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   OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01   

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https://dejure.org/2001,2617
OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01 (https://dejure.org/2001,2617)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2001 - 11 Wx 20/01 (https://dejure.org/2001,2617)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2001 - 11 Wx 20/01 (https://dejure.org/2001,2617)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung von Vereinsbetreuern bei Wechsel

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § ... 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908 e; ; BGB § 1836 Abs. 4; ; BGB § 1835-1836 b; ; BGB § 167 ff.; ; BGB § 1897; ; BGB § 1899 Abs. 4; ; BGB § 1899; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 69 e Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 21; ; FGG § 69 f; ; FGG § 13 a; ; KostO § 131

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908 e § 1836 Abs. 4
    Vergütung der Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Cottbus - 22 XVII 314/93
  • LG Cottbus - 7 T 526/99
  • OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 397
  • FGPrax 2002, 19
  • Rpfleger 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
    So kann die Rechtsstellung des die Vergütung für einen Vereinsbetreuer beanspruchenden Vereins schlechter sein, als es die eines gedachten selbständigen Betreuers wäre (BGH NJW 2000, 3712, 3714), so dass sich insoweit zu Lasten des Vereins Einschränkungen ergeben können (BGH a.a.O.).
  • LG Koblenz, 07.02.1994 - 2 T 25/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
    Der Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des Vereins entsteht, wenn die betreuungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und der für den Verein tätige Mitarbeiter gerade als Vereinsbetreuer bestellt worden ist (Bienwald in Betreuungsrecht, 3. Aufl. 1999, § 1908 e, Rn. 1; LG Koblenz FamRZ 1995, 832; Bienwald in Staudinger Kommentar zum BGB, 13 Bearb. 1999, § 1908 e, Rn. 3; Schwab in MünchKomm, 3, Aufl., § 1908 e, Rn. 3, 4).
  • LG Frankfurt/Oder, 26.06.1999 - 6 (b) T 21/99

    Bestellung eines Vertretungsbetreuers; Notwendigkeit der Fortführung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
    Für die Falle der tatsächlichen Verhinderung des vom Gericht bestellten Betreuers ist nach wohl herrschender Ansicht die Bestimmung des § 1899 Abs. 4 heranzuziehen (Jürgens Betreuungsrecht, § 1899 BGB, Rz 5, Ehrmann/Holzhauer, BGB, 9. Aufl., § 1899, Rz. 7, Knittel, Betreuungsrecht, § 1899 BGB, Anmerk 22, 23 und Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2 Aufl., Rz 12), wobei es insoweit auch für möglich angesehen wird, dass die Rechtsmacht zur Ausübung der Betreuung dem vertretenden Betreuer durch Vollmacht des bestellten Hauptbetreuers erteilt wird (LG Frankfurt (Oder), FamRZ 1999, 1221, 1222 m w N ).
  • OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
    Dem Betreuungsverein steht damit dem Grunde nach eine Vergütung in der Höhe zu, wie sie dem Vereinsbetreuer zugestanden hätte, wäre dieser selbständig tätig gewesen (OLG Frankfurt BP Prax 1995, 183, 184; Pfälzisches OLG Zweibrücken OLGReport 2000, 13, 14).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 118/03

    Aufwendungsersatz bei verspäteter Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

    Teilt ein Betreuungsverein dem Vormundschaftsgericht eine länger dauernde Verhinderung eines bestellten Vereinsbetreuers mit und regt die Bestellung eines vereinsintern zur Vertretung eingeteilten Mitarbeiters zum Ergänzungsbetreuer an, wird aber der benannte Vereinsmitarbeiter erst mit erheblicher Verzögerung bestellt, kann für von ihm zwischenzeitlich erbrachte Tätigkeiten der Verein Vergütung und Aufwendungsersatz fordern (vgl. OLG Brandenburg MDR 2002, 397).

    Die Kammer weiche nur insoweit von der Auffassung des OLG Brandenburg (MDR 2002, 397) ab, welches bei grundsätzlich übereinstimmender Beurteilung bereits den Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bzw. der Anregung zur Bestellung eines Ergänzungsbetreuers als maßgeblich angesehen habe.

    Ohne eine solche Bestellung von dem Mitarbeiter allein aufgrund einer vereinsinternen Vertretungsregelung erbrachte Tätigkeiten lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung aus, weil dieser gem. § 1908e Abs. 1 BGB voraussetzt, dass die zugrunde liegenden Tätigkeiten von einem Vereinsbetreuer erbracht werden (OLG Brandenburg MDR 2002, 397 m.w.N.).

  • LG Koblenz, 11.01.2005 - 2 T 20/05

    Vergütung des Berufsbetreuers nach Ablauf der Bestellung

    Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 [LG Cottbus 27.08.2003 - 7 T 516/03] im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).
  • OLG Dresden, 11.03.2004 - 21 WF 125/04

    Frist für die sofortige Beschwerde gegen den Ablehnung der Prozesskostenhilfe in

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  • OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03

    Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der

    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm ausgewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg OLG-Report 2001, 556,557; BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • OLG Dresden, 16.03.2004 - 21 WF 191/04

    Verweisung in § 14 FGG auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels bei Versagung

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) entsprechend anwendbar (§ 14 FGG ; Keidel/Zimmermann, 15. Aufl., Vorbemerkung §§ 19 bis 30 FGG , Rz.33; Demharter NZM 2002, 233; BayObLG FGPrax 2002, 19 ).
  • LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11

    Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten

    Unberücksichtigt gelassen hat das Amtsgericht aber die Frage, ob dem Betreuer für den fraglichen Zeitraum ein Vergütungsanspruch zusteht; zu dieser Frage und zur Frage, ob dies im betreuungsrechtlichen Verfahren geklärt werden kann, gibt es unterschiedliche Ansichten (bejahend: OLG Brandenburg, MDR 2002, 397; LG Cottbus, FamRZ 2004, 401, dagegen: LG Bad Kreuznach, 2 T 35/96 vom 03.07.1996; OLGR Köln, 2002, 142).
  • LG Koblenz, 23.09.2004 - 2 T 613/04

    Vergütungsanspruch eines Betreuers für betreuungslose Zwischenzeiten;

    Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).
  • LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
    Nach der Rechtsprechung des OLG Brandenburg (vgl. Beschluss v. z. B. 2001 - 11 Wx 20/01 -, dazu ablehnend Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1377) soll der Betreuungsverein allerdings auch dann einen Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz haben, wenn.
  • LG Koblenz, 19.10.2004 - 2 T 655/04

    Anspruch auf Vergütung nebst Aufwendungsersatz eines Betreuers; Angemessene

    Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).
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