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   OLG Brandenburg, 01.12.2004 - 13 U 30/04   

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https://dejure.org/2004,12057
OLG Brandenburg, 01.12.2004 - 13 U 30/04 (https://dejure.org/2004,12057)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2004 - 13 U 30/04 (https://dejure.org/2004,12057)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 13 U 30/04 (https://dejure.org/2004,12057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Vertrages über den Kauf einer Heizungsanlage; Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Kaufvertrag bei einem Kauf mit Einbau einer Heizungsanlage; Bewertung von drei einzelnen Verträgen mit jeweiligen Einzelsummen als einheitlicher Vertrag; Maßgeblichkeit des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § ... 133; ; BGB § 142; ; BGB § 143 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 162 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1 a. F.; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 649; ; BGB § 649 Satz 2; ; HaustürWG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 756

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Vertragschluss wenn lediglich in der Unterschriftenzeile unterschrieben wurde aber keine persönlichen Daten in der dafür vorgesehenen Spalte eingetragen wurden - Zum Rücktrittsanspruch bei einem Kaufvertrag wenn ein Rücktrittsrecht innerhalb von drei Wochen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemischter Vertrag: Welches Recht anwendbar?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2004 - 13 U 30/04
    Zwar kann auch ein späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BGH NJW 1988, 2878), die Beklagten selbst sind jedoch davon ausgegangen, den Vertrag gemeinsam abgeschlossen zu haben.
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2004 - 13 U 30/04
    Maßgebend für die Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist der Schwerpunkt der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, wobei vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen ist (BGH, Urteil vom 03.03.2004, VIII ZR 76/03).
  • BGH, 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2004 - 13 U 30/04
    Bei der Lieferung einer aus bereits serienmäßig hergestellten Teilen bestehenden Solaranlage, wie sie hier vertragsgegenständlich ist, prägt die Besitz- und Eigentumsübertragung hinsichtlich dieser Gegenstände das Vertragsverhältnis entscheidend, während einer gegebenenfalls gleichzeitig übernommenen Montageverpflichtung der vorgefertigten Anlage dagegen kein derartiges Gewicht zukommt (vgl. BGH, a.a.O.; NJW 1998, 3197).
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