Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13197
OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07 (https://dejure.org/2008,13197)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2008 - 5 U 17/07 (https://dejure.org/2008,13197)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2008 - 5 U 17/07 (https://dejure.org/2008,13197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation des Zessionars nach einer Inkassozession nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation; Erheblichkeit eines künftigen Schadenseintritts für den Beginn der Verjährungsfrist; Kriterium der objektiven Verschlechterung der Vermögenslage eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BRAO § 51 b; ; ZPO § 132 Abs. 1; ; ZPO § 141; ; ZPO § 167

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 51b; BGB § 611; BGB § 675
    Schadensersatzanspruch gegen Rechtsanwalt wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - verspäteter Vortrag; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07
    Maßgeblich ist vielmehr nach der so genannten Risiko-Schaden-Formel, ob sich die Vermögenslage des Auftraggebers durch die anwaltliche Pflichtverletzung objektiv verschlechtert hat (BGHZ 114, 150, 152 f; 119, 69, 70 f; BGH NJW 2002, 1421, 1423 f.).
  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07
    Maßgeblich ist vielmehr nach der so genannten Risiko-Schaden-Formel, ob sich die Vermögenslage des Auftraggebers durch die anwaltliche Pflichtverletzung objektiv verschlechtert hat (BGHZ 114, 150, 152 f; 119, 69, 70 f; BGH NJW 2002, 1421, 1423 f.).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02

    Zeitpunkt des Schadenseintritts bei anwaltlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07
    In diesem Zusammenhang gibt es keinen in höchstrichterlicher Rechtsprechung bekräftigten Grundsatz, wonach sich die Vermögenslage des Auftraggebers nach anwaltlichem Fehlverhalten in einem Verfahren in der Regel erst mit der ersten nachteiligen Gerichtsentscheidung verschlechtert (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 147/02).
  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 50/91

    Schadenseintritt bei fehlerhafter Prozeßführung des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07
    Ferner ist unerheblich, ob der Schaden sogleich in vollem Umfang eingetreten ist (m.w.N., BGH NJW 1992, 2828 ff).
  • BGH, 09.02.1995 - III ZR 174/93

    Verzugsschaden bei Sicherungsabtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07
    Diesem Umstand, dass der Schaden nicht in der Person des Anspruchsberechtigten eintreten kann, ist nach der herrschenden Meinung auch für den Fall der Inkasso-Zession durch die Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation Rechnung zu tragen (BGHZ 128, 371 ff; RGZ 107, 132, 135).
  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07
    Maßgeblich ist vielmehr nach der so genannten Risiko-Schaden-Formel, ob sich die Vermögenslage des Auftraggebers durch die anwaltliche Pflichtverletzung objektiv verschlechtert hat (BGHZ 114, 150, 152 f; 119, 69, 70 f; BGH NJW 2002, 1421, 1423 f.).
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07
    Dann handelt es sich nicht um einen gegenwärtigen, sondern um einen künftigen Schaden, der - weil noch nicht eingetreten - für den Beginn der Verjährung nicht erheblich ist (BGHZ 100, 228, 232).
  • RG, 10.04.1923 - III 342/22

    Abtretung zur Einziehung. Kursverlust.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 5 U 17/07
    Diesem Umstand, dass der Schaden nicht in der Person des Anspruchsberechtigten eintreten kann, ist nach der herrschenden Meinung auch für den Fall der Inkasso-Zession durch die Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation Rechnung zu tragen (BGHZ 128, 371 ff; RGZ 107, 132, 135).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht