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   OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13   

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https://dejure.org/2013,34901
OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13 (https://dejure.org/2013,34901)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.10.2013 - 1 W 40/13 (https://dejure.org/2013,34901)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 1 W 40/13 (https://dejure.org/2013,34901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Abgeltung der außergerichtlichen Anwaltskosten im Wege des Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a Abs 2
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Abgeltung der außergerichtlichen Anwaltskosten im Wege des Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2014, 108
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 45/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Sie bedeutet lediglich, dass der Kläger auf die Forderungen, die die Vergleichssumme der Höhe nach übersteigen, bei Erfüllung des Vergleichs verzichtet (BGH MDR 2011, 135).

    Auch nach der mittlerweile ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH MDR 2011, 135) kann die Abgeltung der klageweise geltend gemachten Forderungen durch eine vergleichsweise vereinbarte Teilleistung nicht mit der Titulierung der Gesamtforderung gleichgesetzt werden.

  • OLG Stuttgart, 20.01.2010 - 8 W 13/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr nach

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Dabeikann dahinstehen, ob eine durch eine in einem Vergleich vereinbarte Abgeltungsklausel überhaupt eine Titulierung der als abgegolten bezeichneten Forderungen erfolgt (verneinend OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; NJW-RR 2011, 504).

    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).

  • OLG Stuttgart, 16.07.2010 - 8 W 317/10

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Dabeikann dahinstehen, ob eine durch eine in einem Vergleich vereinbarte Abgeltungsklausel überhaupt eine Titulierung der als abgegolten bezeichneten Forderungen erfolgt (verneinend OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; NJW-RR 2011, 504).
  • OLG Köln, 09.06.2010 - 17 W 86/10

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Prozessvergleichs mit allgemeiner

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
  • OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10

    Voraussetzungen der Geltendmachung der Geschäftsgebühr bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
  • OLG Hamm, 03.08.2010 - 25 W 113/10

    Begriff des Vollstreckungstitels i.S. von § 15a Abs. 2 2. Alt. RVG

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
  • OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Das Erlöschen eines Gebührenanspruchs durch eine Kombination aus Erlass und Erfüllung kann schon aus Gründen der Rechtssicherheit nicht als eine Erfüllung im Sinne von § 15 a Abs. 2 Alt. 1 RVG angesehen werden, wenn der im Vergleich liegende Erlassvertrag nicht deutlich macht, in welchem Umfang die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr hiervon berührt ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010, Az. 2 W 266/10 - juris).
  • OLG Nürnberg, 23.08.2010 - 4 W 468/10

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr im

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
  • OLG München, 13.10.2009 - 11 W 2244/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13
    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).
  • BGH, 11.10.2006 - XII ZR 285/02

    Kostenerstattung bei Zurücknahme der Revision und Verzicht des Revisionsbeklagten

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 3 W 122/15

    Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

    Nach der klärenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 2010 (NJW 2011, 861 f.; dem folgend beispielsweise OLG Bamberg Rpfleger 2014, 108 f.), der sich auch das erkennende Gericht anschließt, ist im Ergebnis davon auszugehen, dass eine Anrechnung nicht in Betracht kommt, wenn der Prozessvergleich keine ausdrückliche Regelung dazu enthält, inwieweit die vom Kläger mit eingeklagte Geschäftsgebühr vom Beklagten zu zahlen ist oder inwieweit eine solche Geschäftsgebühr in der vom Beklagten zu zahlenden Vergleichssumme enthalten sein soll.
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