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   OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15026
OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14 (https://dejure.org/2015,15026)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 1 U 125/14 (https://dejure.org/2015,15026)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 1 U 125/14 (https://dejure.org/2015,15026)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    "Watschenrhetorik des Klägers": fehlende Missbrauchsgebühr bei Richterablehnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme im Verfahren der Richterablehnung; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch nach Hinweisbeschluss - Entbehrlichkeit einer dienstlichen Äußerung - zuverlässige Anzeichen einer sachfremden Konfliktstrategie der Antragstellerseite

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 44 Abs. 3; ZPO § 45 Abs. 1; ZPO § 47
    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch nach Hinweisbeschluss L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs 3; ZPO § 45 Abs 1; ZPO § 47
    Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme im Verfahren der Richterablehnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schmähkritik an Rechtsauffassung: Befangenheitsantrag rechtsmissbräuchlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1399
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Soweit sich der Ablehnungsantrag gegen RiOLG Y. richtet, besteht dafür schon kein Rechtsschutzbedürfnis, weil der abgelehnte Richter aufgrund seiner Ernennung zum Direktor des Amtsgerichts ... mit Wirkung zum 01.04.2015 inzwischen aus dem Spruchkörper ausgeschieden ist (vgl. hierzu etwa BGH NJW 2011, 1358, Rn.10; Zöller-Vollkommer, 30. Auflage, Rn.18 zu § 46 ZPO).

    Denn eine Würdigung des Ablehnungsgesuchs - insbesondere eine materielle Befassung mit den Ablehnungsgründen - hat strikt zu unterbleiben (vgl. nur BGH NJW 2011, 1358, Rn.17; NJW-RR 2012, 61, Rn.11).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Denn eine Würdigung des Ablehnungsgesuchs - insbesondere eine materielle Befassung mit den Ablehnungsgründen - hat strikt zu unterbleiben (vgl. nur BGH NJW 2011, 1358, Rn.17; NJW-RR 2012, 61, Rn.11).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Das Ablehnungsverfahren wird nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es dazu dienen soll, gezielten Druck auf das erkennende Gericht dahin auszuüben, dass es in dem vom Antragsteller gewünschten Sinn entscheidet (OLG Stuttgart NJW-RR 2013, 960; OLG Köln, MDR 2014, 242 Rn.13 jeweils im Anschluss an BFH/NV 1995, 687).
  • OLG Stuttgart, 09.04.2013 - 13 U 195/12

    Richterablehnung: Offensichtlich unzulässiges und missbräuchliches

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Das Ablehnungsverfahren wird nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es dazu dienen soll, gezielten Druck auf das erkennende Gericht dahin auszuüben, dass es in dem vom Antragsteller gewünschten Sinn entscheidet (OLG Stuttgart NJW-RR 2013, 960; OLG Köln, MDR 2014, 242 Rn.13 jeweils im Anschluss an BFH/NV 1995, 687).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher von vornherein entbehrlich (vgl. zuletzt Beschluss des BGH vom 7.3.2012 - AnwZ (B) 13/10 -, dort Rn.19 m.w.N.; MK-Gehrlein, 4. Aufl., Rn.9 zu § 44 ZPO; Musielak/Heinrich, 10. Aufl., Rn. 9 zu § 44 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2018 - 9 W 40/18

    Ablehnung eines Richters: Erforderlichkeit einer dienstlichen Stellungnahme nach

    (Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Bamberg vom 30.04.2015 - 1 U 125/14 -, zitiert nach Juris. Denn in der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hatte der Senat dienstliche Stellungnahmen der abgelehnten Richter eingeholt; außerdem war das Ablehnungsgesuch nach Auffassung des Senats unzulässig.).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 26 W 3/15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Spruchverfahren wegen der Behandlung

    Insbesondere dient sie nicht dazu, im laufenden Verfahren die Beurteilung des Beschwerdegerichts zu einzelnen Rechtsfragen, Meinungsäußerungen oder Verfahrensschritten einzuholen, um dadurch eine frühzeitige "Korrektur" des Verfahrensverlaufs im Sinne eines Beteiligten durchzusetzen (vgl. BGH, Beschluss v. 20.01.2014 - AnwZ (Brfg) 51/12 - Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss v. 03.06.2015 - I-32 W 12/15 - Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss v. 30.04.2015 - 1 U 125/14 - Rn. 31, alle juris; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.03.1998 - 11 W 9/98 - Rn. 4, MDR 1998, 1052 m.w.N.; Bork in: Stein/Jonas, aaO Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 19.11.2018 - 1 W 904/18
    Das Ablehnungsverfahren wird nach seinem Sinn und Zweck missbraucht, wenn es dazu dienen soll, gezielt Druck auf das erkennende Gericht dahin auszuüben, dass in den vom Antragsteller gewünschten Sinn entscheidet (OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.04.2013, Az.: 13 U 195/12; OLG Köln, MDR 2014, 242; BFH, Beschl. v. 18.10.1994, Az.: VIII B 120/93, OLG Bamberg, Beschl. v. 30.04.2015, Az.: 1 U 125/14, Fundstelle jeweils juris).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2021 - 9 UF 143/21

    Antrag auf Übertragung eines alleinigen Sorgerechts für ein Kind Ablehnung eines

    Zulässig ist eine Selbstentscheidung unter anderem bei Anträgen ohne oder mit nur substanzloser Begründung und ohne hinreichenden Bezug zum konkreten Rechtsstreit (BGH BeckRS 2020, 21798; BeckOK ZPO/Vossler, a.a.O., § 45 Rn. 9 m.w.N.) sowie bloßer Schmähkritik (OLG Bamberg BeckRS 2015, 10892).
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