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   OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14   

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https://dejure.org/2015,5807
OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14 (https://dejure.org/2015,5807)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.02.2015 - 4 U 72/14 (https://dejure.org/2015,5807)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Februar 2015 - 4 U 72/14 (https://dejure.org/2015,5807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Verjährungsbeginn, Nichtigkeit, Geschäftsbesorgungsvertrag, Bauträger- und Treuhandmodell, Vollmacht, Geschäftsbesorger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger und Treuhandmodell; Subjektive Voraussetzungen des Verjährungsbeginns einer Bereicherungsforderung der Anlegerseite auf Erstattung erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen; Vorwurf eines "evidenten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bankhaftung beim vollfinanziertem Erwerb einer Immobilie im Bauträgermodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht zur kenntnisrelevanten Tatsachengrundlage rechnen die Umstände einer Rechtsscheinvollmacht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht zur kenntnisrelevanten Tatsachengrundlage rechnen die Umstände einer Rechtsscheinvollmacht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1183
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.04.1991 - IV ZR 112/90

    Rechtliche Einordnung eines Baubetreuungsvertrages; Bemessung des Entgelts nach

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    Ein im Rahmen eines Bauträger- und Treuhandmodells vorgesehener "Funktionsvertrag" über eine Finanzierungsvermittlung ist im Regelfall eine Geschäftsbesorgung, bei der die werk- oder dienstvertraglichen Elemente überwiegen (Anschluss an BGH NJW-RR 1991, 914).

    Diese Einengung widerspricht jedoch dem seit BGH NJW-RR 1991, 914 anerkannten Einordnungsmaßstab (vgl. auch Palandt, 74. Aufl., Rn.7 vor § 652 BGB): Danach muss keineswegs jeder Vertrag, der eine "Finanzierungsvermittlung" (mit)regelt, dem Maklerrecht unterfallen.

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    Was die Stellungnahme der Verjährungseinrede nunmehr mit Blick "auf den Rechtsgedanken des § 215 BGB" entgegenhalten möchte, ist der unzulässige Versuch, das in diesem Punkt lückenhaft gebliebene Berufungsvorbringen nach Ablauf der Frist zur Berufungsbegründung nachzubessern (vgl. nur BGH NJW-RR 2007, 414, Rn. 13).

    Damit kann ein Berufungsführer in dem inzwischen erreichten Prozessstadium von vornherein nicht gehört werden (BGH NJW-RR 2007, 414, Rn.13).

  • BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    Dem Angebot auf Zeugenbeweis zu einem Ausschnitt des sog. Vermittlergesprächs (hier: angebliche Angaben des Vermittlers zur Höhe der Vertriebsprovision) braucht nicht nachgegangen zu werden, wenn das Vorbringen in verschiedener Hinsicht ungewöhnliche Auffälligkeiten aufweist, welche auf die Konsistenz des unter Beweis gestellten Kernvortrags selbst durchschlagen und deshalb die Annahme rechtfertigen, dass es sich allenfalls um eine ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung handelt (Fortführung von BGH MDR 2015, 234 = WuM 2014, 741, Rn.18ff.).

    Vielmehr haben die darlegten Defizite eine Dichte und Aussagekraft, durch welche die Konsistenz des unter Beweis gestellten Kernvortrags selbst in Frage gestellt wird (zur Abgrenzung vgl. etwa BGH WuM 2014, 741, dort Rn.18ff.).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    Zwar handelt es sich auch insoweit um anspruchsbegründende Tatsachen einer Rückzahlungsforderung (BGH WM 2008, 2155, Rn.21; 2012, 312, Rn.30).

