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   OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02   

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https://dejure.org/2003,7311
OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02 (https://dejure.org/2003,7311)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2003 - 8 U 92/02 (https://dejure.org/2003,7311)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2003 - 8 U 92/02 (https://dejure.org/2003,7311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruchs; Anfechtbarkeit von Beitragszahlungen; Gläubigerbenachteiligung durch Rechtshandlungen; Bedeutung der verhältnismäßigen Geringfügigkeit der Verringerung der Masse; Einhaltung der Fristen für die Anfechtung; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 14 Abs. 1; ; InsO § ... 17 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 129; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 139; ; InsO § 139 Abs. 2; ; InsO § 139 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 266a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 649
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Ein wirksam für erledigt erklärter Eröffnungsantrag, der nicht zu einer rechtskräftigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt hat, ermöglicht jedoch keine Insolvenzanfechtung, da er von sich aus nicht zur Verfahrenseröffnung führen könnte, und hat daher außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHZ 149, 178, 181; OLG Frankfurt am Main NZI 2002, 491, 492).

    Eine halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen macht aber, da es ein Schuldner mit Rücksicht auf § 266a StGB erfahrungsgemäß zu derartigen Zahlungsrückständen nicht kommen läßt, wenn er dies unschwer vermeiden könnte, ohne weiteres eine Zahlungsunfähigkeit umfassend glaubhaft (vgl. BGHZ 149, 178, 187 m.w.N.).

    Die einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit wirkt grundsätzlich fort und kann nur dadurch beseitigt werden, daß die Schuldnerin ihre Zahlungen im allgemeinen wieder aufnimmt (vgl. BGHZ 149, 178, 188).

  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Beitragszahlungen des späteren Insolvenzschuldners an einen Sozialversicherungsträger benachteiligen die Gesamtheit der Gläubiger in der Regel nämlich auch insoweit, als sie Arbeitnehmeranteile betreffen, weil diese aus dem Vermögen des Arbeitgebers aufgebracht werden (vgl. BGH NJW 2002, 512; BGH NJW 2002, 2568; Senat, Urteil vom 18. Juli 2002, Az. 8 U 8/02).

    Im Fall der Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist die Deckung inkongruent, weil ein Gläubiger sich mit Hilfe der Androhung und ggf. bereits des Einsatzes staatlicher Zwangsmittel (etwa bei "freiwilliger" Zahlung an den Gerichtsvollzieher vor Vollstreckungsbeginn) eine ungerechtfertigte Priorität vor den anderen Gläubigern verschafft hat (vgl. BGH NJW 2002, 2568; BGH ZIP 1997, 1929, 1930; OLG Jena ZIP 2000, 1734, 1735; Frankfurter Kommentar zur InsO/Dauernheim, 3. Aufl., § 131 Rn. 24; Smid/Zeuner, InsO, 2. Aufl., § 131 Rn. 20; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 30 Rn. 52c; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Aufl., § 131 Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 23.05.2002 - 16 U 182/01

    Insolvenzverfahren: Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung; anfechtbare

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Ein wirksam für erledigt erklärter Eröffnungsantrag, der nicht zu einer rechtskräftigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt hat, ermöglicht jedoch keine Insolvenzanfechtung, da er von sich aus nicht zur Verfahrenseröffnung führen könnte, und hat daher außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHZ 149, 178, 181; OLG Frankfurt am Main NZI 2002, 491, 492).

    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung können Erfüllungshandlungen zur Abwendung der Insolvenzeröffnung solchen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gleichgesetzt werden (so auch OLG Frankfurt am Main NZI 2002, 491, 492).

