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   OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01   

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https://dejure.org/2001,11312
OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01 (https://dejure.org/2001,11312)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2001 - 11 W 31/01 (https://dejure.org/2001,11312)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 11 W 31/01 (https://dejure.org/2001,11312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung Handels- / Versicherungsvertreter; Rechtswegzuständigkeit bei Streitigkeit mit einem selbständigen Handelsvertreter

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 4; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; HGB §§ 84 ff; ; HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 84 Abs. 1 S. 2; ; HGB § 84 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handelsvertreter bzw. Versicherungsvertreter: Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und Arbeitsverhältnis - Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Scheinselbständigkeit, Abgrenzung VV / AN, Unternehmerrisiko, Weisungen, Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01
    Die weiteren, zur Abgrenzung zwischen einen Arbeitsverhältnis einerseits und dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters andererseits ansonsten herangezogenen Kriterien können bei einem Handelsvertreter nur insoweit im Rahmen einer Gesamtschau berücksichtigt werden, als sie sich den vorbezeichneten gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (BAG DB 2000, 1618, BB 2000, 1469 und Betriebsberater 2000, 826, 827).

    Für andere Abgrenzungskriterien, etwa für eine Abgrenzung nach der Theorie vom Unternehmerrisiko (hierzu etwa Lieb, Arbeitsrecht, 7. Aufl., 2000, Rn. 11 ff), bliebt dann kein Raum (Reiserer, BB 2000, 1472, 1473 und Bolle, BB 2000, 1837, 1838).

    Allein der Umstand, dass die Beklagte von dem Kläger auf mögliche Kundenkontakte hingewiesen wurde, genügt für die Annahme eines Arbeitnehmerverhältnisses nicht; dies jedenfalls dann nicht, wenn es dem Vertreter nach der vertraglichen Gestaltung freisteht, ob er die Hinweise aufnimmt und abarbeitet oder dies unterlässt (BAG DB 2000, 1618).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01
    Wie sich aus § 84 Abs. 4 HGB ergibt, finden die Vorschriften des 7. Abschnitts des HGB auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (BAG DB 2000, 723, 724).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01
    Die weiteren, zur Abgrenzung zwischen einen Arbeitsverhältnis einerseits und dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters andererseits ansonsten herangezogenen Kriterien können bei einem Handelsvertreter nur insoweit im Rahmen einer Gesamtschau berücksichtigt werden, als sie sich den vorbezeichneten gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (BAG DB 2000, 1618, BB 2000, 1469 und Betriebsberater 2000, 826, 827).
  • OLG München, 18.04.1997 - 21 U 5854/96

    Aufgabe einer dinglichen Sicherheit an einem Grundstück -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01
    Dabei ist im Rahmen der Beurteilung zunächst auf den Inhalt des Mitarbeitervertrages abzustellen, wobei dessen tatsächliche Durchführung mit zu berücksichtigen ist (KG OLGR 1997, 147, 148).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01
    Insoweit unterscheidet sich die hier vorliegende Fallgestaltung deutlich von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH (ZIP 1998, 2104, 2107; Eismann) zu Grunde lag, in der durch die verbindliche Vereinbarung von Umsatzvorgaben auf der Grundlage von 240 jährlichen Einsatztagen letztlich der Umfang der Arbeitszeit des Vertragspartners umfassend und so geregelt war, dass nur bei vollständiger Ausnutzung der überhaupt zur Verfügung stehenden Arbeitszeit die vertraglichen Vorgaben erfüllt werden konnten.
  • OLG München, 27.09.1996 - 21 U 2414/96

    Rechtsnatur eines Vertrags zwischen einem Bauträger und einer Bank zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01
    Bei einem Handels- bzw. Versicherungsvertreter ist die Abgrenzung, ob eine selbständige Tätigkeit oder ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt, anhand der Vorschrift des § 84 Abs. 1 S. 2 HGB zu treffen (KGR 1997, 147, 148; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen OLGR 97, 104).
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