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   OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08   

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https://dejure.org/2009,7303
OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08 (https://dejure.org/2009,7303)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2009 - 12 U 151/08 (https://dejure.org/2009,7303)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2009 - 12 U 151/08 (https://dejure.org/2009,7303)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr mit einem Fahrzeug im Kreuzungsbereich

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Feuerwehrfahrzeug - Verkehrsunfall - Haftung

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § ... 7 Abs. 2; ; StVG § 11 S. 2; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVO § 35; ; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 5; ; StVO § 38; ; StVO § 38 Abs. 1; ; StVO § 38 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 249 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; ZPO § 286; ; ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr mit einem Fahrzeug im Kreuzungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Karambolage - Schuldfrage bei einer Kollision von einem Einsatzfahrzeug und einem Pkw während einer Einsatzfahrt

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 13.03.2003 - 12 U 257/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kreuzungskollision zwischen einem bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Dies spricht dafür, dass das Martinshorn auch für den Kläger zu 1. jedenfalls bei hinreichender Aufmerksamkeit wahrnehmbar gewesen wäre (vgl. KG NZV 2004, 84).

    Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Einsatzfahrzeug, welches unter Inanspruchnahme der Sonderrechte nach den §§ 35, 38 StVO in eine durch Rotlicht gesperrte Kreuzung einfährt, ohne dass dessen Fahrer die gebotene Sorgfalt walten lässt, und einem Kraftfahrer, der trotz rechtzeitig wahrnehmbaren Blaulichts und Martinshorn das Wegerecht des Einsatzfahrzeuges nicht beachtet, hängt die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile vom jeweiligen Einzelfall ab, wobei der Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges entscheidende Bedeutung beikommt (vgl. KG NZV 2004, 84).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass das vorprozessual eingeholte Privatgutachten sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist und zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war (vgl. BGH NJW 2003, 1398, 1399).
  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • KG, 12.04.2001 - 12 U 14/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem zivilen Einsatzfahrzeug der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Er muss sich vorsichtig in die Kreuzung vortasten und bei einer unübersichtlichen Kreuzung unter Umständen nur mit Schrittgeschwindigkeit einfahren (vgl. KG NZV 2003, 126 m.w.N.).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, 506; KG NZV 1999, 512; NZV 2003, 291; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 17 StVG, Rn. 5).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Jede Seite hat dabei die Umstände zu beweisen, die der Gegenseite zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (vgl. BGH NZV 1996, 231).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei Schadensersatzpositionen, die Einheitlichkeit des Anspruchs steht dem nicht entgegen (vgl. BGH MDR 2004, 701).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 12 U 151/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, 506; KG NZV 1999, 512; NZV 2003, 291; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 17 StVG, Rn. 5).
  • LG Paderborn, 31.01.1985 - 5 S 241/84
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 68/99

    Ausführung der Berufungsgründe in der Berufungsbegründung

  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17

    Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO

    Ein Idealfahrer anstelle des Zeugen E hätte das Martinshorn früher wahrgenommen bzw. aufgrund des wartenden LKW besondere Vorsicht walten lassen und sein Fahrverhalten darauf eingestellt (dazu auch: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 5.11.2009, Az. 12 U 151/08).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - 12 U 133/10

    Arzthaftung in der ehemaligen DDR: Ansprüche der Eltern bei Schädigung eines

    Denn auch insoweit ist die Berufung unzulässig, weil für die Zulässigkeit der Berufung gem. § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch erforderlich ist, dass die Berufungsbegründung erkennen lässt, aus welchen Umständen sich eine Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit ergeben soll ( Senat , Urteil vom 05.11.2009 zu 12 U 151/08).
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