Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen Verletzungsfolgen nach einem Fahrradunfall ; Anforderungen an die die Bemessung eines Schmerzensgeldes; Voraussetzungen für die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Voraussetzungen für die ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 138 IV; ; ZPO § 287; ; ZPO § 448; ; StVO § 2 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 448; StVO § 2 Abs. 2; BGB § 254
Prozesskostenhilfe: Beurteilung der Erfolgsaussichten bei notwendiger Beweisaufnahme - Parteivernahme der beweispflichtigen Partei - Verstoß eines Radfahrers gegen das Rechtsfahrgebot nach § 2 Abs. 2 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 20.06.2006 - 4 O 386/05
- OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02
Schmerzensgeld nach Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Bauzaun
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Für die Übertragung einer Verkehrssicherungspflicht bedarf es einer klaren Absprache, die die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantiert (BGH NJW 1996, 2646; OLG Köln, VersR 2003, 1185).Sie besaß auch - zumindest nachdem die Antragstellerin zu 1) ihre Mitarbeiter gegen 15:00 Uhr von der Baustelle abgezogen hatte - die tatsächliche Herrschaft über das Baugeschehen und die Baustelle, war also wenigstens in die Verkehrssicherungspflicht hineingewachsen (BGH VersR 1997, 250; OLG Köln VersR 2003, 1185).
- BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95
Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Ein Bauunternehmer hat die Baustelle mit zumutbaren Mitteln so zu sichern, dass objektiv vorhersehbare Gefahren von Dritten ferngehalten werden (BGH VersR 1997, 250).Sie besaß auch - zumindest nachdem die Antragstellerin zu 1) ihre Mitarbeiter gegen 15:00 Uhr von der Baustelle abgezogen hatte - die tatsächliche Herrschaft über das Baugeschehen und die Baustelle, war also wenigstens in die Verkehrssicherungspflicht hineingewachsen (BGH VersR 1997, 250; OLG Köln VersR 2003, 1185).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95
Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt nach § 114 ZPO hinreichende Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung voraus, weshalb bei streitigem Tatsachenvortrag eine Beweiserhebung ernsthaft in Betracht kommen muss und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen dürfen, dass die Beweiserhebung mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der hilfsbedürftigen Partei ausgeht (OVG Greifswald MDR 1996, 98).
- BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95
Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Für die Übertragung einer Verkehrssicherungspflicht bedarf es einer klaren Absprache, die die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantiert (BGH NJW 1996, 2646; OLG Köln, VersR 2003, 1185). - OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91
Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Wird eine Baustelle in verkehrsunsicherem Zustand verlassen, so dauert die Verkehrssicherungspflicht so lange fort, bis ein anderer die Sicherung der Gefahrenquelle tatsächlich und ausreichend übernimmt (OLG Hamm VersR 1993, 491). - OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95
Voraussetzungen für PKH-Bewilligung für den Zessionar - PKH, Zession, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Umgekehrt widerspricht es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit, einer hilfsbedürftigen Partei Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Beweisaufnahme sehr wahrscheinlich zum Nachteil der bedürftigen Partei ausgehen wird (BGH NJW 1988, 266; OLG Hamm VersR 1991, 219; OLG Köln FamRZ 1995, 940). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Eine Parteivernahme der beweispflichtigen Partei setzt neben der Ausschöpfung aller anderen Beweismittel nur voraus, dass bei einer Gesamtwürdigung von Verhandlung und bisheriger Beweisaufnahme eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung vorliegt (BGH NJW 1989, 3222 (3223)), wobei auch einzelne Beweisanzeichen (BGHZ 110, 363 (366)) ebenso wie die allgemeine Lebenserfahrung (BGH NJW-RR 1991, 983 (984)) zu berücksichtigen sind. - BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86
Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Umgekehrt widerspricht es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit, einer hilfsbedürftigen Partei Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Beweisaufnahme sehr wahrscheinlich zum Nachteil der bedürftigen Partei ausgehen wird (BGH NJW 1988, 266; OLG Hamm VersR 1991, 219; OLG Köln FamRZ 1995, 940). - BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88
Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Eine Parteivernahme der beweispflichtigen Partei setzt neben der Ausschöpfung aller anderen Beweismittel nur voraus, dass bei einer Gesamtwürdigung von Verhandlung und bisheriger Beweisaufnahme eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung vorliegt (BGH NJW 1989, 3222 (3223)), wobei auch einzelne Beweisanzeichen (BGHZ 110, 363 (366)) ebenso wie die allgemeine Lebenserfahrung (BGH NJW-RR 1991, 983 (984)) zu berücksichtigen sind. - BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88
Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06
Eine Parteivernahme der beweispflichtigen Partei setzt neben der Ausschöpfung aller anderen Beweismittel nur voraus, dass bei einer Gesamtwürdigung von Verhandlung und bisheriger Beweisaufnahme eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung vorliegt (BGH NJW 1989, 3222 (3223)), wobei auch einzelne Beweisanzeichen (BGHZ 110, 363 (366)) ebenso wie die allgemeine Lebenserfahrung (BGH NJW-RR 1991, 983 (984)) zu berücksichtigen sind. - OLG Hamm, 30.01.1990 - 20 W 14/89
Bedeutung des Trennungsprinzips im vorgezogenen Deckungsprozeß