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   OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12   

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https://dejure.org/2012,5113
OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12 (https://dejure.org/2012,5113)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 Ss 34/12 (https://dejure.org/2012,5113)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 Ss 34/12 (https://dejure.org/2012,5113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bewährungsentscheidung, Geständnis, Wertigkeit, Relativierung

  • openjur.de

    1. Besondere Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB dürfen nicht mit der Begründung versagt werden, einem Geständnis komme - etwa aufgrund der Betreffenssituation - nur eingeschränkte "Wertigkeit" zu (u.a. Anschluss an BGH StraFo 2010, 207 und NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342).2. Die B

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Strafaussetzung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Voraussetzungen für das Vorliegen besonderer Gründe i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafaussetzung zur Bewährung; Besondere Gründe i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Strafaussetzung zur Bewährung: Die "Wertigkeit” eines Geständnisses

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die besonderen Umstände iSd § 56 Abs. 2 StGB - Ein Zusammentreffen lediglich durchschnittlicher und für sich betrachtet einfacher Milderungsgründe kann zu besonderen Umständen führen

Papierfundstellen

  • StV 2013, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09

    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12
    Hierbei sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (u.a. Anschluss an BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.).

    Dass diese Milderungsgründe der Tat darüber hinaus 'Ausnahmecharakter' verleihen, verlangt § 56 Abs. 2 StGB nicht (u.a. Anschluss an BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f. und BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342).

    Bei der gebotenen Gesamtschau sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7 und StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Schäfer/Sander/van Gemmeren , Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 157 ff.; Fischer § 56 Rn. 20, 22 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig StGB 28. Aufl. § 56 Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 f., jeweils m.w.N.).

    Dass diese Milderungsgründe der Tat darüber hinaus einen ' Ausnahmecharakter" verleihen, verlangt § 56 Abs. 2 StGB nicht (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342; Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 158 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig § 56 Rn. 28; Fischer § 56 Rn. 22 ).

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12
    Bei der gebotenen Gesamtschau sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7 und StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Schäfer/Sander/van Gemmeren , Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 157 ff.; Fischer § 56 Rn. 20, 22 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig StGB 28. Aufl. § 56 Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe von bis zu sechs

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12
    Bei der gebotenen Gesamtschau sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7 und StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Schäfer/Sander/van Gemmeren , Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 157 ff.; Fischer § 56 Rn. 20, 22 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig StGB 28. Aufl. § 56 Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 StR 17/07

    Strafaussetzung zur Bewährung (Entscheidung über die Sozialprognose; Leugnen der

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12
    12 Beide Begründungsvarianten für die mindere "Wertigkeit" des Geständnisses des Angeklagten laufen im Ergebnis darauf hinaus, die Verneinung besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB in rechtsfehlerhafter Weise mit Inhalt und Umfang des Tatgeständnisses bzw. dem Fehlen einer von "Schuldeinsicht und Reue" getragenen Motivation für seine Abgabe und damit letztlich mit einer von dem Angeklagten berechtigt verfolgten Verteidigungsstrategie zu begründen, was auch dann unzulässig wäre, wenn der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat bestritten hätte (BGH StraFo 2010, 207; BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342; Beschluss vom 07.02.2007 - 2 StR 17/07 [bei juris] und schon BGH NStZ-RR 2003, 264 = StV 2003, 669 f.; vgl. auch Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 20 und 23, jeweils a.E.).
  • BGH, 15.04.2003 - 3 StR 91/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose; zulässiges Verteidigungsverhalten;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12
    12 Beide Begründungsvarianten für die mindere "Wertigkeit" des Geständnisses des Angeklagten laufen im Ergebnis darauf hinaus, die Verneinung besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB in rechtsfehlerhafter Weise mit Inhalt und Umfang des Tatgeständnisses bzw. dem Fehlen einer von "Schuldeinsicht und Reue" getragenen Motivation für seine Abgabe und damit letztlich mit einer von dem Angeklagten berechtigt verfolgten Verteidigungsstrategie zu begründen, was auch dann unzulässig wäre, wenn der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat bestritten hätte (BGH StraFo 2010, 207; BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342; Beschluss vom 07.02.2007 - 2 StR 17/07 [bei juris] und schon BGH NStZ-RR 2003, 264 = StV 2003, 669 f.; vgl. auch Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 20 und 23, jeweils a.E.).
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