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   OLG Brandenburg, 01.02.2005 - 6 W 19/05   

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https://dejure.org/2005,10170
OLG Brandenburg, 01.02.2005 - 6 W 19/05 (https://dejure.org/2005,10170)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.02.2005 - 6 W 19/05 (https://dejure.org/2005,10170)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 6 W 19/05 (https://dejure.org/2005,10170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzanspruch des Anschaffungswertes von drei Karts wegen Diebstahls; Gutachtenkosten als Vorbereitungskosten des Rechtsstreits; Erforderliche Prozessbezogenheit bei Kosten zur Klärung unbekannter Vorgänge; Sachlicher als auch enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten der bei Versicherungsbetrugsverdacht von einem Versicherer beauftragten Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
    Erstattung von Kosten für einen Privatgutachter als notwendige Kosten des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatz von Sachverständigen in "Dubiosschäden" durch Sachversicherer (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; DS 2006, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2005 - 6 W 19/05
    Die Partei hat grundsätzlich ihre Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigungen in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstandenen Aufwand selbst zu tragen (BGH, Beschluss vom 17.12.2002, MDR 2003, 413).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm zfs 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Nach der Rechtsprechung des Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 16/08 - z.V.b. und vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481 f.; KG Berlin JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm zfs 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des

    In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
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