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   OLG Brandenburg, 05.02.2007 - 6 W 136/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5293
OLG Brandenburg, 05.02.2007 - 6 W 136/06 (https://dejure.org/2007,5293)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2007 - 6 W 136/06 (https://dejure.org/2007,5293)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 6 W 136/06 (https://dejure.org/2007,5293)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Terminsgebühr bei Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten im Mahnverfahren; Terminsgebühr beim Scheitern einer gütlichen Einigung; Besonderheiten bei telefonischen Einigungsversuchen; Differenzierung zwischen Mahnverfahren und streitigem Verfahren als unterschiedliche ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 247; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; RVG § 15 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 17 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebühr auch im Mahnverfahren bei Telefonat mit dem Ziel der vergleichsweisen Erledigung des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsgebühr aus Mahnverfahren anrechnen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsgebühr aus Mahnverfahren anrechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 508
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2007 - 6 W 136/06
    Eine Terminsgebühr entsteht sogar schon dann, wenn der Prozessgegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei lediglich zur Kenntnis nimmt (BGH, Beschluss vom 20.11.2006, II ZB 9/06).
  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2007 - 6 W 136/06
    In einem derartigen Fall kann mangels klarer Berechnungsgrundlagen eine Kostenfestsetzung nicht erfolgen (BGH NJW 2002, 3713, zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 6/06

    Voraussetzungen der Erstattung der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2007 - 6 W 136/06
    Sind die entsprechenden Tatsachen wie hier unstreitig, kann die Terminsgebühr festgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 20.11.2006, II ZB 6/06).
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