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   OLG Brandenburg, 02.03.1998 - 10 UF 159/97   

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https://dejure.org/1998,3752
OLG Brandenburg, 02.03.1998 - 10 UF 159/97 (https://dejure.org/1998,3752)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.1998 - 10 UF 159/97 (https://dejure.org/1998,3752)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 1998 - 10 UF 159/97 (https://dejure.org/1998,3752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Sorgerechtsentscheidung bei Scheidung der Eltern; Heranziehung des neuen noch nicht in Kraft getretenen Kindschaftsrechts zur Auslegung des älteren Rechts; Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Anordnung der Alleinsorge eines Elternteils; Bindung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1047
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 216/14

    Elterliche Sorge getrennt lebender Eltern: Aufhebung der gemeinsamen Sorge und

    Denn aufgrund des hohen sozialpolitischen Werts, der einer auch nach Trennung der Eltern verantwortungsbewusst im Kindesinteresse ausgeübten gemeinschaftlichen elterlichen Sorge innewohnt (vgl. Senat, FamRZ 1998, 1047; KG, FamRZ 2000, 504), ist eine Verpflichtung der Eltern zum Konsens nicht zu bestreiten (BGH, FamRZ 2008, 592), zumal es grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht, wenn ein Kind in dem Bewusstsein lebt, dass beide Eltern für es Verantwortung tragen, und wenn es seine Eltern in wichtigen Entscheidungen für sein Leben als gleichberechtigt erlebt.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - 10 UF 8/16

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Auswahl des mit

    Allerdings ist aufgrund des hohen sozialpolitischen Werts, der einer auch nach Trennung der Eltern verantwortungsbewusst im Kindesinteresse ausgeübten gemeinschaftlichen elterlichen Sorge innewohnt (vgl. Senat, FamRZ 1998, 1047; KG, FamRZ 2000, 504), eine Verpflichtung der Eltern zum Konsens nicht zu bestreiten (BGH, FamRZ 2008, 592), zumal es grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht, wenn ein Kind in dem Bewusstsein lebt, dass beide Eltern für es Verantwortung tragen, und wenn es seine Eltern in wichtigen Entscheidungen für sein Leben als gleichberechtigt erlebt.
  • OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 10 UF 209/14

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei

    Entscheidend sind also die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern (vgl. Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; KG, FamRZ 2000, 504; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Auf., § 1671 BGB Rn. 36).

    Beachtlich ist, wenn es zu schwerwiegenden Konflikten in der Vergangenheit nicht gekommen ist, weil ein Elternteil das Entscheidungsrecht des anderen Elternteils in den wesentlichen Punkten nie in Frage gestellt hat (vgl. Senat, FamRZ 1998, 1047; Beschluss vom 24.11.2011 - 10 UF 263/11, BeckRS 2014, 02347; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, NJOZ 2014, 883, 884).

  • OLG Brandenburg, 09.03.2009 - 10 UF 204/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Die Aufhebung eines Teilbereichs der gemeinsamen elterlichen Sorge ist mit Rücksicht darauf, dass ein grundsätzlicher Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Alleinsorge eines Elternteils nicht besteht (vgl. BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647; FamRZ 2008, 592), dann angezeigt, wenn die Eltern insoweit nicht objektiv kooperationsfähig bzw. nicht subjektiv kooperationsbereit sind (vgl. KG, FamRZ 2000, 504; Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; FamRZ 2003, 1952, 1953; Johannsen/Henrich/Jaeger, a. a. O., § 1671, Rz. 36).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02

    Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der

    Entscheidend ist also die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern (vgl. KG, FamRZ 2000, 504 unter Hinweis auf zahlreiche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte; Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Auf., § 1671 BGB, Rz. 36).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2016 - 10 UF 8/16

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen fehlender Kooperationsfähigkeit

    Allerdings ist aufgrund des hohen sozialpolitischen Werts, der einer auch nach Trennung der Eltern verantwortungsbewusst im Kindesinteresse ausgeübten gemeinschaftlichen elterlichen Sorge innewohnt (vgl. Senat, FamRZ 1998, 1047 ; KG, FamRZ 2000, 504 ), eine Verpflichtung der Eltern zum Konsens nicht zu bestreiten (BGH, FamRZ 2008, 592 ), zumal es grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht, wenn ein Kind in dem Bewusstsein lebt, dass beide Eltern für es Verantwortung tragen, und wenn es seine Eltern in wichtigen Entscheidungen für sein Leben als gleichberechtigt erlebt.
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 10 UF 173/08

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung der

    Entscheidend sind also die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern (Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; KG, FamRZ 2000, 504; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1671, Rz. 36; Maier in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6. Aufl., 4. Kap., Rz. 171 ff.).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 10 WF 229/10

    Sorgerechtsstreit: Regelungsbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Allerdings ist bei der Frage, ob die gemeinsame elterlichen Sorge aufrecht erhalten bleiben kann oder die Alleinsorge eines Elternteils zu begründen ist, die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern von großer Bedeutung (Senat, FamRZ 1998, 1047, 1048; KG, FamRZ 2000, 504).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 115/13

    Verfahrenskostenhilfe für ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren:

    Deshalb hängt die Frage, ob es bei der gemeinsamen Sorge bleiben kann, von der entsprechenden Einsicht der Eltern und ihrer Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, ab; entscheidend sind also die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern (KG, FamRZ 2000, 504; OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 1998, 1047, 1048).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2008 - 10 UF 235/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

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  • OLG Dresden, 03.08.1999 - 22 UF 121/99

    Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind wegen

  • OLG Brandenburg, 13.10.2009 - 10 UF 43/09

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsübertragung auf einen Kindesvater unter besonderer

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