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OLG Brandenburg, 04.04.2019 - 1 Ss 17/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OLG Hamburg, 25.01.2018 - 2 Rev 96/17
Berufungsverfahren in Strafsachen: Verwerfung der Berufung des sich aus dem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2019 - 1 Ss 17/19
Dabei ging der Gesetzgeber aufgrund der vorgenannten Entscheidung des EGMR, wonach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 3 lit. c) EMRK verletzt sei, wenn trotz Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Verteidigers die Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache verworfen wird, davon aus, dass es sich konventionsrechtlich noch "in den zulässigen Grenzen" halte, wenn die Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache erst verworfen wird, nachdem die Hauptverhandlung unterbrochen und der Angeklagte mit der Anordnung des persönlichen Erscheinens und Belehrung über die Möglichkeit der Verwerfung neu geladen wird, sich aber der Verhandlung weiterhin vollständig durch Abwesenheit entzieht, obwohl seine Anwesenheit erforderlich bleibt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 2 Rev 96/17 - m.w.N.).