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   OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 3 U 33/08   

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https://dejure.org/2009,7519
OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 3 U 33/08 (https://dejure.org/2009,7519)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2009 - 3 U 33/08 (https://dejure.org/2009,7519)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2009 - 3 U 33/08 (https://dejure.org/2009,7519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Erlasses einer Forderung

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 397; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 581 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 397; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis des Erlasses einer Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Erlass von Pachtzinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 599
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 3 U 33/08
    An die Feststellung eines Erlasses gemäß § 397 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen, entsprechende Vereinbarungen sind im Zweifel eng auszulegen und sämtliche relevanten Begleitumstände sind zu berücksichtigen, da grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Partei einen einmal begründeten Anspruch aufgeben will (BGH NJW 1996, 588; NJW 2006, 1511/1512; NJW 2002, 1044).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 194/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Bankbürgschaft als Mietkaution

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 3 U 33/08
    Nebenkostenvorschüsse kann der Vermieter nicht mehr fordern, wenn Abrechnungsreife eingetreten ist, das heißt, wenn mehr als ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes verstrichen ist (Schmidt-Futterer- Langenberg , Mietrecht, 9. Aufl., § 556 Rz. 447; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, Kap. 11, Rz. 144; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 287).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 3 U 33/08
    An die Feststellung eines Erlasses gemäß § 397 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen, entsprechende Vereinbarungen sind im Zweifel eng auszulegen und sämtliche relevanten Begleitumstände sind zu berücksichtigen, da grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Partei einen einmal begründeten Anspruch aufgeben will (BGH NJW 1996, 588; NJW 2006, 1511/1512; NJW 2002, 1044).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 3 U 33/08
    An die Feststellung eines Erlasses gemäß § 397 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen, entsprechende Vereinbarungen sind im Zweifel eng auszulegen und sämtliche relevanten Begleitumstände sind zu berücksichtigen, da grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Partei einen einmal begründeten Anspruch aufgeben will (BGH NJW 1996, 588; NJW 2006, 1511/1512; NJW 2002, 1044).
  • KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06

    Honoraranspruch auf Grund der Betreuung einer Ausstellung: Wirksamkeit einer

    Unschlüssig war der Vortrag deshalb, weil der Verzicht einen unmissverständlichen, rechtsgeschäftlichen Willen zum Verzicht auf die Forderung voraussetzt und an die Feststellung dieses Willens strenge Anforderungen zu stellen sind ( OLG Rostock , MDR 2009, 194; OLG Brandenburg , ZMR 2009, 599; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 397 Rdnr. 6).
  • OLG Brandenburg, 19.05.2010 - 3 U 73/09

    BGB-Gesellschaft: Haftung für die Verbindlichkeiten eines eingebrachten

    Spätestens zwölf Monate nach dem auf das Vertragsende folgenden Jahresende (vgl. insoweit Urt. d. Senats v. 4.3.2009, 3 U 33/08), also mit Ablauf des Jahres 2009 ist die Abrechnungsreife eingetreten.
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