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   OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20   

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https://dejure.org/2020,25782
OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20 (https://dejure.org/2020,25782)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.08.2020 - 5 U 118/20 (https://dejure.org/2020,25782)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. August 2020 - 5 U 118/20 (https://dejure.org/2020,25782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Nichtzulassungsbeschwerde, Schadensersatz, Verkehrsunfall, Mietwagenkosten, Revision, Fahrzeug, Haftpflichtversicherung, Schadensminderungspflicht, Unfall, Schadensbeseitigung, Abschleppkosten, Vollkaskoversicherung, Berufung, Schaden, nicht ausreichend, weitergehende ...

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schwacke-Urteil der Ernstinstanz wird nicht korrigiert, allerdings hatte der Versicherer in der Berufung... | Zusatzfahrer; Mietwagendauer; Haftungsreduzierung/Versicherung

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Nachweis erforderlicher Abschleppkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Nur darauf ist der Anspruch des Geschädigten gerichtet, nicht etwa auf Ausgleich von ihm bezahlter Rechnungsbeträge (vergleiche BGH NJW 15, 1298; 14, 3151).

    Denn entscheidend sind im Sinn von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die tatsächlich erforderlichen Kosten (BGH NJW 15, 1298; BGHZ 132, 373).

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12

    Rücktritt vom Prozessvergleich - gegenseitiger Vertrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vergleiche BGH NJW 18, 693; 15, 1198; BGH, Urteil vom 12.02.2019, VI ZR 141/18).
  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vergleiche BGH NJW 18, 693; 15, 1198; BGH, Urteil vom 12.02.2019, VI ZR 141/18).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Nur darauf ist der Anspruch des Geschädigten gerichtet, nicht etwa auf Ausgleich von ihm bezahlter Rechnungsbeträge (vergleiche BGH NJW 15, 1298; 14, 3151).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Der Anspruch beschränkt sich auf die für die Reparatur notwendige Zeit zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und gegebenenfalls einer angemessenen Überlegungszeit (vergleiche BGH NJW 13, 1151; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 Rn. 195 ff; Palandt, BGB, 79. Aufl., § 249 Rn. 37).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Kann der Geschädigte wegen des schädigenden Ereignisses die Sache nicht nutzen, hat ihm der Schädiger die Kosten für die Anmietung einer gleichwertigen Sache zu ersetzen (vergleiche BGH NJW 12, 2026).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Denn entscheidend sind im Sinn von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die tatsächlich erforderlichen Kosten (BGH NJW 15, 1298; BGHZ 132, 373).
  • LG Aschaffenburg, 27.02.2020 - 13 O 354/18
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 27.02.2020, Az. 13 O 354/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Sie konnte daher zunächst abwarten, bis dieses schriftlich vorlag (vergleiche auch OLG Düsseldorf DAR 06, 269).
  • BGH, 12.02.2019 - VI ZR 141/18

    Verpflichtung eines Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme eines vom

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vergleiche BGH NJW 18, 693; 15, 1198; BGH, Urteil vom 12.02.2019, VI ZR 141/18).
  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    (c) Aber auch, wenn man die Abschleppkosten hier dem Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 BGB zuschlagen wollte, so dass der Kläger nur die Kosten erstattet verlangen könnte, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erschienen (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 25. August 2020 - 5 U 118/20 -, Rn. 7, juris), wären sie vorliegend mangels substantiierter Einwendungen jedenfalls im Rahmen einer Schadenschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO anzuerkennen.
  • LG Bielefeld, 16.11.2022 - 21 S 58/22
    Da die Rechnung durch die Klägerin noch nicht beglichen ist, entfaltet diese vorliegend keine Indizwirkung für die Erforderlichkeit der berechneten Abschleppkosten (Juris PK Straßenverkehrsrecht § 249 Rdnr 271; OLG Bamberg, Urteil vom 25.08.2020, 5 U 118/20 Rn. 8 juris).
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