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   OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15   

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OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15 (https://dejure.org/2017,37042)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15 (https://dejure.org/2017,37042)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15 (https://dejure.org/2017,37042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücks an einen in Baden-Württemberg ansässigen Haupterwerbslandwirt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücks an einen in Baden-Württemberg ansässigen Haupterwerbslandwirt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
    So liegt es etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugute kommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (BGH NJW-RR 2002, 1169 , juris Rn. 4; Senat a. a. O.).

    Das Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland weist damit ein erhebliches Ungleichgewicht auf, mit der weiteren Folge, dass zur Stärkung des Betriebes eine Erhöhung des Eigenlandanteils in Richtung eines ausgewogenen Verhältnisses als dringend erforderlich anzusehen ist (vgl. auch BGH NJW-RR 2002, 1169 , juris Rn. 4).

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
    aa) Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GrdstVG vorliegt, ist, ob die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht; hierfür sind insbesondere die Agrarberichte der Bundesregierung nach § 4 LwG heranzuziehen (BGHZ 112, 86 , juris Rn. 7; Senat, Beschluss v. 26. Februar 2009 - 5 W [Lw] 9/08, juris Rn. 26).

    Eine Verschlechterung der Agrarstruktur ist in der Regel anzunehmen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, sein Betrieb leistungsfähig und aufstockungswürdig ist und er zum Erwerb des Grundstücks nach den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (BGHZ 112, 86 , juris Rn. 8; Senat a. a. O., juris Rn. 27).

  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
    Da die Veräußerungsauflage nicht der positiven Wirtschaftslenkung dient, darf dem Erwerber aber nicht die Veräußerung an einen bestimmten Landwirt aufgegeben werden (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 Rn. 32; Netz GrdstVG Rn. 2876).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
    Im Bereich des RSG ist der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend (BGHZ 94, 299 , juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
    Der Unterzeichnung des Beschlusses durch die ehrenamtlichen Richter bedurfte es nicht (BGH NJW-RR 2014, 243 Rn. 13 ff., insbes. Rn. 22 ff.).
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
    Die Behörde kann durch ein solches gesetzwidriges Verhalten weder dem Antragsteller die Vorteile entziehen, die sich für ihn nach § 9 Abs. 5 GrdstVG bei Nichtausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ergeben, noch den ihr zustehenden Prüfungsrahmen auf den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GdstVG bezeichneten Versagungsgrund erweitern (BGH NJW-RR 2014, 1168 Rn. 14).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
    Erforderlich ist vielmehr weiter, dass der Grundstückserwerb im Zusammenhang mit dem von dem Erwerber unterhaltenen landwirtschaftlichen Betrieb steht (BGH NJW-RR 2015, 855 , juris Rn. 8).
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
    Eine Verschlechterung der Agrarstruktur wäre damit dann nicht verbunden, wenn die in Grundstücksnähe vorgenommen wirtschaftlichen Aktivitäten des Antragstellers seine Gleichstellung mit einem zumindest leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirt rechtfertigen, insofern der Antragsteller konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft getroffen hat (z. B. BGH NJW-RR 2006, 1245 , juris Rn. 25 mwN.).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
    Ist im Bereich des RSG der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend, so ist auch im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlicher Ausgangspunkt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise; sie hat danach zu fragen, ob bei einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstück der forstwirtschaftlich genutzte Teil deshalb auch dem Vorkaufsrecht unterfällt, weil das Gesamtgrundstück eine wirtschaftliche Einheit bildet und beide Flächen sinnvollerweise nicht voneinander getrennt werden können (BGHZ 134, 166 , juris Rn. 9).
  • OLG Dresden, 29.03.2021 - W XV 814/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts; Erwerb

    Bei der Gründung eines neuen Landwirtschaftsbetriebs muss der (Haupt- oder leistungsfähige Nebenerwerbs-) Landwirt - "im Grundsatz" genauso wie der Nichtlandwirt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855 ff, Rn. 14, zitiert nach juris) - "über konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme eines neuen landwirtschaftlichen Betriebes verfügen und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen" haben (BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855 ff, Rn. 14, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17, RdL 2019, S. 51 ff, Rn. 75 und 78, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, AUR 2018, S. 20 ff, Rn. 33/4, zitiert nach juris [zum Landwirt], sowie BGH, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, S. 521 ff, Rn. 13, zitiert nach juris [zum Nichtlandwirt]).

    Will dagegen der Käufer - wie hier der Beteiligte zu 2) - die von ihm gekauften Flurstücke seinem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb eingliedern und sie selbst bewirtschaften, so muss der Erwerb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 21, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855/6, Rn. 9, zitiert nach juris [Aufgabe des bestehenden Betriebs, Gründung eines neuen Betriebs; BGH, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, S. 229 ff, Rn. 8/9, zitiert nach juris) - und ihm folgend der Instanzgerichte (OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 10 W 17/18, RdL 2019, S. 287 ff, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17, RdL 2019, S. 51 ff, Rn. 73, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2017 - 5 WLw 3/17, Rn 23, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, RdL 2018, 15 ff, Rn. 30, zitiert nach juris [Erwerb von rund 7, 5 ha in einer Entfernung von 500 km von dem Betrieb in Baden-Württemberg]; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 2 Ww 7/11, NL-BzAR 2012, 376 ff. Rn. 27, zitiert nach juris [Erwerb eines 5, 2798 ha großen Grundstück in Sachsen-Anhalt, rund 350 Kilometer vom landwirtschaftlichen Betrieb des Erwerbers in NRW entfernt]) - eine innere Verbindung mit diesem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen.

    Es geht auch nicht an, allein aus der großen Entfernung zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb des Beteiligten zu 2) in S...... und der Hofstelle in S...... auf die Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes zu schließen [so aber offensichtlich: OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, AUR 2018, S. 20 ff, Rn. 32, zitiert nach juris] und auf diese Weise zur Anwendung der Grundsätze zu gelangen, welche in der Rechtsprechung für den Fall der Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes aufgestellt worden sind (vgl. oben unter 3.3.).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17

    Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags

    23 (3) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2105, 855 Rn. 8) bereits entschieden hat (Beschl. v. 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, BeckRS 2017, 125613 Rn. 27 ff.), steht ein Haupterwerbslandwirt, der seine Landwirtschaft in erheblicher Entfernung von dem veräußerten Grundstück betreibt, einem Nichtlandwirt hinsichtlich § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG gleich, wenn das Grundstück nicht durch ein belastbares Betriebskonzept in den landwirtschaftlichen Betrieb eingebunden ist.
  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855/6, Rn. 8 - 11, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, RdL 2018, S. 15 ff, Rn. 30, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30. November 2017 - WLw 3/17, Rn 23, zitiert nach juris; OLG Jena, Beschluss vom 11. Juni 2018 - Lw W 127/18, S. 8/9, nicht veröffentlicht).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17

    Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags

    23 (3) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2105, 855 Rn. 8) bereits entschieden hat (Beschl. v. 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, BeckRS 2017, 125613 Rn. 27 ff.), steht ein Haupterwerbslandwirt, der seine Landwirtschaft in erheblicher Entfernung von dem veräußerten Grundstück betreibt, einem Nichtlandwirt hinsichtlich § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG gleich, wenn das Grundstück nicht durch ein belastbares Betriebskonzept in den landwirtschaftlichen Betrieb eingebunden ist.
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