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   OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88   

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https://dejure.org/1989,3424
OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88 (https://dejure.org/1989,3424)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.06.1989 - 1 U 177/88 (https://dejure.org/1989,3424)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - 1 U 177/88 (https://dejure.org/1989,3424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten eines Schädigers und der beim Geschädigten eingetretenen Rechtsgutverletzung nach den Grundsätzen adäquater Kausalität; Schadensersatzpflicht bei innerem Zusammenhang zwischen geschaffener Gefahrenlage und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 840

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823, § 847

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1015
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    "An sich" gibt es keine angemessene Entschädigung für nicht vermögensrechtliche Nachteile, da diese in Geld nicht unmittelbar meßbar sind (KG NJW-RR 1987, 409).

    Hiernach erscheint ein Gesamtgeldbetrag von - weiteren - rund 265.000,00 DM angemessen, ohne daß dadurch der aus der Rechtsprechung ersichtliche Rahmen (vgl. im einzelnen die Zusammenstellung in KG NJW-RR 1987, 409, 410) gesprengt wird.

    Der Senat sieht sich dabei im wesentlichen in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Landgerichts Bielefeld (DAR 1982, 161 ), das einem 32jährigen Querschnittsgelähmten, der nur noch Kopf und Hals bewegen konnte, 300.000,00 DM Schmerzensgeld zuerkannt hat, des OLG Nürnberg (VersR 1986, 173 ), das - vom Bundesgerichtshof gebilligt (VersR 1986, 59 ) - einem 26-jährigen Mann für schwerste Verletzungen mit Wesensveränderung und dauernder körperlich-seelischer Behinderung 300.000,00 DM Schmerzensgeld zubilligte und des Kammergerichts (NJW-RR 1987, 409), das einem 20jährigen bei nicht totaler Querschnittslähmung infolge Luxationsfraktur des ersten Lendenwirbelknochens einen Gesamtbetrag von 329.000,00 DM zugesprochen hat.

  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55

    Schmerzensgeldrente bei dauerndem schweren Körperschaden

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    In solchen Fällen ist es angemessen, der laufenden nicht vermögensrechlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen (vgl. BGH NJW 1957, 383 ; OLG Celle BB 1960, 1263 ; OLG Düsseldorf VersR 1975, 1152; OLG Frankfurt JZ 1978, 526).
  • OLG Nürnberg, 13.07.1984 - 1 U 983/84

    Bemessung eines hohen Schmerzensgeldes; Beendigung der Arbeitsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    Der Senat sieht sich dabei im wesentlichen in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Landgerichts Bielefeld (DAR 1982, 161 ), das einem 32jährigen Querschnittsgelähmten, der nur noch Kopf und Hals bewegen konnte, 300.000,00 DM Schmerzensgeld zuerkannt hat, des OLG Nürnberg (VersR 1986, 173 ), das - vom Bundesgerichtshof gebilligt (VersR 1986, 59 ) - einem 26-jährigen Mann für schwerste Verletzungen mit Wesensveränderung und dauernder körperlich-seelischer Behinderung 300.000,00 DM Schmerzensgeld zubilligte und des Kammergerichts (NJW-RR 1987, 409), das einem 20jährigen bei nicht totaler Querschnittslähmung infolge Luxationsfraktur des ersten Lendenwirbelknochens einen Gesamtbetrag von 329.000,00 DM zugesprochen hat.
  • LG Bielefeld, 17.09.1980 - 8 O 306/80
    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    Der Senat sieht sich dabei im wesentlichen in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Landgerichts Bielefeld (DAR 1982, 161 ), das einem 32jährigen Querschnittsgelähmten, der nur noch Kopf und Hals bewegen konnte, 300.000,00 DM Schmerzensgeld zuerkannt hat, des OLG Nürnberg (VersR 1986, 173 ), das - vom Bundesgerichtshof gebilligt (VersR 1986, 59 ) - einem 26-jährigen Mann für schwerste Verletzungen mit Wesensveränderung und dauernder körperlich-seelischer Behinderung 300.000,00 DM Schmerzensgeld zubilligte und des Kammergerichts (NJW-RR 1987, 409), das einem 20jährigen bei nicht totaler Querschnittslähmung infolge Luxationsfraktur des ersten Lendenwirbelknochens einen Gesamtbetrag von 329.000,00 DM zugesprochen hat.
  • OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente auf Lebenszeit; Entslellende Narbenbildung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    In solchen Fällen ist es angemessen, der laufenden nicht vermögensrechlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen (vgl. BGH NJW 1957, 383 ; OLG Celle BB 1960, 1263 ; OLG Düsseldorf VersR 1975, 1152; OLG Frankfurt JZ 1978, 526).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1974 - 12 U 121/72
    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    In solchen Fällen ist es angemessen, der laufenden nicht vermögensrechlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen (vgl. BGH NJW 1957, 383 ; OLG Celle BB 1960, 1263 ; OLG Düsseldorf VersR 1975, 1152; OLG Frankfurt JZ 1978, 526).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    In solchen Fällen ist es angemessen, der laufenden nicht vermögensrechlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen (vgl. BGH NJW 1957, 383 ; OLG Celle BB 1960, 1263 ; OLG Düsseldorf VersR 1975, 1152; OLG Frankfurt JZ 1978, 526).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    Der Senat sieht sich dabei im wesentlichen in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Landgerichts Bielefeld (DAR 1982, 161 ), das einem 32jährigen Querschnittsgelähmten, der nur noch Kopf und Hals bewegen konnte, 300.000,00 DM Schmerzensgeld zuerkannt hat, des OLG Nürnberg (VersR 1986, 173 ), das - vom Bundesgerichtshof gebilligt (VersR 1986, 59 ) - einem 26-jährigen Mann für schwerste Verletzungen mit Wesensveränderung und dauernder körperlich-seelischer Behinderung 300.000,00 DM Schmerzensgeld zubilligte und des Kammergerichts (NJW-RR 1987, 409), das einem 20jährigen bei nicht totaler Querschnittslähmung infolge Luxationsfraktur des ersten Lendenwirbelknochens einen Gesamtbetrag von 329.000,00 DM zugesprochen hat.
  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    Ein adäquater Ursachenzusammenhang kann dann fehlen, wenn der Geschädigte oder ein Dritter in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (vgl. BGHZ 3, 261, 268; NJW 1975, 168; 1986, 1329, 1331).
  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88
    Die Beeinträchtigung von in § 823 BGB geschützten Rechtsgütern indiziert gleichzeitig - jedenfalls in aller Regel - die Rechtswidrigkeit des geübten Verhaltens (vgl. GSZ BGHZ 24, 21; BGHZ 73, 9, 14).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

  • BGH, 28.10.1971 - III ZR 142/69

    Entschädigung für Verbot von Kiesabbau nach RNatSchG

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84

    Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung

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