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   OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11   

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OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11 (https://dejure.org/2012,8705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2012 - Verg W 15/11 (https://dejure.org/2012,8705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2012 - Verg W 15/11 (https://dejure.org/2012,8705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europaweite Ausschreibung und Vergabe von Postdienstleistungen bei anfallendem Bedarf im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auftragswert täglich neu vergebener Postdienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schätzung des Auftragswerts bei werktäglicher Neuvergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10

    Vergaberecht: Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe in einem Altfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Die neu geschaffene Vorschrift des § 101 b GWB , der die schwebende Unwirksamkeit eines ohne Ausschreibung geschlossenen Vertrages für einen Zeitraum von längstens 6 Monaten ab Vertragsschluss vorsieht, ist somit weder unmittelbar noch analog anwendbar (vgl. Senatsbeschluss vom 22.04.2010 - Verg W 5/10, juris Rn. 45).

    Denn nur in diesem Fall gibt es neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmte andere außenstehende Dritte, die wie im Falle eines geregelten Vergabeverfahrens als Bieter aufgetreten sind, und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04 = BGHZ 162, 116 ff., juris Rn. 37; Senat, Beschluss vom 22.04.2010 aaO., juris Rn. 38 ff m.w.N.) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, ist eine entsprechende Anwendung des § 13 Satz 6 VgV a.F. im Hinblick auf dessen weitreichende Konsequenzen nur in engen Ausnahmefällen möglich.

  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - Verg W 17/11

    Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen: Zulässigkeit nachträglicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Die Beauftragung anderer Briefbeförderer könnte unter dieser Konstellation dem Auftraggeber jedoch möglicherweise wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.02.2011 - VII-Verg W 17/11, zitiert nach juris).

    Wäre demnach die Vereinbarung mit der D... AG als wirksam anzusehen, kann dem Auftraggeber nicht im Wege des Nachprüfungsverfahrens aufgegeben werden, den bestehenden Vertrag zu beenden, selbst wenn dieser möglicherweise zum maßgeblichen Zeitpunkt unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften zustande gekommen wäre (vgl. BGHZ 166, 202; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2008, VII-Verg 23/08, zitiert nach juris Rn. 60; und vom 23.02.2011 aaO.).

  • OLG Schleswig, 07.10.2011 - 1 Verg 1/11

    Pflicht zur Ausschreibung von Postdienstleistungen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Geht man hier mit der Antragstellerin davon aus, dass der Auftraggeber werktäglich den neuen Entschluss fasst, die D... AG mit der Zustellung der im Finanzamt ... anfallenden Briefsendungen zu beauftragen, und damit eine faktische Vergabe des gesamten Postdienstleistungsbedarfs des Finanzamtes ... zugunsten der D... AG erfolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2011 - 1 Verg 1/11, juris Rn. 13), ist der nach § 100 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 2 Nr. 2 VgV erforderliche Schwellenwert von 193.000,00 EUR nicht erreicht mit der Folge, dass der Nachprüfungsantrag unzulässig ist.

    Es liegt auch keine entscheidungserhebliche Abweichung von der Entscheidung des OLG Schleswig vom 07.10.2011 (1 Verg 1/11) vor.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Denn nur in diesem Fall gibt es neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmte andere außenstehende Dritte, die wie im Falle eines geregelten Vergabeverfahrens als Bieter aufgetreten sind, und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04 = BGHZ 162, 116 ff., juris Rn. 37; Senat, Beschluss vom 22.04.2010 aaO., juris Rn. 38 ff m.w.N.) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, ist eine entsprechende Anwendung des § 13 Satz 6 VgV a.F. im Hinblick auf dessen weitreichende Konsequenzen nur in engen Ausnahmefällen möglich.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Zwar wurde es in der Rechtsprechung zum Teil für eine analoge Anwendung des § 13 Satz 6 VgV a.F. für ausreichend gehalten, wenn in Bezug auf eine bestimmte Beschaffung ein weiterer Interessent gegenüber dem Auftraggeber - nicht notwendig durch Einreichen eines Angebotes - ein Interesse am Auftrag angezeigt hat (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 ; OLG München VergabeR 2005, 620; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06; und Beschluss vom 07.12.2007 - 1 Verg 4/07, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Wäre demnach die Vereinbarung mit der D... AG als wirksam anzusehen, kann dem Auftraggeber nicht im Wege des Nachprüfungsverfahrens aufgegeben werden, den bestehenden Vertrag zu beenden, selbst wenn dieser möglicherweise zum maßgeblichen Zeitpunkt unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften zustande gekommen wäre (vgl. BGHZ 166, 202; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2008, VII-Verg 23/08, zitiert nach juris Rn. 60; und vom 23.02.2011 aaO.).
  • OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06

    Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Stellung einer von einer Kommune getragenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Zwar wurde es in der Rechtsprechung zum Teil für eine analoge Anwendung des § 13 Satz 6 VgV a.F. für ausreichend gehalten, wenn in Bezug auf eine bestimmte Beschaffung ein weiterer Interessent gegenüber dem Auftraggeber - nicht notwendig durch Einreichen eines Angebotes - ein Interesse am Auftrag angezeigt hat (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 ; OLG München VergabeR 2005, 620; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06; und Beschluss vom 07.12.2007 - 1 Verg 4/07, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07

