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   OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16   

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https://dejure.org/2017,23410
OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16 (https://dejure.org/2017,23410)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2017 - 4 U 90/16 (https://dejure.org/2017,23410)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 4 U 90/16 (https://dejure.org/2017,23410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form einer Vollmacht zur Eingehung einer Bürgschaftsverpflichtung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Form einer Vollmacht zur Eingehung einer Bürgschaftsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Form einer Vollmacht zur Eingehung einer Bürgschaftsverpflichtung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16
    Bei formbedürftigen Bürgschaften ist es daher generell gerechtfertigt, die Vollmacht zur Abgabe der entsprechenden Willenserklärung der Schriftform zu unterwerfen (BGH, Urteil vom 29.02.1996 - IX ZR 153/95 - BGHZ 132, 119).

    Die Urkunde soll vielmehr zugleich das übernommene Risiko eingrenzen und es damit dem Bürgen bei Abgabe seiner Erklärung vor Augen führen (BGH, Urteil vom 29.02.1996 - IX ZR 153/95 - a.a.O.).

    Ließe man eine solche Regelung zu, könnte die gesetzliche Formvorschrift ihre Warnaufgabe dem Bürgen gegenüber nicht erfüllen (BGH, Urteil vom 29.02.1996 - IX ZR 153/95 - a.a.O.; s. auch BGH, Urteil vom 16.12.1999 - IX ZR 36/98 - NJW 2000, 1179).

    Denn nach dem Vorstehenden reicht es nicht aus, dass der Bürge bei Abgabe der seine Verpflichtung begründenden Erklärung Kenntnis von allen wesentlichen Umständen der Bürgschaft hat; § 766 Satz 1 BGB erfordert vielmehr darüber hinaus, dass dem Bürgen diese Merkmale "'schwarz auf weiß' bewusst gemacht werden" (BGH, Urteil vom 29.02.1996 - IX ZR 153/95 - a.a.O.).

  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16
    Ließe man eine solche Regelung zu, könnte die gesetzliche Formvorschrift ihre Warnaufgabe dem Bürgen gegenüber nicht erfüllen (BGH, Urteil vom 29.02.1996 - IX ZR 153/95 - a.a.O.; s. auch BGH, Urteil vom 16.12.1999 - IX ZR 36/98 - NJW 2000, 1179).
  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91

    Übernahme einer Bürgschaft durch Mitglieder einer Baubetreuungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16
    Die Grenze der zulässigen Verweisung wird allerdings überschritten, wenn wenigstens eine in der schriftlichen Bürgschaftserklärung fehlende wesentliche Angabe ausschließlich anhand von Umständen ermittelt werden kann, die außerhalb der Urkunde liegen (BGH, Urteil vom 14.11.1991 - IX ZR 20/91 - NJW 1992, 1448).
  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16
    Ferner kann danach offen bleiben, ob eine durch einen vollmachtlosen Vertreter abgegebene Bürgschaftserklärung formfrei genehmigt werden kann oder § 182 Abs. 2 BGB - entsprechend der dargelegten Auffassung zu § 167 Abs. 2 BGB - im Hinblick auf den Schutzzweck des § 766 Abs. 1 BGB einschränkend auszulegen ist (zum Streitstand s. Habersack, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 766 BGB, Rn. 21; Herrmann, in: Erman, BGB, 14. Auflage 2014, § 766 BGB, Rn. 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.02.1994 - V ZR 63/93 - BGHZ 125, 218, zur Formfreiheit der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages).
  • BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57

    Kreditbürgschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16
    Der Schriftform des § 766 Satz 1 BGB ist danach insbesondere dann nicht Rechnung getragen, wenn erst aus einem anderen Schriftstück, auf das die Bürgschaftsurkunde Bezug nimmt, die Erklärung als Bürgschaft erkannt werden kann (BGH, Urteil vom 28.11.1957 - VII ZR 42/57 - BGHZ 26, 142).
  • BGH, 06.03.1959 - V ZB 3/59

    Auflassungsvollmacht und Genehmigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16
    Denn nach dem juristischen Sprachgebrauch ist hierunter - ebenso wie unter dem synonym verwendeten Begriff der Vollmachtsgeständniserklärung - ein Mittel zum Nachweis einer in der Vergangenheit erteilten Vollmacht zu verstehen (s. etwa BGH, Beschluss vom 06.03.1959 - V ZB 3/59 - BGHZ 29, 366; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - 5 Wx 77/10 - NJW-RR 2011, 166).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 5 Wx 77/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweisführung der Existenz, des aktuellen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16
    Denn nach dem juristischen Sprachgebrauch ist hierunter - ebenso wie unter dem synonym verwendeten Begriff der Vollmachtsgeständniserklärung - ein Mittel zum Nachweis einer in der Vergangenheit erteilten Vollmacht zu verstehen (s. etwa BGH, Beschluss vom 06.03.1959 - V ZB 3/59 - BGHZ 29, 366; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - 5 Wx 77/10 - NJW-RR 2011, 166).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.06.2017 - 4 U 90/16
    (1) Dies bereits deshalb, weil die Annahme der Bestätigung eines Rechtsgeschäfts nach § 141 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass derjenige, der es vorgenommen hat, den Grund der Nichtigkeit kennt oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Geschäfts hat (BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 51/11 - NJW 2012, 1570 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 15 W 2126/20

    Grundbucherklärungen durch Vorsorgebevollmächtigten

    Eine solche bestätigende Erklärung ist Mittel zum Nachweis einer in der Vergangenheit erteilten Vollmacht (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 07.06.2017 - 4 U 90/16 -, juris Rn. 25).
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