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   OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10   

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https://dejure.org/2010,32823
OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10 (https://dejure.org/2010,32823)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.06.2010 - 1 Ws 357/10 (https://dejure.org/2010,32823)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 1 Ws 357/10 (https://dejure.org/2010,32823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: Ende der kraft Gesetzes eingetretenen Führungsaufsicht mit dem Erlass des in dieser Sache ausgesetzten Strafrests

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung des Erlasses einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe auf eine kraft Gesetzes eingetretene Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung einer kraft Gesetzes eingetretenen Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 1 Ws 252/09

    Ende der befristeten Führungsaufsicht durch Straferlass

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10
    Dies gilt auch dann, wenn in einer anderen Sache gegen den Verurteilten noch eine Bewährungsfrist läuft (Anschluss an OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 260 f.).

    Mit Schreiben vom 04.05.2010 wandte sich die Führungsaufsichtsstelle an die Strafvollstreckungskammer mit der Anregung, zu prüfen, ob mit Erlass der Reststrafe nicht gleichzeitig auch die Führungsaufsicht beendet sei, wobei auf den Beschluss des OLG Oldenburg vom 05.05.2009, 1 Ws 252/09 (= NStZ-RR 2009, 260) Bezug genommen wurde.

    Vielmehr schließe sich die Kammer der Auffassung des OLG Oldenburg im Beschluss vom 05.05.2009 (a.a.O.) an.

  • LG Zweibrücken, 27.08.2009 - 3 BRs 3/06
    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10
    Die gegenteilige Ansicht (OLG Hamm , Beschlüsse vom 09.04.1979, 3 Ws 179/79 und vom 07.11.1983, 3 Ws 567/83; LG Marburg, Beschluss vom 30.11.2006, 7 StVK 265/06; LG Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.2009, 3 BRs 3/06
  • LG Marburg, 30.11.2006 - 7 StVK 265/06
    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10
    Die gegenteilige Ansicht (OLG Hamm , Beschlüsse vom 09.04.1979, 3 Ws 179/79 und vom 07.11.1983, 3 Ws 567/83; LG Marburg, Beschluss vom 30.11.2006, 7 StVK 265/06; LG Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.2009, 3 BRs 3/06
  • OLG Hamm, 07.11.1983 - 3 Ws 567/83
    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10
    Die gegenteilige Ansicht (OLG Hamm , Beschlüsse vom 09.04.1979, 3 Ws 179/79 und vom 07.11.1983, 3 Ws 567/83; LG Marburg, Beschluss vom 30.11.2006, 7 StVK 265/06; LG Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.2009, 3 BRs 3/06
  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 4 Ws 561/89
    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10
    Der Senat schließ sich der ganz überwiegenden Literaturmeinung ebenso an, wie der Auffassung des OLG Oldenburg (a.a.O.) sowie des 4. Strafsenats des OLG Hamm (Beschluss vom 09.01.1990, 4 Ws 561/89 ).
  • OLG Hamm, 09.04.1979 - 3 Ws 179/79
    Auszug aus OLG Bamberg, 28.06.2010 - 1 Ws 357/10
    Die gegenteilige Ansicht (OLG Hamm , Beschlüsse vom 09.04.1979, 3 Ws 179/79 und vom 07.11.1983, 3 Ws 567/83; LG Marburg, Beschluss vom 30.11.2006, 7 StVK 265/06; LG Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.2009, 3 BRs 3/06
  • OLG Saarbrücken, 07.09.2017 - 1 Ws 141/17

    Straf- und Maßregelvollstreckung: Fortdauer der befristeten Führungsaufsicht bei

    Eine solche Entscheidung ist daher ebenfalls mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. für den Fall der Feststellung der Beendigung der Führungsaufsicht: OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 260 f. - juris Rn. 6; OLG Bamberg, Beschl. v. 28.06.2010 - 1 Ws 357/10, juris Rn. 9; für den Fall der Feststellung der Erledigung der Führungsaufsicht: OLG Celle, Beschl. v. 31.03.2011 - 1 Ws 107/11, juris Rn. 6).

    Der diese Gesetzessystematik außer Acht lassenden, nicht näher begründeten Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (NStZ-RR 2009, 260 f. - juris Leitsatz und Rn. 7 f.) und - ihm folgend - des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschl. v. 28.06.2010 - 1 Ws 357/10, juris Leitsatz und Rn. 8), eine befristete Führungsaufsicht ende nach § 68g Abs. 3 Satz 1 StGB mit dem Erlass der in dieser Sache zur Bewährung ausgesetzten (Rest-)Strafe auch dann, wenn in einer anderen Sache gegen den Verurteilten noch eine Bewährungsfrist läuft, kann daher nicht beigetreten werden.

  • OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 1 Ws 451/10

    Strafvollzug in Bayern: Privilegierung von Gewalt- und Sexualstraftätern bei der

    (1) Art. 11 Abs. 2 BayStVollzG ist als eine Soll-Vorschrift konzipiert, die nach Art. 210 Abs. 2 BayStVollzG lediglich für eine Übergangszeit als Kann-Vorschrift ausgestaltet ist, um den erforderlichen Ausbau der Sozialtherapie zu ermöglichen (Bayerischer Landtag Drs. 15/8101, S. 94; Senatsbeschl. v. 20.7.2010, 1 Ws 357/10; Arloth, StVollzG 2. Aufl. Art. 11 BayStVollzG Rn. 3).

    Ob es zu einer solchen Verlegung kommt, steht im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen der Anstalt (vgl. Senatsbeschl. v. 20.7.2010, 1 Ws 357/10), auf die der Gefangene einen Anspruch hat (vgl. OLG Bremen StV 1984, 166).

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist es grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, bei der Verlegungsentscheidung auf den Zuschnitt der vorhandenen Behandlungskonzepte abzustellen (KG ZfStrVo 1995, 112 (113); NStZ 1984, 239) und eine Ablehnung auch darauf zu stützen, dass alle Plätze belegt sind (Senatsbeschl. v. 20.7.2010, 1 Ws 357/10, unter II.2.c.; ÓLG Celle, bei Franke , NStZ 1981, 212 (213); Rotthaus/Egg , in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG 5. Aufl. § 9 Rn. 14, jew. m. w. N.; vgl. auch OLG Hamm NStE Nr. 1 zu § 129 StVollzG).

  • OLG Celle, 11.08.2010 - 1 Ws 395/10

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags hinsichtlich des Vorwurfs der

    Die den Darlegungsanforderungen entsprechende, vollständige Begründung muss innerhalb der Antragsfrist bei Gericht eingehen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2010 - 1 Ws 357/10 - Meyer-Goßner aaO Rn. 34 m. w. N.).
  • LG Bamberg, 26.04.2011 - 1 StVK 285/03

    Vollstreckungsverjährung der Führungsaufsicht

    3 dieser Fassung wurde von einem wohl überwiegenden Teil der Rechtsprechung und Literatur so ausgelegt, dass die Vollstreckung der gerichtlich " angeordneten" Führungsaufsicht nach fünf Jahren, die von Gesetzes wegen eintretende Führungsaufsicht dagegen nach zehn Jahren verjährte (vgl. OLG Bamberg Beschl. v. 28.6.2010 - 1 Ws 357/10; Mainz NStZ 1988, 61; Jähnke in LK 11. Aufl. § 79 Rn 5; Troendle/ Fischer 54. Aufl. § 79a Rn 5; NK- Saliger § 79 Rn 9; so wohl auch BT-Drs. 16/1993 S. 13 re. Spalte lit. l; Groß jurisPR-StrafR 18/2010 Nr. 2; a.A. Lackner/ Kühl 26. Aufl. § 79 Rn 4; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder 27. Aufl. § 79 Rn 7).
  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 5 Ws 142/17

    Ablauf der gesetzlich eingetretenen Führungsaufsicht durch Straferlass

    Auch wird die Auffassung vertreten, dass es sich vor dem Hintergrund des Zwecks der Regelung mit dem Wort "angeordnet" lediglich um ein Redaktionsversehen handele (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 28. Juni 2010, - Az. 1 Ws 357/10 -, Rdn. 14 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 1 Ws 56/11

    Ende der zeitlich befristeten Führungsaufsicht bei gleichzeitig laufender

    Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts E, welcher die Erledigung der Führungsaufsicht durch Zeitablauf feststellt, hat jedoch inhaltlich die Wirkung einer Aufhebung der Führungsaufsicht gem. § 68e Abs. 2 StGB, weshalb gegen den Beschluss gemäß §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 S. 2 StPO die sofortige Beschwerde gegeben ist (Vgl. OLG Bamberg B. v. 28.06.2010, 1 Ws 357/10, zit bei JURIS Rdnr 7; OLG Oldenburg B. v. 05.05.2009, 1 Ws 252/09, zit. bei JURIS Rdnr 6).
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