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OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 6 U 59/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Sportveranstalters für die Verletzung eines nicht zugelassenen Fahrers bei einem illegalen Rennen
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 23.05.2006 - 2 O 193/05
- OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 6 U 59/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 6 U 59/06
Dabei müssen nicht Maßnahmen gegen jede nur denkbare abstrakte Gefahr ergriffen werden, sondern nur solche, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger, umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig halten darf, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH, NJW 1990, 1236). - BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85
Verkehrssicherungspflciht des Veranstalters eines Straßenradrennens
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 6 U 59/06
Inhalt der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Sportwettbewerben ist es, zum Schutze der Teilnehmer den von dem Wettbewerb ausgehenden drohenden verdeckten oder atypischen Gefahren zu begegnen (BGH, VersR 1986, 705). - OLG Hamm, 04.02.2002 - 6 U 130/01
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 6 U 59/06
Maßgeblich ist die Nähe der Gefahr, das Ausmaß des drohenden Schadens, die Erkennbarkeit für die Teilnehmer, deren legitime Sicherheitserwartungen und der Sicherungsaufwand (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1389).