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OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 9 WF 59/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung des Gegenstandswertes für ein Hauptsacheverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zehdenick, 25.01.2008 - 3 F 193/07
- OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 9 WF 59/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1207
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12
Unzulässige Beschwerde gegen Festsetzung des Streitwertes
Gegen eine vorläufige Festsetzung des Streitwertes für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 1 GKG können nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 2 GKG Einwände nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden (…Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 153;… Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. GKG § 63 Rn. 14; Senat, Beschl. v. 15.01.2010 - 19 W 1/10 - und vom 22.07.2010 - 19 W 37/10 -, jeweils unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1120; OLG Hamm, MDR 2005, 1309; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 1207 und MDR 2000, 174; OLG Köln, MDR 2000, 174, a.A. KG Berlin, NJW-RR 2004, 864 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung zu der alten Fassung des GKG).