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   OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09   

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https://dejure.org/2011,6924
OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09 (https://dejure.org/2011,6924)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2011 - 5 U 182/09 (https://dejure.org/2011,6924)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 5 U 182/09 (https://dejure.org/2011,6924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1
    Aufklärungspflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft über das Erfordernis einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstückskaufvertrag und Kommunalaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    Da § 199 Abs. 1 und § 195 BGB dem früher geltenden § 852 Abs. 1 BGB nachgebildet sind, kann für die Auslegung des neuen Rechts auf die zu § 852 BGB a. F. ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (BGH NJW-RR 2008, 1237 Tz. 7 m. w. N.).

    Ist allerdings die Rechtslage unübersichtlich und zweifelhaft, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn hinausgeschoben sein, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (BGHZ 150, 172, 186; NJW-RR 2008, 1237, 1238 Tz. 7 m. w. N.).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    Danach kann, wenn eine einzige, in sich abgeschlossene Verletzungshandlung mehrere Schadensfolgen ausgelöst hat, die Verjährungsfrist auch für nachträglich auftretende, zunächst also nur drohende, aber nicht unvorhersehbare Folgen beginnen, sobald irgendein (Teil-) Schaden schon entstanden ist (BGH NJW 1993, 648, 650 m. w. N.).

    Solange nicht feststeht, dass wenigstens ein Beteiligter sich vom Rechtsgeschäft lösen will - etwa weil er die Hoffnung auf einen Wegfall des Hindernisses aufgegeben hat -, liegt für den anderen erst eine Vermögensgefährdung vor, die zivilrechtlich noch nicht einem Schaden gleichsteht (BGH NJW 1993, 648, 651; vgl. auch BGHZ 100, 221, 231).

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    Der Bundesgerichtshof (NJW 2006, 2767, 2769 Tz. 22) sieht Reserveursachen nicht als ein Problem der Kausalität, sondern der Schadenszurechnung.
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    Ist allerdings die Rechtslage unübersichtlich und zweifelhaft, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn hinausgeschoben sein, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt (BGHZ 150, 172, 186; NJW-RR 2008, 1237, 1238 Tz. 7 m. w. N.).
  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82

    Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    cc) Aus diesem Grunde kommt es nicht darauf an, ob es - unter Berücksichtigung der der Klägerin auch bezüglich des Verhaltens der B... GmbH zugute kommenden Beweiserleichterungen gemäß § 287 Abs. 1 ZPO, § 252 S. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1983, 2241; MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl. 2007, § 249 Rn. 455) - gerechtfertigt ist, eine für die Feststellung der Ersatzpflicht genügende Wahrscheinlichkeit der Information der Klägerin schon daraus abzuleiten, dass die B... GmbH zu ihr verpflichtet gewesen wäre, wenn sie selbst von der Beklagten auf die mögliche Genehmigungsbedürftigkeit des Vertrags aufmerksam gemacht worden wäre.
  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99

    Haftung des Hausverwalters für Frostschäden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    Aus diesem Grunde erschöpft sich die Einwendung der Beklagten auch nicht im Verweis auf ein in den Kausalverlauf eingreifendes Fehlverhalten eines Dritten, das nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 947, 948) den Zurechnungszusammenhang regelmäßig nicht unterbricht.
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    Danach war allgemein anerkannt, dass die für den Beginn der Verjährung maßgebliche Kenntnis von Schaden und Schädiger keine zutreffende rechtliche Würdigung des Ersatzberechtigten voraussetzte, vielmehr die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände genügte (BGH, NJW 1999, 2041, 2042 m. w. N.).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob dafür die Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreicht (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007, VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 601; Urteile vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 und 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 143) oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95

    "Jutefilze"; Schadensersatz wegen Verletzung eines Kundenschutzabkommens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    Die Beklagte wendet sich nicht nur dagegen, dass ihr ein eingetretener Schaden nicht zurechenbar ist, weil er bei pflichtgemäßem Verhalten ohnehin eingetreten wäre, sondern will - wie sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nochmals klargestellt hat - infolgedessen bereits die Kausalität zwischen der Verletzung der Aufklärungspflicht und dem Schadenseintritt bestreiten (vgl. BGH NJW 1996, 311, 312; Staudinger/Schiemann, BGB, 2005, Vorbem. Zu §§ 249 ff. Rn. 93).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 5 U 182/09
    Eine Feststellungsklage setzt - auch nach der strengeren Auffassung des XI. Zivilsenats des BGH - nicht voraus, dass ein Schadenseintritt feststeht; es reicht vielmehr aus, dass die Entstehung eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens wahrscheinlich ist (XI. Zivilsenat, a. a. O., Tz. 29; BGHZ 120, 204, 212; BGH, Urteile vom 25. November 1977 - I ZR 30/76, WM 1978, 66, 67 und vom 26. September 1991 - VII ZR 245/90, WM 1992, 334).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

  • BGH, 25.11.1977 - I ZR 30/76

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Handelsvertretervertrags -

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

  • BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des begünstigten Dritten

  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 345/98

    Auslegung eines Vertrages

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

  • RG, 26.06.1936 - II 23/36

    Unter welchen Voraussetzungen haftet eine Dorfgemeinde für

  • OLG Brandenburg, 15.06.2017 - 5 U 92/14

    Schadensersatzpflicht einer Gebietskörperschaft aus c.i.c. wegen unterlassenen

    Die Beklagte ist aufgrund - nach rechtskräftiger Berufungszurückweisung mit Senatsurteil vom 5. Mai 2011 (5 U 182/09) - rechtskräftigen Feststellungsurteils des Landgerichts Potsdam vom 13. November 2009 (1 O 395/08) dazu verpflichtet, der Klägerin denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihr durch den unterlassenen Hinweis auf das Erfordernis der kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigung des notariellen Kaufvertrags vom 21. August 1995 - Urkundenrolle-Nr. ... des Notars S... in ... - und die Versagung dieser Genehmigung entsteht.
  • LG Zweibrücken, 04.12.2019 - 2 O 101/19

    VW-Dieselskandal: Auswirkungen eines Updates auf die Rechte des Fahrzeugkäufers

    Denn bei einem Vertrag zu Gunsten Dritter genügt es, dass die Person des Dritten nach sachlichen oder persönlichen Kriterien bestimmbar ist (BGH NJW-RR 2008, 683 OLG Brandenburg BeckRS 2011, 14322).
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