.01.2009 WM 2009, 405; Urteil vom 12.05.2009, WM 2009, 1274; Urteil vom 15.04.2010 WM 2010, 885; Beschluss vom 29.06.2010) darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenskonflikt der Bank offen zu legen.
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Aus diesem Grunde können sich die Beklagte und die Streithelferinnen im Übrigen nicht darauf berufen, dass die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung überhaupt nicht aufklärungspflichtig seien, weil sie mit 15 % unter der Schwelle liegen, ab der sog. Innenprovisionen nach der Rechtsprechung des BGH erst offenbarungspflichtig sind (BGHZ 158, 110 Tz. 39).
  • OLG Celle, 10.03.2010 - 3 U 225/09
    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Insoweit stützt sich der Kläger vor allem auf die in vergleichbaren Fällen ergangenen Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 24.02.2010, Az. 9 U 58/09, (= WM 2010, 844) und OLG Celle 10.03.2010, Az. 3 U 225/09.
  • OLG Stuttgart, 24.02.2010 - 9 U 58/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Insoweit stützt sich der Kläger vor allem auf die in vergleichbaren Fällen ergangenen Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 24.02.2010, Az. 9 U 58/09, (= WM 2010, 844) und OLG Celle 10.03.2010, Az. 3 U 225/09.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • OLG München, 28.02.2011 - 19 U 3877/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des OLG Bamberg vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09, beruft, betrifft diese einen Immobilienfonds, bei dem nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2009 tatsächlich zweifelhaft sein könnte, ob "Rückvergütungen" im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorliegen, weil die Provisionen an die Bank dort nicht aus den Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren bezahlt werden.

    Auch für einen "verständigen Anleger" liegt nach Auffassung des Senats "nicht auf der Hand", welcher konkrete Anteil der im Prospekt ausgewiesenen Eigenkapitalbeschaffungskosten mit oder ohne Agio an die beratende Bank fließt (vgl. Pallasky , GWR 2010, 556).

    Selbst eine der Auffassung der Beklagten folgende Auslegung der Emissionsprospekte für V. 4 durch ein anderes Obergericht würde noch keine Divergenz im Rechtssinne begründen (konsequent deshalb OLG Bamberg vom 20.10.2010 aaO (s. o.): keine Revisionszulassung).

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4576/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des OLG Bamberg vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09, beruft, betrifft diese einen Immobilienfonds, bei dem nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2009 tatsächlich zweifelhaft sein könnte, ob "Rückvergütungen" im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorliegen, weil die Provisionen an die Bank dort nicht aus den Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren bezahlt werden.

    Auch für einen "verständigen Anleger" liegt nach Auffassung des Senats "nicht auf der Hand", welcher konkrete Anteil der im Prospekt ausgewiesenen Eigenkapitalbeschaffungskosten mit oder ohne Agio an die beratende Bank fließt (vgl. Pallasky, GWR 2010, 556).

    Selbst eine der Auffassung der Beklagten folgende Auslegung der Emissionsprospekte für V. 3 und 4 durch ein anderes Obergericht würde noch keine Divergenz im Rechtssinne begründen (konsequent deshalb OLG Bamberg vom 20.10.2010 aaO (s. o.): keine Revisionszulassung).

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4574/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    Ähnliches gilt für die Entscheidung des OLG Bamberg vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09 (mit abl. Anm. Pallasky , GWR 2010, 556).

    Auch für einen "verständigen Anleger" liegt aber nach Auffassung des Senats "nicht auf der Hand", welcher konkrete Anteil der im Prospekt ausgewiesenen Eigenkapitalbeschaffungskosten mit oder ohne Agio an die beratende Bank fließt (vgl. Pallasky , GWR 2010, 556).

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4105/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    Ähnliches gilt für die Entscheidung des OLG Bamberg vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09 (mit abl. Anm. Pallasky , GWR 2010, 556).

    Auch für einen "verständigen Anleger" liegt aber nach Auffassung des Senats "nicht auf der Hand", welcher konkrete Anteil der im Prospekt ausgewiesenen Eigenkapitalbeschaffungskosten mit oder ohne Agio an die beratende Bank fließt (vgl. Pallasky , GWR 2010, 556).

  • OLG Zweibrücken, 07.02.2011 - 7 U 135/09

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Verschweigen von

    Beim Vertrieb des vorliegenden ... und seines Schwesterfonds, ..., gehen die Oberlandesgerichte - soweit ersichtlich - zwar einheitlich davon aus, dass hier aufklärungspflichtige Rückvergütungen vorliegen, jedoch haben das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 12. Mai 2010, Az.: 3 O 200/09 _ bei Juris) und das Oberlandesgericht Bamberg (Urteil vom 20. Oktober 2010, Az.: 3 U 98/09 _ BeckRS 2010, 26724) unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2009 für Sachverhalte, die dem vorliegenden durchaus vergleichbar sind, angenommen, dass in diesem Falle keine aufklärungspflichtigen Rückvergütungen, sondern nur eingeschränkt aufklärungspflichtige Innenprovisionen vorliegen.
  • KG, 04.04.2011 - 24 U 81/10

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen der beratenden Bank

    Derartiges ist im Hinblick auf von der Beklagten zitierte Entscheidungen anderer Gerichte nicht zu ersehen und liegt auch nicht vor in Ansehung des - vor dem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2011 ergangenen und von diesem überholten - Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg vom 20.10.2010 (- 3 U 98/09 - GWR 2010, 556).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 9 U 41/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

    Der entgegenstehenden Meinung des OLG Bamberg zu demselben Fonds (Urt. v. 20.10.2010, 3 U 98/09) schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG München, 28.02.2011 - 19 U 3698/10

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beratung anhand eines

    Zwar sind diese nicht aus zunächst an die Fondsgesellschaft geflossenen Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsvergütungen an die Beklagte zurück geflossen, sondern aus der im Prospekt offen ausgewiesenen Position "Eigenkapitalvermittlung" (vgl. Anlage K 1, S. 28), so dass zweifelhaft sein könnte, ob derartige Zahlungen unter den Begriff der "Rückvergütungen" fallen, über deren Vereinnahmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 27.10.2009, Gz. XI ZR 338/08, und Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09) aufzuklären ist (so ausdrücklich OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09 (für einen anderen geschlossenen Immobilienfonds) und OLG Celle, Urteil vom 29.09.2010, Gz. 3 U 70/10).
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