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   OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18   

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https://dejure.org/2019,9858
OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18 (https://dejure.org/2019,9858)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2019 - 3 U 33/18 (https://dejure.org/2019,9858)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2019 - 3 U 33/18 (https://dejure.org/2019,9858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 546, 581 Abs. 2, § 985; SchuldRAnpG § 11 Abs. 1
    Eigentumsverlust des Dritten an Bauwerk auf im ehemaligen Beitrittsgebiet befindlichem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kündigung eines Pachtverhältnisses über einen in den Nachlass fallenden Gegenstand durch einen von mehreren Miterben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung des Pachtvertrags durch gesetzlichen Vertreter der unbekannten Erben zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung eines Pachtverhältnisses über einen in den Nachlass fallenden Gegenstand durch einen von mehreren Miterben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Pachtverhältnisses über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück durch Miterben

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Pachtverhältnisses über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück durch Miterben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung des Pachtvertrags durch gesetzlichen Vertreter der unbekannten Erben zulässig? (IMR 2019, 461)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 114/04

    Ansprüche der Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Damit waren sie zunächst nach § 95 BGB Scheinbestandteile des Grundstücks (BGH Urteil vom 04.02.2005, V ZR 114/04, NZM 2005, 835).

    Diese Voraussetzung ist mit dem Wirksamwerden des Beitritts entfallen (BGH, Urteil vom 04.02.2005, V ZR 114/04, NZM 2005, 835).

    Dies gilt auch dann, wenn sich die Baulichkeiten zu diesem Zeitpunkt bereits im Eigentum Dritter befanden und auch dann, wenn sie ursprünglich bei Beginn des Nutzungsverhältnisses als Scheinbestandteile zu qualifizieren waren (BGH, Urteil vom 04.02.2005, V ZR 114/04).

  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05

    Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes auf einen im Anschluss an einen vor

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Ein Nutzerwechsel unter Aufrechterhaltung des ursprünglichen Vertrages ist durch dreiseitigen Vertrag oder durch Einigung zwischen dem alten und dem neuen Nutzer über den Eintritt des neuen Mieters in den Vertrag mit Zustimmung des Verpächters möglich (BGH Urteil vom 11.07.2007, XII ZR 113/05; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht; Urteil vom 25.01.2006, 4 U 166/04).

    Er hat nicht vor dem Beitritt im Vertrauen auf einen langfristigen Vertrag gebaut, sondern nach dem Beitritt (für 1 EUR) ein bereits errichtetes Gebäude erworben und für dieses einen eigenständigen Nutzungsvertrag geschlossen (BGH Urteil vom 11.07.2007, XII ZR 113/05).

  • BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/05

    Wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über eine zum Nachlass gehörende Sache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist auch eine Verfügung im Sinne von § 2040 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 11.11.2009, XII ZR 210/05).

    Daraus folgt, dass Kündigungen, die dem Interesse des einzelnen Miterben an der Werterhaltung des Nachlasses nicht gerecht werden, mithin zu einer Entwertung des Nachlasses führen, keine ordnungsgemäße Verwaltung darstellen können (BGH, Urteil vom 11.11.2009, XII ZR 210/05).

  • OLG Brandenburg, 25.01.2006 - 4 U 166/04

    Entschädigungsanspruch des Nutzers gegenüber dem Grundstückseigentümer im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Ein Nutzerwechsel unter Aufrechterhaltung des ursprünglichen Vertrages ist durch dreiseitigen Vertrag oder durch Einigung zwischen dem alten und dem neuen Nutzer über den Eintritt des neuen Mieters in den Vertrag mit Zustimmung des Verpächters möglich (BGH Urteil vom 11.07.2007, XII ZR 113/05; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht; Urteil vom 25.01.2006, 4 U 166/04).
  • BGH, 21.07.2000 - V ZR 393/99