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 93/96

    Anfechtung der durch vorzeitige Rückgewähr eines Kredits bewirkten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Benachteiligungsvorsatz im Sinne der Anfechtungsvorschriften ist vielmehr schon dann gegeben, wenn der Schuldner bei der Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als mutmaßliche Folge seines Handelns erkannt und gebilligt hat (vgl. BGH ZIP 1997, 853, 855 m.w.N.).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Im Fall der Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist die Deckung inkongruent, weil ein Gläubiger sich mit Hilfe der Androhung und ggf. bereits des Einsatzes staatlicher Zwangsmittel (etwa bei "freiwilliger" Zahlung an den Gerichtsvollzieher vor Vollstreckungsbeginn) eine ungerechtfertigte Priorität vor den anderen Gläubigern verschafft hat (vgl. BGH NJW 2002, 2568; BGH ZIP 1997, 1929, 1930; OLG Jena ZIP 2000, 1734, 1735; Frankfurter Kommentar zur InsO/Dauernheim, 3. Aufl., § 131 Rn. 24; Smid/Zeuner, InsO, 2. Aufl., § 131 Rn. 20; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 30 Rn. 52c; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Aufl., § 131 Rn. 20).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Beitragszahlungen des späteren Insolvenzschuldners an einen Sozialversicherungsträger benachteiligen die Gesamtheit der Gläubiger in der Regel nämlich auch insoweit, als sie Arbeitnehmeranteile betreffen, weil diese aus dem Vermögen des Arbeitgebers aufgebracht werden (vgl. BGH NJW 2002, 512; BGH NJW 2002, 2568; Senat, Urteil vom 18. Juli 2002, Az. 8 U 8/02).
  • OLG Jena, 23.08.2000 - 2 U 92/00

    Inkongruente Deckung und Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Im Fall der Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist die Deckung inkongruent, weil ein Gläubiger sich mit Hilfe der Androhung und ggf. bereits des Einsatzes staatlicher Zwangsmittel (etwa bei "freiwilliger" Zahlung an den Gerichtsvollzieher vor Vollstreckungsbeginn) eine ungerechtfertigte Priorität vor den anderen Gläubigern verschafft hat (vgl. BGH NJW 2002, 2568; BGH ZIP 1997, 1929, 1930; OLG Jena ZIP 2000, 1734, 1735; Frankfurter Kommentar zur InsO/Dauernheim, 3. Aufl., § 131 Rn. 24; Smid/Zeuner, InsO, 2. Aufl., § 131 Rn. 20; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 30 Rn. 52c; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Aufl., § 131 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2002 - 8 U 8/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Beitragszahlungen des späteren Insolvenzschuldners an einen Sozialversicherungsträger benachteiligen die Gesamtheit der Gläubiger in der Regel nämlich auch insoweit, als sie Arbeitnehmeranteile betreffen, weil diese aus dem Vermögen des Arbeitgebers aufgebracht werden (vgl. BGH NJW 2002, 512; BGH NJW 2002, 2568; Senat, Urteil vom 18. Juli 2002, Az. 8 U 8/02).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Die Hingabe des von einem Dritten auf dessen Konto gezogenen Schecks ist jedoch inkongruent, da der Gläubiger diese Art der Erfüllung vom Schuldner regelmäßig nicht fordern darf (vgl. zum Fall der Gewährung von Kundenschecks BGHZ 123, 320, 324 m.w.N.; Senat, ZIP 1999, 1015; OLG Frankfurt OLGR 2000, 51, 52; OLG Düsseldorf ZIP 1990, 362; Heidelberger Kommentar zur InsO/Kreft, 2. Aufl., § 131 Rn. 9; vgl. auch Senat, ZIP 1999, 1015).
  • OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98

    Insolvenzrechtliche Anfechtung; Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
    Die Hingabe des von einem Dritten auf dessen Konto gezogenen Schecks ist jedoch inkongruent, da der Gläubiger diese Art der Erfüllung vom Schuldner regelmäßig nicht fordern darf (vgl. zum Fall der Gewährung von Kundenschecks BGHZ 123, 320, 324 m.w.N.; Senat, ZIP 1999, 1015; OLG Frankfurt OLGR 2000, 51, 52; OLG Düsseldorf ZIP 1990, 362; Heidelberger Kommentar zur InsO/Kreft, 2. Aufl., § 131 Rn. 9; vgl. auch Senat, ZIP 1999, 1015).
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