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   OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15   

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https://dejure.org/2016,67739
OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15 (https://dejure.org/2016,67739)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.12.2016 - 10 UF 101/15 (https://dejure.org/2016,67739)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 10 UF 101/15 (https://dejure.org/2016,67739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Ende der Ehezeit für den Versorgungsausgleich bei verfrühtem Scheidungsantrag

  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 3 Abs. 1
    Maßgebliches Ende der Ehezeit für den Versorgungsausgleich bei verfrühtem Scheidungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    Da die Antragsgegnerin in der Beschwerdebegründung vom 14.9.2015 ausdrücklich die Entscheidung des Amtsgerichts zum Versorgungsausgleich in vollem Umfang zur Überprüfung durch den Senat gestellt hat, liegt nicht lediglich eine Teilanfechtung, bezogen auf einzelne Anrechte (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2011, 547 Rn. 17), vor.

    Jedenfalls bei untergesetzlichen Versorgungsregelungen muss auf diese Weise der konkrete Inhalt des für den ausgleichsberechtigten Ehegatten bei dem Versorgungsträger geschaffenen Anrechts klargestellt werden (BGH, FamRZ 2011, 547 Rn. 24).

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    Insoweit ist noch anzuordnen, dass der Ausgleichswert als Kapitalbetrag in Höhe von 1.118,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von 3, 2 %, das ist der Rechnungszins, seit dem Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu zahlen ist (vgl. BGH, NJW 2011, 3358).
  • BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    Die Rechtsbeschwerde wird schon im Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen hinsichtlich der Verzinsung des Ausgleichsbetrags bei der externen Teilung von dem durch den Versorgungsträger mitgeteilten Rechnungszins auszugehen ist (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2015, 2123 ff.), zugelassen.
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    Auf Anrechte gleicher Art i.S.v. § 18 Abs. 1 VersAusglG findet § 18 Abs. 2 VersAusglG keine Anwendung (BGH, FamRZ 2012, 192 Rn. 32 ff.).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 156/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Teilungsaufwands des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    Im Hinblick auf diesen Vortrag und den Umstand, dass die Teilungskosten von 350 EUR der Höhe nach nicht zu beanstanden sind (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2015, 707 Rn. 10), ergibt sich, wenn man von dem genannten Ehezeitanteil von 14.781,57 EUR die Hälfte bildet und so zu 7.390,79 EUR gelangt, nach Abzug der hälftigen Teilungskosten von 175 EUR ein Betrag von 7.215,79 EUR.
  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 92/07

    Berücksichtigung der Unwirksamkeit der in § 78 Abs. 1, § 78 Abs. 2 und 79 Abs. 1

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    In Bezug auf Berufsunfähigkeit (Zusatz-)Versicherungen erfolgt ein Wertausgleich somit ohnehin nur in den Fällen, in denen eine Leistung bereits bezogen wird (vgl. zu dem vor dem 1.9.2009 geltenden Recht auch BGH, NJW-RR 2010, 361, 363; NJW-RR 1993, 195, 197).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 132/90

    Versorgungsträger bei Anwartschaften der Stiftung "Hamburger Öffentliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    In Bezug auf Berufsunfähigkeit (Zusatz-)Versicherungen erfolgt ein Wertausgleich somit ohnehin nur in den Fällen, in denen eine Leistung bereits bezogen wird (vgl. zu dem vor dem 1.9.2009 geltenden Recht auch BGH, NJW-RR 2010, 361, 363; NJW-RR 1993, 195, 197).
  • OLG Naumburg, 19.03.2009 - 8 UF 24/09

    Kostenentscheidung bei erstmaligem Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    7 Allein im Hinblick darauf, dass es das OLG Naumburg in dem Fall, dass ein verfrühter Scheidungsantrag gestellt worden ist, für möglich gehalten hat, dass ein Ehegatte sich nach Treu und Glauben nicht auf den für den Versorgungsausgleich maßgebenden Stichtag berufen kann (OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2009 - 8 UF 24/09, BeckRS 2009, 1844; vgl. auch BGH, NJW 1997, 1007, 1008), ergibt sich nicht, dass im vorliegenden Fall von einer etwa verlängerten Ehezeit auszugehen wäre.
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82

    Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    Der BGH hat zwar entschieden, dass im Einzelfall die Berufung auf die Stichtagsregelung gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn nach Zustellung des Scheidungsantrags die beteiligten Ehegatten jahrelang wieder ehelich zusammengelebt haben, ohne sich zu vergegenwärtigen, dass noch ein Scheidungsverfahren schwebte (BGH, NJW 1986, 1040, 1041).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85

    Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15
    Eine solche Korrektur ist aber nicht geboten, wenn es nur um eine kurzzeitige Verschiebung des Ehezeitendes geht (vgl. BGH, NJW 1986, 1169, 1170).
  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 231/95

    Eintritt der Scheidungsvoraussetzungen während des Berufungsverfahrens; Kosten

  • BPatG, 28.09.2005 - 32 W (pat) 227/03
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