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   OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 82/03   

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https://dejure.org/2003,6678
OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 82/03 (https://dejure.org/2003,6678)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.07.2003 - 5 U 82/03 (https://dejure.org/2003,6678)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 5 U 82/03 (https://dejure.org/2003,6678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds; Aufklärungspflicht über Totalausfallrisiko des Fondsanteilerwerbers bei Insolvenz der Fondsbetreibergesellschaft; Pflichtverletzung im Rahmen der anlegergerechten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anlageberatung - Pflichten zur anlegergerechten und objektgerechten Beratung

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 278; ; BGB § 254; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 398; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art und Umfang der Anlageberatung ("anlegergerechte und objektgerechte Beratung"); Schadensersatz aus fehlerhafter Anlageberatung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "objektgerechte Beratung" bei Immobilienfonds

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Anlageberater haftet für WGS-Empfehlung

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Anlageberater haftet für WGS-Empfehlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 82/03
    Das von ihr danach empfohlene Anlageobjekt muß diesen Kriterien Rechnung tragen ("objektgerechte Beratung"), vgl. BGHZ 123, 126 ff. ("Bondurteil").
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 82/03
    Der Schadensersatzanspruch des Klägers verjährt in 30 Jahren (§ 195 BGB a.F.), weil der Anspruch auf der Verletzung einer vertraglichen Beratungspflicht beruht (BGH NJW 84, 2524; Palandt/Heinrichs, § 195 Rdnr. 11).
  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 82/03
    Sowohl die nichterfolgte Unterrichtung über die Risiken des Fondserwerbs, über die Möglichkeit des Totalausfalls, wie auch die Falschinformationen hinsichtlich Rendite und Veräußerbarkeit der Fondsanteile, stellen ursächliche Gesichtspunkte dar, die zum Anteilserwerb durch den Kläger und dessen Ehefrau und somit auch zu deren Schädigung führten (vgl. OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 210, 213; BGH, MDR 1992, 342).
  • LG Wiesbaden, 30.05.2008 - 5 O 234/05

    Haftung des Anlagevermittlers wegen unzureichender Risikoaufklärung bei

    Bereits das OLG Bamberg (Az. 5 U 82/03) hat ausgeführt, dass im Hinblick auf ein totales Ausfallrisiko des Fondsanteilerwerbers, hier des Klägers, bei Insolvenz der Fondsbetreibergesellschaft eine Aufklärungspflicht bestand, weil der Anleger durch eine entsprechende Information des Anlagevermittlers wissen muss, dass er im Rahmen dieser Anlage bei Eintritt der Insolvenz des Fondsbetreibers vollumfänglich mit seiner Anlage ausfallen kann.
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