Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57807
OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15 (https://dejure.org/2016,57807)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.06.2016 - 8 U 63/15 (https://dejure.org/2016,57807)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 8 U 63/15 (https://dejure.org/2016,57807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,57807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.2015 - VII ZR 216/14

    Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15
    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015, Az.: VII ZR 216/14, Rn. 10, und Urteil vom 01. August 2013, Az.: VII ZR 6/13, Rn. 13, jeweils zitiert nach Juris).

    Ein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns besteht ebenfalls nicht (BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az.: VII ZR 216/14).

    Entsprechend der Zielsetzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstößt nicht nur die § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG widersprechende vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Leistungserbringung durch den Unternehmer und Zahlung durch den Besteller (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az.: VII ZR 216/14, Rn. 15; Urteil vom 10.04.2014, Az.: VII ZR 241/13, Rn. 20 ff., zitiert nach Juris).

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15
    Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015, Az.: VII ZR 216/14, Rn. 10, und Urteil vom 01. August 2013, Az.: VII ZR 6/13, Rn. 13, jeweils zitiert nach Juris).

    "Das Gesetz will nicht nur den tatsächlichen Vorgang der Schwarzarbeit eindämmen, sondern im Interesse der wirtschaftlichen Ordnung den zugrunde liegenden Rechtsgeschäften die rechtliche Wirkung nehmen (BGH, Urteil vom 01. August 2013 - VII ZR 6/13 -, BGHZ 198, 141-150, Rn. 17, MünchKommBGB / Armbrüster, 7. Aufl., § 134 Rn. 77).

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15
    Wer das im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz enthaltene Verbot bewusst missachte, solle nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13 - BGHZ 201, 1 -11, Rn. 27; BGH, Urteil vom 05. Mai 1992 - X ZR 134/90 - BGHZ 118, 182, 193 - juris, Rn. 40).

    Entsprechend der Zielsetzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstößt nicht nur die § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG widersprechende vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Leistungserbringung durch den Unternehmer und Zahlung durch den Besteller (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az.: VII ZR 216/14, Rn. 15; Urteil vom 10.04.2014, Az.: VII ZR 241/13, Rn. 20 ff., zitiert nach Juris).

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 134/90

    Nichtigkeit von Verträgen bei sexualbezogenen Kontaktanzeigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15
    Wer das im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz enthaltene Verbot bewusst missachte, solle nach der Intention des Gesetzgebers schutzlos bleiben und veranlasst werden, das verbotene Geschäft nicht abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13 - BGHZ 201, 1 -11, Rn. 27; BGH, Urteil vom 05. Mai 1992 - X ZR 134/90 - BGHZ 118, 182, 193 - juris, Rn. 40).
  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15
    Im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast hätte der Beklagte sich vielmehr näher dazu äußern müssen, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und ggf. in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses ggf. vorlegen müssen (BGH, Urteil vom 19.02.2014, IV ZR 163/13, Rn. 30, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 94/14

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten bei Fehlern eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15
    Treffen die Parteien nach Vertragsschluss und vor oder nach Leistungserbringung eine "OhneRechnung-Abrede" zur Hinterziehung von Umsatzsteuer, erfasst die Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht nur den Abänderungsvertrag, sondern das gesamte geänderte Vertragsverhältnis, so dass aus diesem Vertrag keine Gewährleistungsrechte und / oder Werklohnansprüche mehr hergeleitet werden können (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015, Az.: 10 U 14/15, Rn. 50 ff.; OLG Köln, Urteil vom 22.04.2015, Az.: 11 U 94/14, Rn. 18; zitiert nach Juris; a.A.: Lorenz NJW 2013, 3132, 3134; Jerger NZBau 2014, 415, 417).
  • OLG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 U 14/15

    Architektenvertrag: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede";

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15
    Treffen die Parteien nach Vertragsschluss und vor oder nach Leistungserbringung eine "OhneRechnung-Abrede" zur Hinterziehung von Umsatzsteuer, erfasst die Nichtigkeit nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht nur den Abänderungsvertrag, sondern das gesamte geänderte Vertragsverhältnis, so dass aus diesem Vertrag keine Gewährleistungsrechte und / oder Werklohnansprüche mehr hergeleitet werden können (so bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015, Az.: 10 U 14/15, Rn. 50 ff.; OLG Köln, Urteil vom 22.04.2015, Az.: 11 U 94/14, Rn. 18; zitiert nach Juris; a.A.: Lorenz NJW 2013, 3132, 3134; Jerger NZBau 2014, 415, 417).
  • LG Würzburg, 06.05.2015 - 91 O 1354/14

    Rücktritt, Rückerstattung, Werklohn, Kostenvoranschlag, Nachbesserungsarbeiten,

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.06.2016 - 8 U 63/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 06.05.2015, Az. 91 O 1354/14, wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht