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   OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18   

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OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18 (https://dejure.org/2019,10086)
OLG Brandenbrug, Entscheidung vom 03.01.2019 - 2 Ws 203/18 (https://dejure.org/2019,10086)
OLG Brandenbrug, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 2 Ws 203/18 (https://dejure.org/2019,10086)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Dabei findet der Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass eines Urteils (vorliegend über elf Monate bis zum Erlass des ersten Urteils) nur in ganz besonderen Ausnahmefällen seine Rechtfertigung (vgl. grundlegend hierzu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005, 2 BvR 2057/05, StV 2006, 81; BVerfG, Beschluss vom 30. September 1999, 2 BvR 1775/99, NStZ 2000, 153; BVerfG Beschluss vom 17. Januar 2013, 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2018, 4 Ws 149/17, NStZ 2018, 426; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1992, 2 Ws 312/92, StV 1992, 586; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 1992, HEs 164/91, MDR 1992, 1070, jeweils m.w.N.).

    Allerdings können Verzögerungen nach dem erstinstanzlichen Urteil geringer ins Gewicht fallen, weil sich durch den Schuldspruch das Gewicht des staatlichen Strafanspruchs vergrößert und umgekehrt die Unschuldsvermutung in geringerem Maße für den Angeklagten streitet (vgl. BVerfGE Beschluss vom 29. Dezember 2005, 2 BvR 2057/05, zit. nach juris, Rdnr. 75), andererseits kommt der Unschuldsvermutung wieder größeres Gewicht zu, wenn das erstinstanzliche Urteil im Rechtmittelverfahren aufgehoben worden ist.

    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verlangt nämlich auch, dass die Erstellung eines kompletten Hauptverhandlungsprotokolls im unmittelbaren Anschluss an die Hauptverhandlung und damit parallel zur Erstellung der Urteilsgründe erfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2005, 2 BvR 2057/05, StV 2006, 81, bei juris Rn 70; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. September 2018, 2 Ws 645/18, BeckRS 2018, 25539).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar festgestellt, dass es von Verfassung wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, die infolge der Durchführung eines Revisionsverfahrens verstrichene Zeit nicht der ermittelten Überlänge eines Verfahrens hinzuzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003, 2 BvR 29/03, NJW 2003, 2228; BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005, 2 BvR 1964/05, NJW 2006, 672).

    ee) Da bereits die auf über sechs Monate zu beziffernden Verfahrensverzögerungen derart erheblich sind, dass sie einer Aufrechterhaltung der länger als zwei Jahre und zehn Monate dauernden Untersuchungshaft entgegenstehen, braucht der Senat nicht der Frage nachzugehen, ob die Dauer des Revisionsverfahrens im Falle der (vollständigen) Aufhebung eines Urteils durch das Rechtsmittelgericht wegen eines Verfahrensfehlers, der naturgemäß der Justiz anzulasten ist, bereits für sich genommen als vermeidbare Verfahrensverzögerung anzusehen ist (vgl. einerseits BVerfG, 2. Senat, 3. Kammer, Beschluss vom 5. Dezember 2005, 2 BvR 1964/05, abgedruckt in: NJW 2006, 672; andererseits BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 7. Februar 2006, 3 StR 460/98, abgedruckt in: NJW 2006, 1529; BGH, 2. Strafsenat, Urteil vom 8. März 2006, 2 StR 565/05, abgedruckt in: NStZ-RR 2006, 177; siehe dazu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 11. September 2006, 1 Ws 472/06, abgedruckt in: NStZ-RR 2007, 315; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Oktober 2015, 2 Ws 236/15, zit. nach juris, dort Rn. 48, jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Diese Grundsätze sind während des gesamten Strafverfahrens und somit auch bei der Absetzung und Zustellung des Urteils sowie der Weiterleitung der Akten an das Rechtsmittelgericht zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006, 2 BvR 170/06, zit. nach juris, Rn. 34 ff.).

