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   OLG Bamberg, 25.02.2005 - Ws 136/05   

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https://dejure.org/2005,18481
OLG Bamberg, 25.02.2005 - Ws 136/05 (https://dejure.org/2005,18481)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.02.2005 - Ws 136/05 (https://dejure.org/2005,18481)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - Ws 136/05 (https://dejure.org/2005,18481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    § 61 RVG
    Übergangsregelung beim Pflichtverteidiger; Zuerkennung der Grundgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren; Anforderungen an die Vergütung des Strafverteidigers

  • Burhoff online

    Übergangsregelung beim Pflichtverteidiger; Zuerkennung der Grundgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 61 Abs. 1; RVG -VV Nr. 4100
    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Recht, Grundgebühr in Übergangsfällen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.1988 - III ZR 217/86

    Anwaltsgebühren bei Einlegung eines Rechtsmittels vor einer Gesetzesänderung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2005 - Ws 136/05
    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 26.01.1989 (JurBüro 1989, 966) unter Bezugnahme auf den Beschluss des BGH vom 31.05.1988 (NJW 1988, 2671 ) angesichts des am 01.01.1987 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung von Kostengesetzen vom 09.12.1986 (BGBl. I 2326) anderer Ansicht gewesen ist, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    Damit ist die Rechtsprechung des BGH in seinem Beschluss vom 31.05.1988 (NJW 1988, 2671 ), auf die sich der Senat in seiner Entscheidung vom 26.01.1989 (JurBüro 1989, 966) bezogen hatte, bereits seit der am 01.07.1994 in Kraft getretenen Änderung des § 134 BRAGO überholt gewesen und auch durch § 61 Abs. 1 S. 2 RVG Überholt.

  • OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04

    Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2005 - Ws 136/05
    Zutreffend geht deshalb die herrschende Meinung und mit ihr der Senat davon aus, dass es für die Gebühren des Pflichtverteidigers nur auf den Zeitpunkt seiner Bestellung ankommt (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG , 16. Aufl., RdNr. 32 zu § 60 sowie die von Jungbauer in ihrer Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Berlin in JurBüro 2005, 32 zitierte Literatur; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 Ws 423/04 (132/04); OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2005 - 1 ARs 293/04 P).
  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2005 - Ws 136/05
    Im Gegensatz zu der vom Landgericht Berlin in seinem Beschluss vom 20.10:2004 (JurBüro 2005, 31) vertretenen Ansicht, die von der des Kammergerichts abweicht (vgl. KG, Beschluss vom 17.01.2005 - (1) 2 StE 10/03 - 2 (4/03)), hat die Kostenfestsetzung im vorliegenden verfahren, von der Zuerkennung der Grundgebühr abgesehen, nach den am 01.07.2004 in Kraft getretenen Bestimmungen des RVG und nicht nach den früheren Vorschriften der BRAGO zu erfolgen.
  • OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04

    Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Beiordnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2005 - Ws 136/05
    Zutreffend geht deshalb die herrschende Meinung und mit ihr der Senat davon aus, dass es für die Gebühren des Pflichtverteidigers nur auf den Zeitpunkt seiner Bestellung ankommt (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG , 16. Aufl., RdNr. 32 zu § 60 sowie die von Jungbauer in ihrer Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts Berlin in JurBüro 2005, 32 zitierte Literatur; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 Ws 423/04 (132/04); OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2005 - 1 ARs 293/04 P).
  • OLG Celle, 17.01.1995 - 3 ARs 407/94
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2005 - Ws 136/05
    Durch die Vorschrift des § 61 Abs. 1 S. 2 RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es für die Frage, ob altes oder neues Gebührenrecht für den Verteidiger anzuwenden ist, nicht auf den Zeitpunkt des Beginns des jeweiligen Rechtszugs ankommt, sondern auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung oder der Bestellung zum Pflichtverteidiger (vgl. hierzu zum Kostenrechtsänderungsgesetz 1994: OLG Celle, MDR 1995, 532).
  • KG, 16.03.2009 - 1 Ws 11/09

    Rechtsanwaltsgebühr im Adhäsionsverfahren: Vertretung mehrerer Adhäsionskläger in

    "Dieselbe Angelegenheit" liegt (nur) dann vor, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich in gleichem Rahmen hält und zwischen den einzelnen Handlungen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. KG, Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - 3 Ws 499/05 - und 19. Mai 2006 - 4 Ws 136/05 - Burhoff in Burhoff (Hrsg.), RVG 2. Aufl., Vergütungs-ABC "Angelegenheiten (§§ 15 ff.)"/.
  • LG Aschaffenburg, 09.10.2006 - Qs 28/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Zusatzgebühr bei Einziehung, Höhe des Gegenstandswerts

    In Übereinstimmung mit dem OLG Bamberg (vgl. Beschluss vom 25.02.2005, Ws 136/05 - AGS 2005, 399 - ; Beschluss vom 13.09.2005, Ws 675/05) geht auch die Beschwerdekammer davon aus, dass ein bereits vor Inkrafttreten des RVG tätiger Wahlverteidiger, dessen Mandat mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger nach Inkrafttreten des RVG erloschen ist, für die Einarbeitung in den Rechtsfall, die vor Inkrafttreten des RVG erfolgte, nicht die Grundgebühr nach Nr. 4101 RVG VV, sondern lediglich die Vorverfahrensgebühr gemäß §§ 97 Abs. 1 Satz 1 und 3, 84 Abs. 1, 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO beanspruchen kann, da das RVG zum Zeitpunkt der erstmaligen Befassung des Verteidigers mit der Angelegenheit noch nicht in Kraft war.
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