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   OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20   

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https://dejure.org/2021,14499
OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20 (https://dejure.org/2021,14499)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2021 - 1 U 68/20 (https://dejure.org/2021,14499)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 1 U 68/20 (https://dejure.org/2021,14499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Folgeentscheidung zu OLG Brandenburg 1 U 68/20 v. 25.02.2021

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 834
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Cottbus, 07.10.2020 - 1 O 229/20
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 7. Oktober 2020 - 1 O 229/20 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 23.01.2018 - II ZR 76/16

    Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20
    Die insoweit seitens der Verfügungsbeklagten zur Begründung herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Hamm nehmen vielmehr auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls Bezug, ohne klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfragen aufzuwerfen, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen und daher das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Handhabung und Entwicklung des Rechts berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018, Az.: II ZR 76/16, juris Rn. 12).
  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 26/88

    Störereigenschaft einer Gemeinde bei Eindringen von Baumwurzeln in eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20
    Schließlich hat die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Verfügungsbeklagte (vgl. BGH, NJW 1989, 1032; Münchener Kommentar/Raff, BGB, 8. Auflage, § 1004 Rn. 325) keine konkreten Anhaltspunkte für die Unzulässigkeit der Äußerung wegen eines ungerechtfertigten Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Kinder dargetan.
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20
    Im Übrigen ist die Verfügungsbeklagte weder berechtigt, die Rechte der abgebildeten Kinder geltend zu machen, noch haftet sie als mittelbare Störerin ohne konkrete Hinweise auf einen Rechtsverstoß für hiermit verbundene Rechtsverletzungen (vgl. BGH, NJW 2016, 2106 Rn. 24; BGH, NJW 2012, 148 Rn. 26).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20
    Im Übrigen ist die Verfügungsbeklagte weder berechtigt, die Rechte der abgebildeten Kinder geltend zu machen, noch haftet sie als mittelbare Störerin ohne konkrete Hinweise auf einen Rechtsverstoß für hiermit verbundene Rechtsverletzungen (vgl. BGH, NJW 2016, 2106 Rn. 24; BGH, NJW 2012, 148 Rn. 26).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20
    Zunächst besteht aus den bereits dargestellten Gründen ein Unterlassungsanspruch gegenüber der Verfügungsbeklagten aus §§ 241 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB analog, der anerkanntermaßen nicht nur das Eigentum schützt, sondern insbesondere auch quasinegatorische Ansprüche gegenüber sämtlichen Eingriffen in deliktisch geschützte Interessen, und damit auch gegenüber ungerechtfertigten Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207 Rn. 29; BGH, NJW 1960, 476, 477; Münchener Kommentar/Wagner, BGB, 8. Auflage, vor § 823 Rn. 40; Münchener Kommentar/Raff, BGB, 8. Auflage, § 1004 Rn. 37 f.; Münchener Kommentar/Rixecker, BGB, 8. Auflage, Anh. zu § 12 Rn. 271, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20
    Dementsprechend kann dem Nutzer einer Social-Media-Plattform anerkanntermaßen ein Anspruch auf Unterlassung der Löschung bestimmter Meinungsäußerungen zustehen (vgl. OLG München, MMR 2021, 79 Rn. 149; OLG Frankfurt, MMR 2021, 271 Rn. 43).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.05.2021 - 1 U 68/20
    Dementsprechend kann dem Nutzer einer Social-Media-Plattform anerkanntermaßen ein Anspruch auf Unterlassung der Löschung bestimmter Meinungsäußerungen zustehen (vgl. OLG München, MMR 2021, 79 Rn. 149; OLG Frankfurt, MMR 2021, 271 Rn. 43).
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