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   OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10   

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OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10 (https://dejure.org/2010,21000)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10 (https://dejure.org/2010,21000)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2010 - 5 U (Lw) 4/10 (https://dejure.org/2010,21000)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10
    Bei einer Mehrheit von Personen auf der Pächter- oder Verpächterseite müssen alle die Urkunde unterschreiben (RGZ 106, 268, 269; BGHZ 176, 301).

    Nur wenn die Vertretung der Vertragspartei durch die den Vertrag unterzeichnende Person durch andere Weise hinreichend bestimmbar ist, ist ein Vertreterzusatz nicht erforderlich (BGHZ 176, 301, 308).

  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 15/09

    Identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10
    Es soll in erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes auf Seiten des Verpächters in einen auf mehr als 2 Jahre abgeschlossenen Landpachtvertrag eintritt, dessen Bedingungen aus dem schriftlichen Vertrag ersehen kann (BGH MDR 2010, 377, im Anschluss an das Urteil des Senates v. 28.5.09, 5 U (Lw) 6/08).

    Nicht ersichtlich und auch nicht hinreichend bestimmbar ist es jedoch, in welcher Funktion er im Hinblick auf die übrigen Gesellschafter unterschrieben hat, also ob als Alleinvertretungsberechtigter gem. § 710 Satz 1 BGB oder als Vertreter auch zugleich für den oder die anderen Gesellschafter oder ob es noch deren Unterschrift bedarf (BGH MDR 2010, 377).

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10
    In diesen Fällen muss sich aber die Vertretung aus der Vertragsurkunde selbst ergeben (BGH, a.a.O.; BGH NJW 2004, 1103).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02

    Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10
    Hier sind die eigenhändigen Unterschriften aller zur Gesamtvertretung Berechtigten erforderlich (BGH NJW 2003, 3053, 3054), da die GbR regelmäßig durch alle Gesellschafter gemeinsam vertreten wird (§ 709 Abs. 1, § 714 BGB) und die Teilrechtsfähigkeit der GbR hieran nichts geändert hat.
  • RG, 05.02.1923 - VI 310/22

    Unterschrift bei Gesamtprokura

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2010 - 5 U (Lw) 4/10
    Bei einer Mehrheit von Personen auf der Pächter- oder Verpächterseite müssen alle die Urkunde unterschreiben (RGZ 106, 268, 269; BGHZ 176, 301).
  • AG Brandenburg, 16.06.2021 - 31 C 51/20

    Vorenthaltung der Mietsache: Vermieter erhält Nutzungsentschädigung in Höhe der

    Hat aber nur ein Ehegatte ohne Beifügung eines die Vertretung des anderen Ehepartners erläuternden Zusatz ( "i.V." ) die Vereinbarung unterschrieben, ist der Urkunde auch nicht zu entnehmen, dass sie alle erforderlichen Unterschriften enthält ( OLG Brandenburg , Urteil vom 07.07.2011, Az.: 5 U (Lw) 21/08; OLG Brandenburg , Urteil vom 02.09.2010, Az.: 5 U (Lw) 4/10; OLG Hamm , NZM 2011, Seite 584 ).
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