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   OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20   

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OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20 (https://dejure.org/2021,11858)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.04.2021 - 3 U 272/20 (https://dejure.org/2021,11858)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. April 2021 - 3 U 272/20 (https://dejure.org/2021,11858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 833 S. 1; BGB § 254 Abs. 1 und 2; ZPO § 304 Abs. 1
    Ein selbsttätigen Verhalten eines Tieres kann auch in einem krankheitsbedingten unkontrollierten Kotabsatz bestehen.

  • rewis.io

    Tierhalterhaftung, Tiergefahr, instinktgemäßes selbsttätiges Verhalten eines erkrankten Tieres, Grundurteil, Mitverschulden, Schadensverlagerung

  • rabüro.de

    Zur Tierhalterhaftung wegen Verschmutzung einer Wohnung mit Hundekot infolge - bis dahin nicht erkennbarer - schwerer Magen-Darm-Störung des Hundes

  • RA Kotz

    Tierhalterhaftung: Verunreinigung Wohnung bei Magen-Darm-Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch aus Tierhalterhaftung Berücksichtigung eines Mitverschuldens Typische Tiergefahr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 815
  • MDR 2021, 1065
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.03.2014 - VI ZR 372/13

    Tierhalterhaftung wegen Hundebiss: Ausschlussgrund des Handelns auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    Eine typische Tiergefahr äußert sich in einem der animalischen Natur entsprechenden unberechenbaren oder instinktgemäßen selbsttätigen Verhalten des Tieres (vgl. BGH NJW 2014, 2434, Rn. 5; VersR 2016, 1068 Rn. 9; NJW-RR 2017, 725, Rn. 9).

    Eine typische Tiergefahr äußert sich demnach in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren oder aber auch instinktgemäßen selbsttätigen Verhalten des Tieres (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 2434, Rn. 5; VersR 2016, 1068 Rn. 9; NJW-RR 2017, 725, Rn. 9).

    An der Verwirklichung der spezifischen Tiergefahr fehlt es daher von vornherein nur dann, wenn keinerlei eigene Energie des Tieres an dem Geschehen beteiligt ist (BGH, NJW 2014, 2434, Rn. 5) oder wenn das Tier lediglich der Leitung und dem Willen eines Menschen folgt (BGH, VersR 2006, 416, Rn. 7).

    Denn anders als im dortigen Bezugsfall stellt auch eine in einem hohen Grade zwangshafte Reaktion auf eine schwere organische Störung immer noch ein - wenn auch u.U. instinktiv - "selbsttätiges" (zu dieser zutreffenden Begriffswahl anstelle des Terminus "selbstbestimmt" vgl. etwa BGH, NJW 2014, 2434, Rn. 5) Verhalten des erkrankten Tieres dar.

  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 113/12

    Schadensersatzprozess wegen einer fehlgeschlagenen Vorkaufsrechtsübertragung für

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    Der Umstand, dass die auf ein Mitverschulden der Klägerseite hinweisenden Vorgänge zugleich Elemente des haftungsbegründenden Sachverhalts sind, steht einem Grundurteil - ausnahmsweise - dann nicht entgegen, wenn der im Raum stehende Sorgfaltsverstoß nach Lage der Dinge nach "lediglich" dazu geführt haben kann, dass sich der Schadenseintritt in einen anderen - noch schadensanfälligeren - Bereich verlagert hat, ohne dass sich daran der weitergehende Vorwurf knüpfen lässt, dass andernfalls ein substantieller Schaden von vornherein ausgeblieben wäre (Fortführung von BGH NJW 2013, 1948, dort Rn. 11).

    Hierbei steht dem Erlass eines Grundurteils (ausnahmsweise) auch nicht entgegen, dass die ein etwaiges Mitverschulden der Klägerseite begründenden Umstände zugleich Elemente des haftungsbegründenden Sachverhalts sind (vgl. dazu etwa BGH, NJW 2013, 1948, Rn. 11).

  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    Eine typische Tiergefahr äußert sich in einem der animalischen Natur entsprechenden unberechenbaren oder instinktgemäßen selbsttätigen Verhalten des Tieres (vgl. BGH NJW 2014, 2434, Rn. 5; VersR 2016, 1068 Rn. 9; NJW-RR 2017, 725, Rn. 9).

    Eine typische Tiergefahr äußert sich demnach in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren oder aber auch instinktgemäßen selbsttätigen Verhalten des Tieres (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 2434, Rn. 5; VersR 2016, 1068 Rn. 9; NJW-RR 2017, 725, Rn. 9).

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 7/77

    Ausschluß der Tierhalterhaftung - Tierhalterhaftung - Eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    Ein selbstgesteuertes Verhalten des Tieres scheidet beispielsweise aus, wenn das Tier - wie etwa bei seinem Einsatz als "Wurfgeschoss" (vgl. BGH, VersR 1978, 515) - einer solchen massiven Einwirkung durch äußere Kräfte ausgesetzt ist, dass ihm keine andere Möglichkeit als die einer schädigenden Handlung bleibt (BGH, NJW-RR 1990, 789, 791; Haag, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, Kap. 18 Rn. 13).

