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   OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10   

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https://dejure.org/2011,3261
OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10 (https://dejure.org/2011,3261)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.10.2011 - 4 U 200/10 (https://dejure.org/2011,3261)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 4 U 200/10 (https://dejure.org/2011,3261)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    bb) In Bezug auf einen Anspruch wegen einer eigenen Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten könnte allenfalls in Erwägung gezogen werden, die zur Haftung von Banken entwickelte Rechtsprechung (vgl. dazu grundlegend nur: BGH Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04) zu einer Aufklärungspflicht im Falle eines konkreten Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung durch einen Vermittler oder durch von Vermittlern zur Beratung verwendete Unterlagen - hier solche der Beklagten - heranzuziehen.

    Vielmehr ist erforderlich, dass zwischen Verkäufer oder Fondsinitiator, den von ihnen beauftragten Vermittlern und der finanzierenden Bank ständige Geschäftskontakte bestanden haben oder sich daraus ergeben, dass den Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen worden oder - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder etwa daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen desselben Anlageobjekts angeboten haben (grundlegend BGH Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04- Rn. 53).

  • LG Bamberg, 28.01.2009 - 2 O 82/08

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften (fremdfinanzierte Lebensversicherung):

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Bamberg (2 O 82/08 - K 32; Bl. 615 - und 2 O 88/08 - Bl. 634) und des OLG Bamberg entgegen (3 U 81/09 - K 33; Bl. 654).

    So stand in dem Rechtsstreit 2 O 82/08 und ebenso in dem Hinweisbeschluss des OLG Bamberg zum Az. 3 U 81/09, das sich auf den nämlichen Rechtsstreit bezieht, ein Lebensversicherungsvertrag über eine Laufzeit von 80 Jahren bei monatlichen Auszahlungen vom 540,- EUR in Rede (S. 2/3 des Urteils; Bl. 616).

  • OLG Bamberg, 02.09.2009 - 3 U 81/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Bamberg (2 O 82/08 - K 32; Bl. 615 - und 2 O 88/08 - Bl. 634) und des OLG Bamberg entgegen (3 U 81/09 - K 33; Bl. 654).

    So stand in dem Rechtsstreit 2 O 82/08 und ebenso in dem Hinweisbeschluss des OLG Bamberg zum Az. 3 U 81/09, das sich auf den nämlichen Rechtsstreit bezieht, ein Lebensversicherungsvertrag über eine Laufzeit von 80 Jahren bei monatlichen Auszahlungen vom 540,- EUR in Rede (S. 2/3 des Urteils; Bl. 616).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    Vertreibt er die Anlage anhand eines Prospekts, so muss er, um seiner Auskunftspflicht nachzukommen, im Rahmen der geschuldeten "Plausibilitätsprüfung" (vgl. nur BGH Urteile vom 13.01.2000 - III ZR 62/99 - und vom 12.02.2004 - III ZR 359/02) den Prospekt jedenfalls darauf überprüfen, ob er ein in sich schlüssiges Gesamtbild für das Beteiligungsobjekt gibt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit er das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist, sachlich vollständig und richtig sind.

    Eine Aufklärungspflicht des Vermittlers besteht für renditemindernde sog. weiche Kosten nicht generell, sondern lediglich ab einer gewissen Größenordnung, die Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit des Anlageobjekts bzw. die Rentabilität der Anlage zulassen (zu Innenprovisionen grundlegend: BGH Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02 - Rn. 31 ff.; zu Innenprovisionen als Teil "weicher Kosten" nur beispielhaft: BGH Urteil vom 09.02.2006 - III ZR 20/05 - Rn. 5).

  • LG Bamberg, 28.01.2009 - 2 O 88/08

    Lebensversicherung: Aufklärungspflichtverletzung bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Bamberg (2 O 82/08 - K 32; Bl. 615 - und 2 O 88/08 - Bl. 634) und des OLG Bamberg entgegen (3 U 81/09 - K 33; Bl. 654).