    Allein diese Abgrenzung nach Schlüssigkeitskriterien in Verbindung mit der Verteilung der Behauptungs- und Beweislast wird der Vorgabe gerecht, wonach es genügt, dass der Anspruchsberechtigte den Sachverhalt in seinen Grundzügen kennt und weiß, dass der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für die Entstehung eines Anspruchs bietet (BGH WM 2008, 2155, 2158).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 82/07

    Mecklenburger Obstbrände

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    Denn die Unsicherheit des Gläubigers, ob sich der Schuldner auf begründete Einwendungen gleich welcher Art berufen kann, schließt eine Kenntnis im Sinn des § 199 I Nr. 2 BGB nicht aus (vgl. BGH MDR 2010, 224, Rdn.22 m.w.N.; MK-Grothe, 6. Auflage, Rn.25 zu § 199 BGB).

    Im übrigen ist es zunächst einmal Sache des Bereicherungsgläubigers, sich darauf zu berufen und hierzu näher vorzutragen, dass und aufgrund welcher konkreten Umstände unter diesem Gesichtspunkt beachtliche Zweifel am Bestehen des Rückforderungsanspruchs bestanden hätten, durch welche der Beginn der Verjährungsfrist hinausgeschoben sei (vgl. BGH MDR 2010, 224, Rdn.22, 24).

  • OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01

    Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    Dieses Vorbringen beinhaltet übrigens schon eine Abweichung von der im Rahmen des vorliegenden Klagemusters jahrelang angedienten Vorversion, wonach die Beklagte aufgrund einer Provisionsabsprache mit der Geschäftsbesorgerin selbst eine "Finanzierungsvermittlungsprovision" an den Vertrieb oder die Geschäftsbesorgerin bezahlt habe (vgl. nur Senatsurteil vom 28.11.2008 - 4 U 88/01 - dort Rn. 206 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2006 - 2 OA 915/06

    Höhe der Erhebung von Rechtsanwaltsgebühren bei Tätigwerden in derselben

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    Vor allem aber lässt die angebotene Einordnung eine Beachtung der grundlegenden Vorgabe vermissen, dass bei getrennt abzuschließenden Rechtsgeschäften eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der jeweiligen Vereinbarungen streitet (vgl. BGHZ 78, 346, 349; BGH NJW 2007, 395, Rn.17).
  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 175/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    Die erste, prozesstaktisch motivierte Umstellung - nämlich im Hinblick auf die in der Gegenerklärung erneut (heftig) kritisierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidungsserie vom 05.06.2012 mit der Pilotentscheidung WM 2012, 1389 (vgl. dazu S. 4 der Stellungnahme = Bl. 640) - betrifft die schrittweise Ausblendung eines Zusammenhangs zwischen täuschendem Verhalten und dem Prospekt bzw. sonstigen schriftlichen Unterlagen.
  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    bb) Unter diesen Umständen konnte ein verständiger Anleger - bei sorgfältiger und eingehender Lektüre des Prospekts (vgl. dazu BGHZ 195, 1, dort Rn. 30 m.w.N.) - die Angaben zum Aufgabenbereich des Finanzierungsvermittlers redlicherweise nur dahin verstehen, dass ein wesentlicher Teil der vergütungspflichtigen Leistungen bereits in dem prospektierten Finanzierungsvorschlag (einschließlich der zugrunde liegenden Verhandlungen und sonstigen Vorarbeiten) beinhaltet war.
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14
    Vor allem aber lässt die angebotene Einordnung eine Beachtung der grundlegenden Vorgabe vermissen, dass bei getrennt abzuschließenden Rechtsgeschäften eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der jeweiligen Vereinbarungen streitet (vgl. BGHZ 78, 346, 349; BGH NJW 2007, 395, Rn.17).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 52/82

    Grundsatz des Vorrangs des Vertragsinhalts gegenüber dem Inhalt der

  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu

  • BGH, 08.11.2011 - XI ZR 341/10

    Darlehensvertrag: Aufrechnung des Darlehensnehmers mit einer verjährten

  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis:

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 17 U 56/14

    Verjährungshemmung durch Mahnbescheid: Anforderungen an die Identifizierung des

  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen

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