Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28462
OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09 (https://dejure.org/2009,28462)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2009 - 1 Ws 229/09 (https://dejure.org/2009,28462)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 1 Ws 229/09 (https://dejure.org/2009,28462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Beschwerdegericht

  • blutalkohol PDF, S. 336
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69
    Überprüfung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 06.04.2006 - 1 Ws 217/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09
    Liegt ein mit der Revision angefochtenes Urteil vor, kommt den Feststellungen des Tatrichters zu den Voraussetzungen des § 69 StGB für die zu treffende Beschwerdeentscheidung zwar keine Bindungs-, aber eine Indizwirkung zu, da das Tatgericht auf Grund der durchgeführten Hauptverhandlung über eine größere Sachnähe und bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügt als das Beschwerdegericht, das sich nur auf den Akteninhalt stützen kann (OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 6. April 2006 - 1 Ws 217/06 -).

    8 Liegt - wie hier - ein mit der Revision angefochtenes Urteil vor, kommt den Feststellungen des Tatrichters zu den Voraussetzungen des § 69 StGB für die zu treffende Beschwerdeentscheidung zwar keine Bindungs-, aber eine Indizwirkung zu, da das Tatgericht auf Grund der durchgeführten Hauptverhandlung über eine größere Sachnähe und bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügt als das Beschwerdegericht, das sich nur auf den Akteninhalt stützen kann (OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 6. April 2006 - 1 Ws 217/06 -).

  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ablauf von einem Jahr nach der der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09
    Das Rechtsmittel ist zulässig (vgl. OLG Jena VRS 115, 353 m.w.N.; OLG Koblenz NZV 2008, 47), jedoch unbegründet.
  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09
    Gesichtspunkte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis als nicht verhältnismäßig erscheinen lassen könnten (BVerfG, NJW 2001, 357), sind ebenfalls nicht erkennbar, da im vorliegenden Verfahren von der verhängten Sperrfrist von 6 Monaten erst ca. 4 Wochen verstrichen sind.
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ws 315/08

    Statthaftigkeit und Prüfungsmaßstab bei einer Beschwerde gegen die vorläufige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09
    Das Rechtsmittel ist zulässig (vgl. OLG Jena VRS 115, 353 m.w.N.; OLG Koblenz NZV 2008, 47), jedoch unbegründet.
  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Das Beschwerdegericht ist grundsätzlich gehalten, sich ihr anzuschließen, sofern die Urteilsgründe nicht offensichtlich fehlerhaft sind oder neue Tatsachen eine abweichende Beurteilung gebieten (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07 -, juris Rn. 9 ff. mit Nachweisen zum Streitstand; OLG Jena, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 54/06 -, juris Rn. 9; für das Revisionsverfahren: OLG Hamm NStZ-RR 2014, 384, 385; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 Ws 229/09 -, juris Rn. 8; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 19).
  • LG Zweibrücken, 17.07.2012 - Qs 73/12

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Regelfall durch Strafurteil

    Dessen Wertung von der fehlenden charakterlichen Eignung hat das Beschwerdegericht grundsätzlich hinzunehmen wie auch die dem Urteil zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, 1 Ws 229/09, Beschluss vom 02.12.2009, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht