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   OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10   

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https://dejure.org/2011,4180
OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,4180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,4180)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,4180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verband ist es grundsätzlich nicht verwehrt, nur gegen bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen, gegen andere aber nicht; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    L-Dorado

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für "L-Dorado" bleibt verboten

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Glücksspielmonopol - Werbung für staatliches Glücksspielprodukt "L-Dorado" ist unzulässig - kein Rechtsmissbrauch, wenn nur staatliche Lottogesellschaft wegen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung für Glücksspiel "L-Dorado" bleibt verboten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung für Glücksspiel "L-Dorado" bleibt verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Keine Werbung für Glücksspiel L-Dorado

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Im Weiteren hat er auf das Urteil des OLG Koblenz vom 1.12.2010 (- 9 U 258/10, zitiert nach juris) verwiesen.

    Das ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht zulässig (im Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 78 - zitiert nach juris; dazu nachfolgend unter lit. d).

    Auch wenn der Kläger den bestehenden Rechtszustand für europarechtswidrig hält oder eine Änderung der Rechtslage anstrebt, nimmt ihm dies nicht die Befugnis, sich auf geltende Wettbewerbsvorschriften zu berufen (im Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 79 - zitiert nach juris; a.A. wohl: OLG Naumburg, Urteil vom 23.6.2010 - 10 U 91/09 (Hs); OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.6.2010 - 1 U 365/09 - jeweils zitiert nach juris).

    f) Aufgrund des staatlichen Monopols auf dem Glücksspielmarkt besteht zumindest die Gefahr eines Kontrolldefizits mit der Folge, dass dem Kläger der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auch unter diesem Gesichtspunkt nicht gemacht werden kann (so auch: OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.11.2009 - 6 U 133/09; KG, Urteil vom 30.3.2009 - 24 U 168/08, jeweils zitert nach juris).

    Diese Vorteile sind die Folge der gesetzlichen Regelung und können deshalb den Vorwurf eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht begründen (OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 83 - zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 6 U 103/08

    Zur Zulässigkeit von Glücksspielwerbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    d) Die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Klägers scheidet außerdem aus, weil er mit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs jedenfalls auch übergeordnete Allgemeininteressen, nämlich die der Bekämpfung der Glücksspielsucht und Wettspielsucht sowie der Gewährleistung des Jugendschutzes wahrnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1997 - I ZR 29/94, Rdn. 34; Senat, Urteil vom 18.8.2009 - 6 U 103/08, Rdn. 51 - jeweils zitiert nach juris).

    Dies ergibt sich beispielhaft aus der vom Senat mit Urteil vom 18.8.2009 (- 6 U 103/08, zitiert nach juris) untersagten, das Straßenbild prägenden Aufstellerwerbung.

    Dem steht nicht das Urteil des Senats vom 18.8.2009 (- 6 U 103/08, zitiert nach juris) entgegen, weil - anders als im dort entschiedenen Fall, in dem der Internetauftritt lediglich Informationen zur Verfügung stellte - hier der Verbraucher die ersten Schritte zur Spielteilnahme über das Internet bereits gehen kann.

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Die Entscheidung hierüber steht ebenso in seinem freien Ermessen wie es dem einzelnen Gewerbetreibenden frei steht, ob und gegen welche Mitbewerber er Klage erheben will (BGH, GRUR 1997, 681 ff. - zitiert nach juris).

    b) Der Einwand der missbräuchlichen Rechtsausübung im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG kann im Übrigen auch deshalb nicht durchgreifen, weil die Beklagte dem Kläger nicht zur Last legen kann, dieser dulde ein vergleichbares Verhalten seiner Mitglieder (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1997 - I ZR 29/94, Rdn. 33 - zitiert nach juris).

    d) Die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Klägers scheidet außerdem aus, weil er mit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs jedenfalls auch übergeordnete Allgemeininteressen, nämlich die der Bekämpfung der Glücksspielsucht und Wettspielsucht sowie der Gewährleistung des Jugendschutzes wahrnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1997 - I ZR 29/94, Rdn. 34; Senat, Urteil vom 18.8.2009 - 6 U 103/08, Rdn. 51 - jeweils zitiert nach juris).

  • LG Potsdam, 11.03.2010 - 51 O 65/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. März 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam - 51 O 65/09 - wird zurückgewiesen.

    das am 11.3.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - 51 O 65/09 aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09

    Rechtswidirgkeit der Werbung für das Glücksspielangebot "Goldene 7"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Dies wird zugunsten eines aktiven Verbands tatsächlich vermutet (OLG Koblenz, Urteil vom 4.11.2009 - 9 U 889/09, Rdn. 22 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Selbst bei identischer Werbung kann es deshalb noch nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn ein Verband zunächst gegen einen Dritten und nicht gegen ein eigenes Mitglied gerichtlich vorgeht, um die Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens klären zu lassen (OLG Koblenz, Urteil vom 4.11.2009 - 9 U 889/09, Rdn. 24 unter Berufung auf BGH, aaO., zitiert nach juris).

  • KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09

    Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Die verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols ist an eine konsequente Umsetzung des damit verfolgten Ziels der Suchtbekämpfung geknüpft (KG Berlin, Urteil vom 12.8.2009 - 24 U 40/09, zitiert nach juris).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08

    Wettbewerbsverstoß: Antragsbefugnis gewerblicher Spielvermittler; Unlautere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    f) Aufgrund des staatlichen Monopols auf dem Glücksspielmarkt besteht zumindest die Gefahr eines Kontrolldefizits mit der Folge, dass dem Kläger der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auch unter diesem Gesichtspunkt nicht gemacht werden kann (so auch: OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.11.2009 - 6 U 133/09; KG, Urteil vom 30.3.2009 - 24 U 168/08, jeweils zitert nach juris).
  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 149/08

    Spiel mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Insbesondere hat das Landgericht zu Recht bereits die Produktbezeichnung "D." als anhand der Maßstäbe aus § 5 Abs. 1 GlüStV zu prüfende Werbung angesehen (vgl. zu dem Titel eines Kundenmagazins BGH, Urteil vom 16.12.2010 - I ZR 149/08, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 6 U 133/09

    Werbung für Sonderverlosung durch staatliche Lotteriegesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    f) Aufgrund des staatlichen Monopols auf dem Glücksspielmarkt besteht zumindest die Gefahr eines Kontrolldefizits mit der Folge, dass dem Kläger der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auch unter diesem Gesichtspunkt nicht gemacht werden kann (so auch: OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 80; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.11.2009 - 6 U 133/09; KG, Urteil vom 30.3.2009 - 24 U 168/08, jeweils zitert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10
    Auch wenn der Kläger den bestehenden Rechtszustand für europarechtswidrig hält oder eine Änderung der Rechtslage anstrebt, nimmt ihm dies nicht die Befugnis, sich auf geltende Wettbewerbsvorschriften zu berufen (im Anschluss an OLG Koblenz, Urteil vom 1.12.2010 - 9 U 258/10, Rdn. 79 - zitiert nach juris; a.A. wohl: OLG Naumburg, Urteil vom 23.6.2010 - 10 U 91/09 (Hs); OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.6.2010 - 1 U 365/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

  • VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 936/08

    Lotterierecht

    Zwar finden die vorgenannten Werbungen in dieser Form aktuell soweit ersichtlich nicht statt, nachdem sie zwischenzeitlich durch Gerichte untersagt oder jedenfalls kritisiert wurden (vgl. nur VG Potsdam, Beschluss vom 27. April 2011, Az.: 6 K 2126/06; OLG Brandenburg ZfWG 2011, 378; OLG Brandenburg, Urteil vom 18. August 2009, Az.: 6 U 103/08).
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