    Dienstleistung oder Dienstleistungskonzession?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Zwar wurde es in der Rechtsprechung zum Teil für eine analoge Anwendung des § 13 Satz 6 VgV a.F. für ausreichend gehalten, wenn in Bezug auf eine bestimmte Beschaffung ein weiterer Interessent gegenüber dem Auftraggeber - nicht notwendig durch Einreichen eines Angebotes - ein Interesse am Auftrag angezeigt hat (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 ; OLG München VergabeR 2005, 620; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06; und Beschluss vom 07.12.2007 - 1 Verg 4/07, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Zwar wurde es in der Rechtsprechung zum Teil für eine analoge Anwendung des § 13 Satz 6 VgV a.F. für ausreichend gehalten, wenn in Bezug auf eine bestimmte Beschaffung ein weiterer Interessent gegenüber dem Auftraggeber - nicht notwendig durch Einreichen eines Angebotes - ein Interesse am Auftrag angezeigt hat (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 ; OLG München VergabeR 2005, 620; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06; und Beschluss vom 07.12.2007 - 1 Verg 4/07, jeweils zitiert nach juris).
  • VK Brandenburg, 27.10.2011 - VK 44/11

    De-facto-Vergabe eines Auftrags über Postdienstleistungen unzulässig?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 27.10.2011 - VK 44/11 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 11 Verg 12/15

    Frist für Geltendmachung unzulässiger De-facto-Vergabe

    Soweit sich aus den Entscheidungen des EuGH vom 10.04.2003 in den Rechtssachen C-20/01 und C 28/01 sowie vom 18.07.2007 in der Rechtssache C-503/04 eine primärrechtliche Verpflichtung der Vertragsstaaten ergibt, vergaberechtswidrig zustande gekommene Verträge zu beenden, begründet dies nach allgemeiner Auffassung keinen subjektiven Bieterrechtsschutz (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. November 2014 - 1 Verg 1/14 -, juris Rdnr. 73; KG, Beschluss vom 10.04.2012, Verg 7/11 - juris Rdnr. 99 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2008 - VII- Verg 23/08 -, juris Rdnr. 60; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. März 2012 - Verg W 15/11 -, juris Rdnr. 41).
  • OLG Schleswig, 28.08.2015 - 1 Verg 1/15

    Rettungsdienst Schleswig-Flensburg - Vergabenachprüfungsverfahren:

    Das gilt auch dann, wenn dadurch ein (objektiv) vergaberechtswidriger Zustand aufrechterhalten wird (OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2012, Verg W 15/11, Juris Rn. 41; KG Berlin, Beschl. v. 19.04.2012, Verg 7/11, VergabeR 2012, 783 [bei Juris Rn. 95 f.]).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2013 - Verg W 8/12

    Vergaberecht: Anforderungen an das Transparenzgebot bezüglich der

    Regelmäßige Aufträge sind Aufträge, die jeweils getrennt vergeben werden, die aber regelmäßig wiederkehren (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2012 - Verg W 15/11; Glahs, in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl. § 3 VgV Rn. 28).
  • VK Sachsen, 17.09.2015 - 1/SVK/029-15

    Antrag auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zulässig?

    Die Verträge mit der XXXXXX betreffen damit nicht das "Ob" einer Beauftragung, sondern nur das "Wie" der Abwicklung von einzelnen Postdienstleistungen mittels der Frankiermaschine (vgl. zu identischen Fällen OLG Brandenburg, Beschl. v. 6. März 2012 - Verg W 15/11; OLG Schleswig, Beschl. v. 7. Oktober 2011 - 1 Verg 1/11; a. A. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Februar 2011 - Verg 17/11).

    Dabei kommt es bei der Bestimmung des Auftragswertes nicht etwa auf die werktäglich beförderte Menge an (so aber u. U. OLG Brandenburg, Beschl. v. 6. März 2012 - Verg W 15/11).

  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

    OLG Brandenburg, Beschl.v. 22.04.2010, a.a.O., Rdnr. 45; Beschl.v. 06.03.2012 - Verg W 15/11; OLG Schleswig, Beschl.v. 04.11.2014 - 1 Verg 1/14.
  • OLG Rostock, 17.02.2016 - 17 Verg 4/15

    Unterlassen einer Kündigung ist vergaberechtlich irrelevant!

    Auch dann wird - wie sich aus den §§ 101b Abs. 2, 114 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt - vergaberechtlicher Primärrechtschutz nur gewährt, wenn der Nachprüfungsantrag binnen 30 Tagen ab Kenntnis und nicht später als 6 Monate nach Vertragschluss gestellt wird (BGH Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00 -, BGHZ 146, 202-217, Rn. 37; KG, aaO; OLG Brandenburg Beschluss vom 06.03.2012 - Verg W 15/11; OLG Celle aaO; OLG Düsseldorf Beschluss vom 23.02.2011 - Verg 17/11; OLG Schleswig Beschluss vom 28.08.2015 - 1 Verg 1/15).
  • VK Niedersachsen, 05.10.2015 - VgK-37/15

    Ausschreibung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen als qualifizierter

    Das gilt auch dann, wenn dadurch ein (objektiv) vergaberechtswidriger Zustand aufrechterhalten wird ( OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2012, Verg W 15/11 ; KG Berlin, Beschl. v. 19.04.2012, Verg 7/11 , VergabeR 2012, 783 ).
  • VK Bund, 30.08.2012 - VK 1-91/12

    Beschaffung von Kontrastmitteln

    Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 3 VgV Rn. 18), d.h. Aufträge zu verstehen, die jeweils getrennt vergeben werden, die aber regelmäßig wiederkehren (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2012, Verg W 15/11, mit Verweis auf Glahs in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 3 VgV Rn. 28).
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