    Auch in dem Rechtsstreit 2 O 88/08 hat das Landgericht Bamberg (S. 13 des Urteils; Bl. 646) seine Bewertung, der dortige Kläger habe die vom dortigen Vermittler genannten Wertzuwächse ersichtlich nur als Kompensation der Fremdfinanzierungszinsen durch die zu erwartenden Jahresdividenden verstehen können, auf das Ergebnis seiner Beweisaufnahme zu dem konkreten Beratungsgespräch gestützt, zumal es dort um einen Lebensversicherungsvertrag mit 40-jähriger Laufzeit bei zwar nicht monatlichen, aber jährlichen Auszahlungen ging.

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers oder Fondsvertreibers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Verkäufer oder Fondsvertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (inzwischen gefestigte Rechtsprechung des XI Zivilsenats des BGH vgl. nur etwa: BGH Urteil vom 04.12.2007 - XI ZR 227/06 - Rn. 21).
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    Eine Aufklärungspflicht des Vermittlers besteht für renditemindernde sog. weiche Kosten nicht generell, sondern lediglich ab einer gewissen Größenordnung, die Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit des Anlageobjekts bzw. die Rentabilität der Anlage zulassen (zu Innenprovisionen grundlegend: BGH Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 359/02 - Rn. 31 ff.; zu Innenprovisionen als Teil "weicher Kosten" nur beispielhaft: BGH Urteil vom 09.02.2006 - III ZR 20/05 - Rn. 5).
  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    Der BGH (vgl. nur etwa Urteil vom 01.07.2008 - XI ZR 411/06) hat bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG der ein Anlagegeschäft finanzierenden Bank eine arglistige Täuschung eines Vermittlers auch dann zugerechnet, wenn sich die Täuschung auf die Risiken des finanzierten Geschäfts bezog.
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    aaa) Dabei bedarf es im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob der Beklagten dahin gefolgt werden kann, dass eine Haftung der Beklagten für ein Verschulden des Vermittlers M... gemäß § 278 BGB bereits deshalb ausscheidet, weil der Vermittler M... kein Mitarbeiter der Beklagten, d.h. kein Versicherungsagent, war, sondern als selbständiger Versicherungsmakler für die M... GmbH (und diese für die S...-Gruppe) gehandelt hat (zur grundsätzlichen Unterscheidung zwischen einem Versicherungsvertreter und einem unabhängigen Versicherungsmakler vgl. nur: BGH, Urteil vom 14.06.2007 - III ZR 269/06 - Rn. 10; Urteil vom 16.07.2009 - III ZR 21/09 - Rn. 8).
  • BGH, 09.12.1998 - XII ZR 170/96

    Umfang einer Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10
    Dass von einer Abtretung regelmäßig sämtliche Ansprüche umfasst sind, die auf den gleichen wirtschaftlichen Erfolg gerichtet sind, d.h. Ansprüche, die auf konkurrierende Anspruchsgrundlagen gestützt werden können (BGH Urteil vom 09.12.1998 - XII ZR 170/96), oder Schadensersatzansprüche, die als Sekundäransprüche an die Stelle der Primärleistung treten (§ 281 BGB) oder zu ihr hinzutreten (Verzug), kann ebenfalls nicht ausschlaggebend sein.
  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 21/09

    Unfallschaden - Pflicht des eingeschalteten Versicherungsmaklers

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 18/09

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht bei verbundenem

  • OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15

    Finanzierter Immobilienerwerb: Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts;

    Vielmehr ist erforderlich, dass zwischen Verkäufer oder Fondsinitiator, den von ihnen beauftragten Vermittlern und der finanzierenden Bank ständige Geschäftskontakte bestanden haben oder sich daraus ergeben, dass den Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen worden oder - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder etwa daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen desselben Anlageobjekts angeboten haben (grundlegend BGH Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 ebenso die ständige Rechtsprechung des Senats vgl. nur: Urteil vom 05.10.2011 - 4 U 200/10).
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