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   OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15   

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https://dejure.org/2015,47499
OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15 (https://dejure.org/2015,47499)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2015 - 13 UF 95/15 (https://dejure.org/2015,47499)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - 13 UF 95/15 (https://dejure.org/2015,47499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen drohender schwerwiegender Beeinträchtigung des Kindeswohls; Begriff des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes im Sinne von § 1666 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1666 Abs. 1
    Entziehung der elterlichen Sorge wegen drohend einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Was versteht man eigentlich unter dem Wohl des Kindes?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kindeswohlbeeinträchtigung durch fehlende emotionare Zuwendung der Kindesmutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1180
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 18 UF 91/18

    Gefährdung des Kindeswohls: Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des

    a) Eine Gefährdung des Kindeswohls setzt nach einer in Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Formulierung eine gegenwärtige (vgl. dazu Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 04.12.2015 - 13 UF 95/15, juris Rn. 35), in einem solchen Maße vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindeswohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 16.10.2017 - 18 UF 154/17, NZFam 2017, 1132, juris Rn. 40; Staudinger/Coester, BGB [2016], § 1666 Rn. 82; Palandt/Götz, BGB, 77. Aufl. 2018, § 1666 Rn. 8; MüKo-BGB/Olzen BGB, 7. Aufl. 2017, § 1666 Rn. 50; jurisPK-BGB/ Poncelet/Onstein, 8. Aufl. 2017, § 1666 BGB, Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
    Das Kindeswohl umfasst die grundlegenden, unverzichtbaren Lebensbedürfnisse des Kindes, auf die es nach seinem Entwicklungsstand angewiesen ist (OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1180, 1181).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18

    Entzug der elterlichen Sorge bei elterlichem Dissens über Schulwahl des Kindes

    Von einer Gefährdung des Kindeswohls ist (erst) dann auszugehen, wenn eine Schädigung oder eine gegenwärtige (vgl. dazu OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 1180), in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindeswohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Palandt/Götz, BGB, 77. Aufl., § 1666, Rn. 8; MüKo-BGB/Olzen, BGB, 7. Aufl., § 1666, Rn. 50; jurisPK-BGB/ Poncelet/Onstein, 8. Aufl., § 1666 BGB, Rn. 20, jeweils m.w.N.; BVerfG, FamRZ 2018, 1084).
  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
    Das Kindeswohl umfasst die grundlegenden, unverzichtbaren Lebensbedürfnisse des Kindes, auf die es nach seinem Entwicklungsstand angewiesen ist (OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1180, 1181).
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