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   OLG Bamberg, 24.09.2009 - 3 U 119/09   

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https://dejure.org/2009,26260
OLG Bamberg, 24.09.2009 - 3 U 119/09 (https://dejure.org/2009,26260)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.09.2009 - 3 U 119/09 (https://dejure.org/2009,26260)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. September 2009 - 3 U 119/09 (https://dejure.org/2009,26260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Grundsätze der Auslegung; mehrfache Zuwiderhandlung durch eine einheitliche Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Unterlassungserklärung hinsichtlich des gleichzeitigen Verstoßes gegen mehrere Unterlassungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung einer Unterlassungserklärung hinsichtlich des gleichzeitigen Verstoßes gegen mehrere Unterlassungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 29.06.2000 - 2 U 2/00

    Begriff der Sonderveranstaltung bei Abgabe von Waren an Angehörige des eigenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.09.2009 - 3 U 119/09
    Die Parteien haben es in der Hand, dem gesteigerten Unwert einer mehrere Pflichten verletzenden Handlung dadurch Rechnung zu tragen, dass sie für jeden Pflichtverstoß eine eigenständige Vertragsstrafe zu vereinbaren (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 29.06.2000 - 2 U 2/2000 - abgedruckt in OLGR Bremen 2000, 360-361 in einem vergleichbaren Fall).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.09.2009 - 3 U 119/09
    Maßgeblich ist dabei in erster Linie der objektiv erkennbare Erklärungsinhalt des Unterlassungsversprechens (BGH vom 25.01.2001 - I ZR 323/981 - "Trainingsvertrag" - GRUR 2001, 758-762 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.09.2009 - 3 U 119/09
    Solange die Auslegung durch den Tatrichter zumindest als vertretbar erscheint, ist sie für das Revisionsgericht bindend (vgl. BGH Urteil vom 18.09.1997 - I ZR 71/95 "Modenschau im Salvatorkeller" - abgedruckt u.a. in NJW 1998, 1144-1148).
  • LG Coburg, 25.06.2009 - 1 HKO 18/09

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Grundsätze der Auslegung; mehrfache

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.09.2009 - 3 U 119/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 25.06.2009, Aktenzeichen 1 HKO 18/09, wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO einstimmig zurückgewiesen.
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