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   OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20   

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https://dejure.org/2020,46047
OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20 (https://dejure.org/2020,46047)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.07.2020 - 5 W 53/20 (https://dejure.org/2020,46047)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 5 W 53/20 (https://dejure.org/2020,46047)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 16.05.2006 - 5 W 781/06

    Stille Weitergabe d. Gutachtens zur Ausarbeitung an Dritte

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
    (2) Diese zur Verpflichtung aus § 407a Abs. 1 ZPO aufgestellten Maßstäbe hält das Beschwerdegericht, insbesondere auch im Lichte des (späteren) Willens des Gesetzgebers, ohne Weiteres für auf die Verpflichtung aus § 407a Abs. 2 ZPO (n. F.) übertragbar (vgl. zudem auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06 -, juris, Rn. 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2002 - 14 W 363/02 -, NJOZ 2002, 2031 , jeweils zu § 407a ZPO a. F.: Übernahmeverschulden des Sachverständigen bei Verschweigen von Umständen, die möglicherweise einen Ablehnungsgrund begründen können).

    Sachverständigen, die den Inhalt ihres Auftrags mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen, dürften dann aber Regelverstöße der vorliegenden Art kaum noch unterlaufen (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06 -, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Bayern, 04.04.2003 - 51-VI-02
    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
    bb) Sodann verweist das Beschwerdegericht auf eine instruktive Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH, Entsch. v. 04.04.2003 - Vf. 51-VI-02 -, juris) hin.

    (1) In dieser zwar zu § 407a Abs. 1 ZPO ergangenen Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof recht deutlich ausgeführt, dass die Überprüfung der eigenen vollumfänglichen Fachkompetenz durch den Sachverständigen sich nicht lediglich auf die Lektüre des Beweisbeschlusses, dessen Tragweite sich häufig nicht hinreichend aus dem bloßen Wortlaut erschließt, beschränkt, sondern ein zumindest kursorisches Aktenstudium voraussetze (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 04.04.2003 - Vf. 51-VI-02 -, juris, Rn. 31, m. w. N.).

  • BGH, 17.10.2019 - III ZR 42/19

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
    aa) (Einfache) Fahrlässigkeit ist, was hinreichend allgemein in juristischen und justiznahen Kreisen bekannt sein sollte, zu bejahen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird (vgl. in st. Rspr. zuletzt etwa BGH, Urt. v. 17.10.2019 - III ZR 42/19 -, juris, Rn. 55; BGH, Urt. v. 05.07.2019 - V ZR 96/18 -, juris, Rn. 14; st. Rspr.; statt vieler auch Schaub, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beckOK-BGB, § 276 Rn. 59, m. w. N.).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18

    Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
    aa) (Einfache) Fahrlässigkeit ist, was hinreichend allgemein in juristischen und justiznahen Kreisen bekannt sein sollte, zu bejahen, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird (vgl. in st. Rspr. zuletzt etwa BGH, Urt. v. 17.10.2019 - III ZR 42/19 -, juris, Rn. 55; BGH, Urt. v. 05.07.2019 - V ZR 96/18 -, juris, Rn. 14; st. Rspr.; statt vieler auch Schaub, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beckOK-BGB, § 276 Rn. 59, m. w. N.).
  • BGH, 25.06.2020 - III ZR 119/19

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
    bb) Grobe Fahrlässigkeit, wie sie etwa Voraussetzung in § 839a BGB für die Haftung eines Sachverständigen bei der Erstellung eines unrichtigen Gutachtens ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.06.2020 - III ZR 119/19 -, juris, Rn. 17), setzt demgegenüber schon einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (vgl. BGH, Urt. v. 26.05.2020 - VI ZR 186/17 -, juris, Rn. 19).
  • OLG Koblenz, 24.06.2002 - 14 W 363/02

    Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
    (2) Diese zur Verpflichtung aus § 407a Abs. 1 ZPO aufgestellten Maßstäbe hält das Beschwerdegericht, insbesondere auch im Lichte des (späteren) Willens des Gesetzgebers, ohne Weiteres für auf die Verpflichtung aus § 407a Abs. 2 ZPO (n. F.) übertragbar (vgl. zudem auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06 -, juris, Rn. 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2002 - 14 W 363/02 -, NJOZ 2002, 2031 , jeweils zu § 407a ZPO a. F.: Übernahmeverschulden des Sachverständigen bei Verschweigen von Umständen, die möglicherweise einen Ablehnungsgrund begründen können).
  • BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17

    Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
    bb) Grobe Fahrlässigkeit, wie sie etwa Voraussetzung in § 839a BGB für die Haftung eines Sachverständigen bei der Erstellung eines unrichtigen Gutachtens ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.06.2020 - III ZR 119/19 -, juris, Rn. 17), setzt demgegenüber schon einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (vgl. BGH, Urt. v. 26.05.2020 - VI ZR 186/17 -, juris, Rn. 19).
  • LG Coburg, 19.05.2020 - 25 O 319/17

    Vergütung eines erfolgreich abgelehnten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2020 - 5 W 53/20
    Die Beschwerde des Sachverständigen gegen den Beschluss des Landgerichts Coburg vom 19.05.2020, Az. 25 O 319/17, wird zurückgewiesen.
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