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   OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17   

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https://dejure.org/2017,40245
OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17 (https://dejure.org/2017,40245)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.09.2017 - 8 W 75/17 (https://dejure.org/2017,40245)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. September 2017 - 8 W 75/17 (https://dejure.org/2017,40245)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JVEG § 4 Abs. 5 S. 1, § 9 Abs. 1 S. 3, Abs. 2; InsO § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Entschädigung des "isolierten" Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ernannten, nicht gleichzeitig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Sachverständigen

  • rewis.io

    Entschädigung des "isolierten" Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 13 Abs. 1 ; InsVV § 11 Abs. 4
    Vergütung des zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ernannten, nicht gleichzeitig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    Schuldner; im Beschwerdeverfahren nicht beteiligt; isolierter Sachverständiger; Vergütung; Honorargruppe; Stundensatz; Gutachten; Sachgebietsliste; Eröffnungsgrund; kostendeckende Masse; Unternehmensfortführung; Unternehmensbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14

    Festsetzung, Vergütung, Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17
    Die Bezirksrevisorin schloss sich im Hinblick auf ihren Hilfsantrag der Auffassung des Landgerichts Wuppertal (Beschluss vom 04.03.2014 - 16 T 37/14) an, wonach eine Erhöhung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG ergebenden Stundensatzes um zehn Euro und eine Gleichstellung zumindest zu der Honorargruppe 6 angemessen sei.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 15 W 57/15

    Vergütung des isolierten Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren mit 115

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17
    Somit kommt eine unmittelbare Anwendung des § 9 Abs. 2 JVEG nur in Betracht, wenn ein Gutachter bereits als Insolvenzverwalter bestellt ist (h. M. vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 2016, 430 f. Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17
    Zur Begründung der weiteren Beschwerde führte die Bezirksrevisorin im Wesentlichen aus, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 25.01.2005, 1 W 1/05) die Tätigkeit des "isolierten" Sachverständigen qualitativ mit dem Aufgabenbereich des nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InsO beauftragten vorläufigen Insolvenzverwalters zu vergleichen sei und deshalb ein Stundensatz in Höhe von 80, 00 Euro zuzubilligen sei.
  • OLG Schleswig, 15.10.2008 - 15 WF 242/08

    Vergütung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17
    Für die Entschädigung nach dem JVEG kommt es allein auf die Zuordnung zu einem bestimmten Sachgebiet an (vgl. Auch OLG Karlsruhe, a.a.O; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.10.2008, 15 WF 242/08 - juris).
  • LG Würzburg, 19.04.2017 - 3 T 121/17

    Zuordnung zu einer Honorargruppe

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17
    Die weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Würzburg gegen den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 19.04.2017, Az. 3 T 121/17, wird zurückgewiesen.
  • AG Göttingen, 12.12.2017 - 74 IN 141/17

    Einbeziehung der freien Spitze eines belasteten Grundstücks in die

    Der Stundensatz für die Tätigkeit als Sachverständiger im Eröffnungsverfahren beträgt 115 EUR (OLG Karlsruhe ZInsO 2016, 355 m. zust. Anm. Straßburg ZInsO 2016, 318 ; AG Göttingen ZInsO 2016, 1758 ; ZInsO 2017, 403 ; LG Göttingen Beschl. v. 11.08.2016 - 10 T 50/16; ebenso OLG Bamberg, Beschl. v. 29.09.2017 8 W 75/17).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die Rechtsprechung des AG Göttingen in Übereinstimmung mit dem LG Göttingen zum laufendem Geschäftsbetrieb (OLG Karlsruhe ZInsO 2016, 355 m. zust. Anm. Straßburg ZInsO 2016, 318 ; AG Göttingen ZInsO 2016, 1758 ; ZInsO 2017, 403 ; LG Göttingen Beschl. v. 11.08.2016 - 10 T 50/16; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.09.2017 8 W 75/17; ebenso bei eingestelltem Geschäftsbetrieb AG Göttingen ZInsO 2016, 2223 ; LG Göttingen Beschl. v. 27.02.2017 - 10 T 57/16 und bei Nachlassinsolvenz mit eingestelltem Geschäftsbetrieb AG Göttingen ZInsO 2017, 112 ; Einzelheiten auch zur a.A. FK-InsO/Schmerbach, 9. Aufl. 2018, § 22 Rn. 148 ff.).

  • AG Göttingen, 03.01.2018 - 74 IN 160/16

    1. Der Stundensatz für die Tätigkeit als Sachverständiger im Eröffnungsverfahren

    Der Stundensatz für die Tätigkeit als Sachverständiger im Eröffnungsverfahren beträgt 115 EUR (AG Göttingen ZInsO 2016, 1758 ; ZInsO 2017, 403 ; LG Göttingen Beschl. v. 11.08.2016 - 10 T 50/16; ebenso OLG Bamberg, Beschl. v. 29.09.2017 8 W 75/17).

    1.) Für die Festsetzung der Vergütung des Sachverständigen ist ein Stundensatz von 115 EUR zugrunde zu legen (AG Göttingen ZInsO 2016, 1758 ; ZInsO 2017, 403 ; Beschl. v. 12.12.2017 - 74 IN 141/17; LG Göttingen Beschl. v. 11.08.2016 - 10 T 50/16; ebenso OLG Bamberg, Beschl. v. 29.09.2017 - 8 W 75/17).

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