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   OLG Bamberg, 23.11.2018 - 6 W 22/18   

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https://dejure.org/2018,40555
OLG Bamberg, 23.11.2018 - 6 W 22/18 (https://dejure.org/2018,40555)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.11.2018 - 6 W 22/18 (https://dejure.org/2018,40555)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. November 2018 - 6 W 22/18 (https://dejure.org/2018,40555)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Festsetzung eines höheren Streitwerts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 ; GKG § 48 Abs. 1
    Bestimmung; Ermessen; Herausgabe; Nutzungsentschädigung; Monatsmiete; Zahlung; Zahlungsanspruch

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung? (IMR 2019, 39)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 02.08.2012 - 5 W 745/12

    Streitwert; künftige Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.11.2018 - 6 W 22/18
    Zutreffend geht das Landgericht mit der ganz herrschenden Meinung davon aus, dass die Bestimmung des Streitwerts einer zu zahlenden künftigen Nutzungsentschädigung nicht entsprechend § 9 ZPO (42 Monatsmieten), sondern gemäß § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter besonderer Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016, 8 W 62/15, Tz. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2014, 2 W 32/14, Tz. 3; OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2012, 5 W 745/12, Tz. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011, 5 U 158/10, Tz. 9).
  • OLG Celle, 17.02.2014 - 2 W 32/14

    Streitwert der Klage des Vermieters auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.11.2018 - 6 W 22/18
    Zutreffend geht das Landgericht mit der ganz herrschenden Meinung davon aus, dass die Bestimmung des Streitwerts einer zu zahlenden künftigen Nutzungsentschädigung nicht entsprechend § 9 ZPO (42 Monatsmieten), sondern gemäß § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter besonderer Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016, 8 W 62/15, Tz. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2014, 2 W 32/14, Tz. 3; OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2012, 5 W 745/12, Tz. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011, 5 U 158/10, Tz. 9).
  • LG Würzburg, 05.07.2018 - 3 T 1087/18

    Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Streitwert

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.11.2018 - 6 W 22/18
    Auf die weitere Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 05.07.2018, Az. 3 T 1087/18, abgeändert.
  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10

    Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.11.2018 - 6 W 22/18
    Zutreffend geht das Landgericht mit der ganz herrschenden Meinung davon aus, dass die Bestimmung des Streitwerts einer zu zahlenden künftigen Nutzungsentschädigung nicht entsprechend § 9 ZPO (42 Monatsmieten), sondern gemäß § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter besonderer Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016, 8 W 62/15, Tz. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2014, 2 W 32/14, Tz. 3; OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2012, 5 W 745/12, Tz. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011, 5 U 158/10, Tz. 9).
  • OLG Hamburg, 12.04.2016 - 8 W 62/15

    Wohnraummiete: Streitwert eines Antrags auf Zahlung künftiger

    Auszug aus OLG Bamberg, 23.11.2018 - 6 W 22/18
    Zutreffend geht das Landgericht mit der ganz herrschenden Meinung davon aus, dass die Bestimmung des Streitwerts einer zu zahlenden künftigen Nutzungsentschädigung nicht entsprechend § 9 ZPO (42 Monatsmieten), sondern gemäß § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter besonderer Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016, 8 W 62/15, Tz. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2014, 2 W 32/14, Tz. 3; OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2012, 5 W 745/12, Tz. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011, 5 U 158/10, Tz. 9).
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