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   OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 13 WF 166/22   

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https://dejure.org/2022,29828
OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 13 WF 166/22 (https://dejure.org/2022,29828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.10.2022 - 13 WF 166/22 (https://dejure.org/2022,29828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2022 - 13 WF 166/22 (https://dejure.org/2022,29828)
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  • OLG Brandenburg, 01.07.2019 - 1 W 15/19

    Aufrechnung von Mängelbeseitigungskosten gegen einen Werklohnanspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 13 WF 166/22
    Ein Ablehnungsgesuch kann deshalb grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder die Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden (BVerfGE 42, 64; OLG Brandenburg, 1.Zivilsenat, BeckRS 2019, 13894; BGH NJW-RR 2012, 61; OLG Dresden BeckRS 2020, 16869; BeckOK ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, ZPO § 42 Rn. 22, 23).
  • KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 13 WF 166/22
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (OLG Dresden BeckRS 2020, 16869; OLG Hamm BeckRS 2019, 8631; KG NJW-RR 2006, 1577; BeckOK ZPO/Vossler ZPO § 42 Rn. 17).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 13 WF 166/22
    Ein Ablehnungsgesuch kann deshalb grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder die Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden (BVerfGE 42, 64; OLG Brandenburg, 1.Zivilsenat, BeckRS 2019, 13894; BGH NJW-RR 2012, 61; OLG Dresden BeckRS 2020, 16869; BeckOK ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, ZPO § 42 Rn. 22, 23).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 13 WF 166/22
    Ein Ablehnungsgesuch kann deshalb grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder die Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden (BVerfGE 42, 64; OLG Brandenburg, 1.Zivilsenat, BeckRS 2019, 13894; BGH NJW-RR 2012, 61; OLG Dresden BeckRS 2020, 16869; BeckOK ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, ZPO § 42 Rn. 22, 23).
  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 9 WF 21/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 13 WF 166/22
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (OLG Dresden BeckRS 2020, 16869; OLG Hamm BeckRS 2019, 8631; KG NJW-RR 2006, 1577; BeckOK ZPO/Vossler ZPO § 42 Rn. 17).
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