    Ein solcher krankheitsbedingter Kontrollverlust lässt sich bereits nicht, wie die Beklagtenseite meint, auf eine Stufe mit einer rein äußerlichen und gewalttätigen Einwirkung auf das Tier wie in dem erwähnten "Wurfgeschoss"- Fall (BGH, VersR 1978, 515) auf eine Stufe stellen.

  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 465/15

    Hundehalterhaftung bei Bissverletzung: Anspruchsmindernde Anrechnung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    Eine typische Tiergefahr äußert sich in einem der animalischen Natur entsprechenden unberechenbaren oder instinktgemäßen selbsttätigen Verhalten des Tieres (vgl. BGH NJW 2014, 2434, Rn. 5; VersR 2016, 1068 Rn. 9; NJW-RR 2017, 725, Rn. 9).

    Eine typische Tiergefahr äußert sich demnach in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren oder aber auch instinktgemäßen selbsttätigen Verhalten des Tieres (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 2434, Rn. 5; VersR 2016, 1068 Rn. 9; NJW-RR 2017, 725, Rn. 9).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit der Vorausabtretung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    Daher ist dem Landgericht eine Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorzubehalten (OLG Stuttgart, Urt. v. 17.10.2017, 10 U 55/17, juris Rn. 97; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 538 Rn. 58).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    Eine eventuell aufgrund des angefochtenen Urteils bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung darf jedoch gemäß §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO erst eingestellt werden und bereits getroffenen Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung des aufhebenden Urteils vorgelegt wird (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 04.01.2018, 7 U 146/15, SchlHA 2018, 98 Rn. 61; OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 98; OLG München, Urt. v. 18.09.2002, 27 U 1011/01, NZM 2002, 1032 Rn. 75).
  • OLG Schleswig, 04.01.2018 - 7 U 146/15

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Unabwendbares Ereignis bei reflexhaftem

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    Eine eventuell aufgrund des angefochtenen Urteils bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung darf jedoch gemäß §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO erst eingestellt werden und bereits getroffenen Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung des aufhebenden Urteils vorgelegt wird (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 04.01.2018, 7 U 146/15, SchlHA 2018, 98 Rn. 61; OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 98; OLG München, Urt. v. 18.09.2002, 27 U 1011/01, NZM 2002, 1032 Rn. 75).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.1994 - 3 U 17/93

    Haftung des Hundehalters für Schaden bei Infplegenahme durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    In der Rechtsprechung sei eine Haftung auch für den Fall anerkannt, dass ein Hund auf einen Teppich uriniert habe (OLG Karlsruhe, MDR 1994, 453).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20
    Ein selbstgesteuertes Verhalten des Tieres scheidet beispielsweise aus, wenn das Tier - wie etwa bei seinem Einsatz als "Wurfgeschoss" (vgl. BGH, VersR 1978, 515) - einer solchen massiven Einwirkung durch äußere Kräfte ausgesetzt ist, dass ihm keine andere Möglichkeit als die einer schädigenden Handlung bleibt (BGH, NJW-RR 1990, 789, 791; Haag, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl. 2020, Kap. 18 Rn. 13).
  • BGH, 24.01.2018 - XII ZR 120/16

    Konkludenter Widerspruch gegen stillschweigende Verlängerung des

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

  • OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23
    Eine eventuell aufgrund des angefochtenen Urteils bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung darf jedoch gemäß § 775 Nr. 1, § 776 ZPO erst eingestellt werden und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung des aufhebenden Urteils vorgelegt wird (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 28. April 2021 - 3 U 272/20 -, NJW-RR 2021, 815 Rdnr. 39 bei juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 4. Januar 2018 - 7 U 146/15 -, SchlHA 2018, 98 Rdnr. 61 bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 10 U 55/17 -, BeckRS 2017, 159709, Rdnr. 98 bei juris; OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 -, NZM 2002, 1032 Rdnr. 75 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 11/22

    Amtshaftung des Trägers der Straßenbaulast wegen unzureichender Dimensionierung

    Eine eventuell aufgrund des angefochtenen Urteils bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung darf jedoch gemäß § 775 Nr. 1, § 776 ZPO erst eingestellt werden und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung des aufhebenden Urteils vorgelegt wird (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 28. April 2021 - 3 U 272/20 -, NJW-RR 2021, 815 Rdnr. 39 bei juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 4. Januar 2018 - 7 U 146/15 -, SchlHA 2018, 98 Rdnr. 61 bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 10 U 55/17 -, BeckRS 2017, 159709, Rdnr. 98 bei juris; OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 -, NZM 2002, 1032 Rdnr. 75 bei juris).
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