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   OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12   

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https://dejure.org/2014,17285
OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12 (https://dejure.org/2014,17285)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.07.2014 - 4 U 137/12 (https://dejure.org/2014,17285)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 4 U 137/12 (https://dejure.org/2014,17285)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12
    Welche konkreten Pflichten aus diesen allgemeinen Grundsätzen abzuleiten sind, richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Falles (BGH, Urteil vom 26.6.2006, IX ZR 76/04, Rn. 9 - zitiert nach juris).

    Denn gibt die rechtliche Beurteilung zu begründeten Zweifeln Anlass, so muss ein Rechtsanwalt auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass sich die zur Entscheidung berufene Stelle - hier nach Inanspruchnahme aus der Bürgschaft im Streitfall das Gericht - der seinem Auftraggeber ungünstigeren Beurteilung der Rechtslage anschließt (BGH, Urteil vom 29.6.2006, IX ZR 76/04, Rn. 9).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12
    Kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, hat er die für seinen Mandanten sicherste und gefahrloseste vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären; führen mehrere Wege zum erstrebten Erfolg, hat er gerade bei Verjährungsfragen denjenigen zu wählen, auf dem das Ziel am sichersten zu erreichen ist (BGH, Urteil vom 13.3.2008, IX ZR 136/07, Rn. 14, 17 - zitiert nach juris).

    Überdies spricht ein von dem Beklagten nicht widerlegter Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Hinweisen gefolgt wäre (BGH, Urteil vom 13.3.2008, IX ZR 136/07, Rn. 19 - zitiert nach juris).

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98

    Umfang einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12
    Insbesondere liegt ein solcher Verstoß nicht in der die Zinskonditionen und die Restlaufzeit abändernden Vereinbarung zwischen der Klägerin und der Hauptschuldnerin im März / April 1998 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3.11.2005, IX ZR 181/04; Urteil vom 6.4.2000, IX ZR 2/98; Urteil vom 15.7.1999, IX ZR 243/98 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12
    Dies gilt selbst dann, wenn feststeht, welchen Ausgang das frühere Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts genommen hätte (BGH, Urteil vom 15.11.2007, IX ZR 44/04, Rn. 9 - zitiert nach juris).
  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 243/98

    Umfang der Bürgenhaftung eines Gesellschafters einer GmbH; Haftung der Bürgschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12
    Insbesondere liegt ein solcher Verstoß nicht in der die Zinskonditionen und die Restlaufzeit abändernden Vereinbarung zwischen der Klägerin und der Hauptschuldnerin im März / April 1998 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3.11.2005, IX ZR 181/04; Urteil vom 6.4.2000, IX ZR 2/98; Urteil vom 15.7.1999, IX ZR 243/98 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 181/04

    Anrechnung des Mehrerlöses bei Übernahme eines Gegenstandes durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12
    Insbesondere liegt ein solcher Verstoß nicht in der die Zinskonditionen und die Restlaufzeit abändernden Vereinbarung zwischen der Klägerin und der Hauptschuldnerin im März / April 1998 (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3.11.2005, IX ZR 181/04; Urteil vom 6.4.2000, IX ZR 2/98; Urteil vom 15.7.1999, IX ZR 243/98 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12
    Bei der Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten hat der Anwalt pflichtgemäß alle nur möglich erscheinenden Auslegungsvarianten eines Vertrages in Betracht zu ziehen (BGH, Urteil vom 23.6.1981, VI ZR 42/80, Rn. 22 - zitiert nach juris).
  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12
    Den Entscheidungen von Kollegialgerichten kommt im Rahmen der Anwaltshaftung keine entschuldigende Wirkung zu (BGH, Urteil vom 31.10.1985, IX ZR 175/84, Rn. 38 - zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 03.04.2001 - 5 U 260/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2014 - 4 U 137/12
    (1) Da die streitgegenständliche Bürgschaft ein genehmigungsbedürftiges Geschäft ist (vgl. OLG Jena, Urteil vom 3.4.2001, 5 U 260/00, Rn. 24 - zitiert nach juris), ist für eine Anwendung von § 134 BGB schon kein Raum (MüKo-Armbrüster, ZPO, 6. A., Rn. 7 zu § 134 BGB; Palandt-Ellenberger, BGB, 73. A., Rn. 11a zu § 134 BGB).
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