    Grobe Verfahrensfehler bei der Erledigung solcher Routinearbeiten - seien sie durch eine unzureichende Personalausstattung oder durch sonst absehbare und vermeidbare Umstände verursacht - können die gebotene zügige richterliche Bearbeitung konterkarieren und damit der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006, 2 BvR 170/06, zitiert nach juris, Rn. 37; OLG Köln a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03

    Untersuchungshaft nach durchgeführter Hauptverhandlung: Beschränkte

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.).

    Da das Maß der Fluchtgefahr maßgeblich von der Straferwartung indiziert wird und diese gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz insoweit ebenfalls auf die Frage beschränkt, ob die Bewertung der Fluchtgefahr auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Stuttgart Justiz 2003, 457).

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.).

    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.).

  • BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14

    Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung können aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2014, 2 BvR 1457/14, zitiert nach juris, Rn. 21, 22).

    Hierbei handelt es sich in der Gesamtschau um einen erheblichen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, bei dem - wie oben dargelegt - allein die Schwere der Taten und die sich daraus ergebende Straferwartung nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft dienen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2014, 2 BvR 1457/14, zitiert nach juris, Rn. 21, 22).

  • KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17

    Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Dabei findet der Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass eines Urteils (vorliegend über elf Monate bis zum Erlass des ersten Urteils) nur in ganz besonderen Ausnahmefällen seine Rechtfertigung (vgl. grundlegend hierzu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005, 2 BvR 2057/05, StV 2006, 81; BVerfG, Beschluss vom 30. September 1999, 2 BvR 1775/99, NStZ 2000, 153; BVerfG Beschluss vom 17. Januar 2013, 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2018, 4 Ws 149/17, NStZ 2018, 426; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1992, 2 Ws 312/92, StV 1992, 586; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 1992, HEs 164/91, MDR 1992, 1070, jeweils m.w.N.).

    Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerfGE 36, 264, 270; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2018, 4 Ws 149/17, NStZ 2018, 426; OLG Köln, Beschluss vom 29. Februar 2016, 2 Ws 60/16, StV 2016, 445, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Der Bundesgerichtshof hat in dem Aufhebungsbeschluss vom 6. März 2018 (3 StR 559/17; abgedruckt in: NJW 2018, 2578 = NStZ 2018, 610) dargelegt, dass dem Befangenheitsgesuch hätte stattgegeben werden müssen.

    Er habe auch aus einer gewissen Distanz heraus die Einlassung des Angeklagten weiterhin als entweder nicht ernst gemeint oder als "Unsinn" bewertet, was verdeutliche, dass es sich bei seiner Frage gerade nicht um eine durch das Prozessgeschehen provozierte bloße "Unmutsaufwallung" gehandelt habe (BGH, Beschluss vom 6. März 2018, 3 StR 559/17, aaO.).

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Ebenso unmissverständlich hat es aber auch darauf hingewiesen, dass hiervon eine Ausnahme zu machen ist, wenn das Revisionsverfahren der Korrektur eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers gedient hat (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2003, 2 BvR 153/03, NJW 2003, 2897, 2898; ebenso BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2004, 2 BvR 1471/03, BVerfGK 2, 239, 251).
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

    Auszug aus OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
    Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525; OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Rostock a.a.O.).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

  • BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03

    Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05

    Zur Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

  • EGMR, 31.05.2001 - 37591/97

    Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer

  • OLG Koblenz, 11.09.2006 - 1 Ws 472/06

    Aufhebung des Haftbefehls nach Aufhebung und Zurückverweisung in der

  • KG, 22.02.1993 - 3 Ws 74/93

    Hauptverhandlung; Haftentscheidung; Würdigung; Dringender Tatverdacht;

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1992 - 2 Ws 312/92
  • KG, 19.06.2001 - 4 Ws 77/01

    Überprüfung einer Haftentscheidung während laufender Hauptverhandlung

  • OLG Köln, 14.06.1992 - HEs 164/91
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Ws 124/13

    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Köln, 29.02.2016 - 2 Ws 60/16

    Unverhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft wegen

  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15

    Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten

  • OLG Nürnberg, 28.09.2018 - 2 Ws 645/18

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen - Dauer der Fertigstellung des

  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in

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