Rechtsprechung
OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthafter Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse; Festsetzung einer Korrespondenzanwaltsgebühr; Unterbevollmächtigung als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung
- Judicialis
BRAGO § 11 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 11 Abs. 1 S. 2; ; BRAGO § 11 Abs. 1 S. 3; ; BRAGO § 11 Abs. 1 S. 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 S. 1... Nr. 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a.F; ; BRAGO § 33 Abs. 3; ; BRAGO § 52; ; BRAGO § 53 a.F.; ; BRAGO § 53 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung der Kosten für einen Korrespondenzanwalt, der in Untervollmacht für den Hauptbevollmächtigten auftritt, weil dieser wegen starken Schneefalls gehindert war, zum Gerichtstermin zu erscheinen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erstattung der Kosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 08.09.2004 - 1 O 207/02
- OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
(BGH JurBüro 2003, 202 ff. zu den Terminsreisekosten mit Hinweis auf u.a. OLG Bremen JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998; 2001, 1000).Ein solcher Ausnahmefall käme in Betracht, wenn ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich gewesen wäre, etwa weil als Partei des Rechtsstreits ein gewerbliches Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung aufgetreten (BGH JurBüro 2003, 202 ff.) oder weil der Informationsfluss zwischen Partei und Anwalt nicht aufgrund persönlicher Gespräche vonstatten gegangen wäre wie bei der Klage einer Bank, einer Versicherung oder eines größeren Leasing-Unternehmens, die Forderungen aus ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einklagen (OLG München NJW-RR 2003, 785 f.), bzw. weil es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern in einem Unternehmen um rechtskundiges Personal gehandelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufgewiesen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1212 f.).
Darüber hinaus sind in einem solchen Fall auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH JurBüro 2003, 202 ff.; LG Dresden AGS 2003, 415; KG Berlin AGS 2002, 139).
Es kommt somit allein darauf an, ob dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (BGH JurBüro 2003, 202 ff).
- OLG Bremen, 07.06.2001 - 2 W 54/01
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
(BGH JurBüro 2003, 202 ff. zu den Terminsreisekosten mit Hinweis auf u.a. OLG Bremen JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998; 2001, 1000). - KG, 11.09.2001 - 1 W 447/01
Kosten eines auswärtigen, in der Nähe der Partei niedergelassenen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
Darüber hinaus sind in einem solchen Fall auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH JurBüro 2003, 202 ff.; LG Dresden AGS 2003, 415; KG Berlin AGS 2002, 139).
- BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
Ein solcher Ausnahmefall käme in Betracht, wenn ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich gewesen wäre, etwa weil als Partei des Rechtsstreits ein gewerbliches Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung aufgetreten (BGH JurBüro 2003, 202 ff.) oder weil der Informationsfluss zwischen Partei und Anwalt nicht aufgrund persönlicher Gespräche vonstatten gegangen wäre wie bei der Klage einer Bank, einer Versicherung oder eines größeren Leasing-Unternehmens, die Forderungen aus ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einklagen (OLG München NJW-RR 2003, 785 f.), bzw. weil es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern in einem Unternehmen um rechtskundiges Personal gehandelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufgewiesen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1212 f.). - OLG München, 12.02.2003 - 11 W 700/03
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
Ein solcher Ausnahmefall käme in Betracht, wenn ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich gewesen wäre, etwa weil als Partei des Rechtsstreits ein gewerbliches Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung aufgetreten (BGH JurBüro 2003, 202 ff.) oder weil der Informationsfluss zwischen Partei und Anwalt nicht aufgrund persönlicher Gespräche vonstatten gegangen wäre wie bei der Klage einer Bank, einer Versicherung oder eines größeren Leasing-Unternehmens, die Forderungen aus ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einklagen (OLG München NJW-RR 2003, 785 f.), bzw. weil es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern in einem Unternehmen um rechtskundiges Personal gehandelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufgewiesen hätte (BGH NJW-RR 2004, 1212 f.). - OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00
Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
(BGH JurBüro 2003, 202 ff. zu den Terminsreisekosten mit Hinweis auf u.a. OLG Bremen JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998; 2001, 1000). - OLG Koblenz, 16.06.2003 - 14 W 396/03
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Hauptbevollmächtigten im Falle eigener …
Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
Darüber hinaus sind in einem solchen Fall auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH JurBüro 2003, 202 ff.; LG Dresden AGS 2003, 415; KG Berlin AGS 2002, 139). - OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 10 W 112/00
Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Bestellung durch auswärtigen Beklagten
Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.2004 - 1 W 70/04
(BGH JurBüro 2003, 202 ff. zu den Terminsreisekosten mit Hinweis auf u.a. OLG Bremen JurBüro 2001, 532; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 998; 2001, 1000).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 7 D 2/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für einen …
im Falle der Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Anreise zum Termin wegen Schneefalls: OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2004 - 1 W 70/04 -, juris.