    Grundbuchberichtigung auf Antrag des Nachlaßpflegers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Selbst wenn, was zweifelhaft ist, aber hier offen bleiben kann, einem nach § 11 b VermG bestellten gesetzlichen Vertreter - entsprechend einem Nachlasspfleger - prozessual mehrere Möglichkeiten zustehen sollten, einen Rechtsstreit auf Herausgabe eines zum Nachlass eines eingetragenen Eigentümers gehörenden Grundstücks zu führen, d.h. er entweder in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter des oder der Erben des Eigentümers die diesen zustehenden Ansprüche in deren Namen geltend machen kann oder persönlich die Rolle der Prozesspartei wahrnehmen kann und als Kläger zum Nachlass gehörende Rechte einklagen könnte, ohne dass sich diese von den Erben ableiten lassen (für den Nachlasspfleger BGH, Urteil vom 21.07.2000, V ZR 393/99), ist durch den Hinweis auf seine Stellung als gesetzlicher Vertreter erkennbar, dass die Klage im Namen der unbekannten Erben erhoben werden sollte (vgl. BGH NJW 1989, 2133), jedenfalls aber nicht eindeutig als eine solche des als Kläger bezeichneten vormaligen gesetzlich bestellten Vertreters aus eigenem Recht erkennbar.
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Selbst wenn, was zweifelhaft ist, aber hier offen bleiben kann, einem nach § 11 b VermG bestellten gesetzlichen Vertreter - entsprechend einem Nachlasspfleger - prozessual mehrere Möglichkeiten zustehen sollten, einen Rechtsstreit auf Herausgabe eines zum Nachlass eines eingetragenen Eigentümers gehörenden Grundstücks zu führen, d.h. er entweder in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter des oder der Erben des Eigentümers die diesen zustehenden Ansprüche in deren Namen geltend machen kann oder persönlich die Rolle der Prozesspartei wahrnehmen kann und als Kläger zum Nachlass gehörende Rechte einklagen könnte, ohne dass sich diese von den Erben ableiten lassen (für den Nachlasspfleger BGH, Urteil vom 21.07.2000, V ZR 393/99), ist durch den Hinweis auf seine Stellung als gesetzlicher Vertreter erkennbar, dass die Klage im Namen der unbekannten Erben erhoben werden sollte (vgl. BGH NJW 1989, 2133), jedenfalls aber nicht eindeutig als eine solche des als Kläger bezeichneten vormaligen gesetzlich bestellten Vertreters aus eigenem Recht erkennbar.
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 944/06

    Zur Parteifähigkeit einer unselbständigen Sonderkasse eines kommunalen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Bestehen Zweifel darüber, ist dies nach entsprechendem richterlichen Hinweis zu klären (OLG Dresden, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 944/06), was vorliegend in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht geschehen ist.
  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Insofern konnte der jetzige gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben, vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, im Berufungsverfahren nach entsprechender Erörterung in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat zulässigerweise klarstellen, dass von Beginn an die Rechte der unbekannten Erben in deren Namen geltend gemacht werden sollten (insofern anders als BGH, Urteil vom 06.10.1982, IV a ZR 166/81, NJW 1083, 226, wo die Klage ausdrücklich in eigenem Namen erhoben wurde).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Soweit die Bestellung als gesetzlicher Vertreter - wie hier - auf staatlichem Hoheitsakt beruht, ist die Legitimationsprüfung auf Nichtigkeitsgründe beschränkt (BGH-NJW-RR 2010, 629).
  • BGH, 03.12.2014 - IV ZA 22/14

    Erbengemeinschaft: Wirksamkeit der Kündigung eines Darlehens durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18
    Erben können also ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung darstellt (so auch BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2014 - IV ZA 22/14, für die Wirksamkeit einer Kündigung eines Darlehensvertrages).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14

    Verband; Teilnehmergemeinschaft; Bodenordnung; Flurbereinigung; Anhörung;

  • OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17

    Zeitlicher Umfang der Bindung des Gerichts an die gestellten Anträge

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