Rechtsprechung
OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 13.02.2014 - 12 O 546/12
- OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 870
- Rpfleger 2014, 697
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort
Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rechtsprechung orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei ansässig ist, mit der Prozessführung, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig (vgl. BGH VersR 2012, 595; 2012, 593; 2011, 1584; OLG Bamberg JurBüro 2014, 28; OLG Nürnberg RPfleger 2013, 360; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 10 W 3/12 - juris).a) Zwar ist der Umstand, dass der mit der Prozessvertretung beauftragte auswärtige Rechtsanwalt für die Partei in derselben Angelegenheit bereits vorprozessual tätig war, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht geeignet, die kostenträchtige Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu rechtfertigen (vgl. BGH VersR 2012, 593; NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 12.12.2002, NJW 2003 901).
- BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Besonderheiten in der Sache selbst und ihrer Bearbeitung die Annahme rechtfertigen, dass am Ort des Prozessgerichts oder am Sitz der Partei keine zur sachangemessenen Prozessvertretung geeigneten Rechtsanwälte zugelassen sind (vgl. BGH NJW-RR 2009, 283 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rechtsprechung orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei ansässig ist, mit der Prozessführung, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig (vgl. BGH VersR 2012, 595; 2012, 593; 2011, 1584; OLG Bamberg JurBüro 2014, 28; OLG Nürnberg RPfleger 2013, 360; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 10 W 3/12 - juris).
- BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
a) Zwar ist der Umstand, dass der mit der Prozessvertretung beauftragte auswärtige Rechtsanwalt für die Partei in derselben Angelegenheit bereits vorprozessual tätig war, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht geeignet, die kostenträchtige Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu rechtfertigen (vgl. BGH VersR 2012, 593; NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 12.12.2002, NJW 2003 901). - BGH, 13.09.2011 - VI ZB 42/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rechtsprechung orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei ansässig ist, mit der Prozessführung, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig (vgl. BGH VersR 2012, 595; 2012, 593; 2011, 1584; OLG Bamberg JurBüro 2014, 28; OLG Nürnberg RPfleger 2013, 360; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 10 W 3/12 - juris). - OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rechtsprechung orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei ansässig ist, mit der Prozessführung, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig (vgl. BGH VersR 2012, 595; 2012, 593; 2011, 1584; OLG Bamberg JurBüro 2014, 28; OLG Nürnberg RPfleger 2013, 360; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 10 W 3/12 - juris). - BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Rechtsanwalt an einem dritten Ort
Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rechtsprechung orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei ansässig ist, mit der Prozessführung, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig (vgl. BGH VersR 2012, 595; 2012, 593; 2011, 1584; OLG Bamberg JurBüro 2014, 28; OLG Nürnberg RPfleger 2013, 360; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 10 W 3/12 - juris). - BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
a) Zwar ist der Umstand, dass der mit der Prozessvertretung beauftragte auswärtige Rechtsanwalt für die Partei in derselben Angelegenheit bereits vorprozessual tätig war, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht geeignet, die kostenträchtige Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu rechtfertigen (vgl. BGH VersR 2012, 593; NJW-RR 2007, 1071; Beschluss vom 12.12.2002, NJW 2003 901).
- LG Saarbrücken, 09.07.2014 - 2 Qs 30/14
Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren
ff) Hingegen waren entgegen der ursprünglichen Ansicht des Amtsgerichts Saarbrücken die geltend gemachten Reisekosten, auch unter Würdigung der Begrenzung der Reisekosten durch die fiktiven Kosten vom Wohnsitz des Betroffenen aus (vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 27.05.2014, 1 W 10/14 [juris]), dessen Entfernung in zu vernachlässigendem Umfang näher am Gerichtsort liegt, erstattungsfähig, sodass sich folgende Festsetzung ergibt:. - OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
Kostenerstattung: Reisekosten des Rechtsanwalts am "dritten Ort"
Zwar ist in Einzelfällen eine außergerichtliche Vorbefassung als Grund zu akzeptiert worden (OLG Bamberg MDR 2014, 870 (871) ; jedoch lag dem immer die Situation zu Grunde, dass zwischen außergerichtlichem und gerichtlichen Tätigwerden ein Wechsel des Sitzes der Partei oder Kanzlei erfolgt ist, was hier nicht der Fall ist.