Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zum Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfallen der im Rahmen der Prozesskostenhilfe erforderlichen Bedürftigkeit durch Erteilung einer Deckungszusage seitens der Rechtsschutzversicherung; Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit einer Partei; Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zurückweisung ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Mitverschulden eines Beifahrers an den ihn betreffenden Folgen eines Verkehrsunfalles, insbesondere durch Verstoß gegen die Anschnallpflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 04.05.2006 - 13 O 245/04
- OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Erst auf deren Grundlage ist eine einheitliche Mithaftungsquote zu bilden (BGH NJW 1981, 287 (288); BGH NJW 1980, 2125).) Feststellungen des Landgerichts, welche konkreten Verletzungen auf dem Verstoß gegen die Anschnallpflicht beruhen sollen, fehlen.Die Frage der Ursächlichkeit des Nichtanschnallens für die verschiedenen Verletzungen ist die Grundlage einer für jede der verschiedenen Verletzungen gesondert vorzunehmenden Einzelwürdigung, die in eine einheitliche Mithaftungsquote mündet, in die jede als kausal festgestellte Verletzung mit ihrem sich bei den daraus folgenden Schäden zeigenden Gewicht eingeht (BGH NJW 1981, 287 (288); BGH NJW 1980, 2125).
- BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79
Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Erst auf deren Grundlage ist eine einheitliche Mithaftungsquote zu bilden (BGH NJW 1981, 287 (288); BGH NJW 1980, 2125).) Feststellungen des Landgerichts, welche konkreten Verletzungen auf dem Verstoß gegen die Anschnallpflicht beruhen sollen, fehlen.Die Frage der Ursächlichkeit des Nichtanschnallens für die verschiedenen Verletzungen ist die Grundlage einer für jede der verschiedenen Verletzungen gesondert vorzunehmenden Einzelwürdigung, die in eine einheitliche Mithaftungsquote mündet, in die jede als kausal festgestellte Verletzung mit ihrem sich bei den daraus folgenden Schäden zeigenden Gewicht eingeht (BGH NJW 1981, 287 (288); BGH NJW 1980, 2125).
- BGH, 19.02.1957 - VIII ZR 206/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
In einem solchen Fall handelt es sich bei Verfahrensfehlern zugleich um wesentliche, eine Zurückverweisung rechtfertigende Mängel im Sinne des § 538 ZPO (BGH NJW 1957, 714; BGH NJW-RR 2003, 131).Auch soweit das Landgericht eine Beweiswürdigung dahingehend vorgenommen hat, ob der Kläger angeschnallt gewesen sei oder nicht, ist diese unvollständig und erschöpft den Streitstoff in einer Weise nicht, die einen Verfahrensfehler darstellt (vgl. BGH NJW 1957, 714; Köln VersR 1977, 577).
- BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94
Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Die erhaltene Sozialhilfe ist auf einen Verdienstausfallschaden nicht anzurechnen (BGHZ 133, 129; BGHZ 131, 274). - BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Die erhaltene Sozialhilfe ist auf einen Verdienstausfallschaden nicht anzurechnen (BGHZ 133, 129; BGHZ 131, 274). - BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99
Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Legt ein Beifahrer im Auto entgegen § 21 a Abs. 1 StVO nicht den Sicherheitsgurt an, so fällt ihm ein Mitverschulden an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH NZV 2001, 130 sowie die darin genannten Rechtsprechungsnachweise). - BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristbeginn bei Mittellosigkeit - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Zwar ist dann, wenn eine Partei vom Wegfall des Hindernisses keine Kenntnis erlangt hat, aber hätte erlangen können, auf den Zeitpunkt der möglichen Kenntniserlangung abzustellen (BGH FamRZ 1991, 425). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Das in Art. 103 GG festgeschriebene Gebot des rechtlichen Gehörs gebietet dem Gericht unter anderem, den Sachvortrag der Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, soweit er erheblich ist (BVerfG NJW 1994, 2683; BVerfG NJW 1980, 2698; BVerfG NJW-RR 1993, 383). - BGH, 18.02.1998 - XII ZB 156/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Maßgeblich für den Wiedereinsetzungsgrund der Bedürftigkeit ist, bis zu welchem Zeitpunkt sich eine Partei für bedürftig halten darf (BGH FamRZ 1998, 1575; BGH VersR 2000, 383). - BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Das in Art. 103 GG festgeschriebene Gebot des rechtlichen Gehörs gebietet dem Gericht unter anderem, den Sachvortrag der Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, soweit er erheblich ist (BVerfG NJW 1994, 2683; BVerfG NJW 1980, 2698; BVerfG NJW-RR 1993, 383). - BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe
- BGH, 26.09.2002 - VII ZR 422/00
Begriff des wesentlichen Verfahrensfehlers
- OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit …
- BGH, 04.10.1990 - IV ZB 5/90
Bedürftigkeit eines rechtsschutzversicherten Rechtsmittelführers
- LG Oldenburg, 09.07.2008 - 1 O 879/08
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem …
Die Frage der Ursächlichkeit des Nichtanschnallens für die verschiedenen Verletzungen ist dann Grundlage einer Einzelwürdigung, die in eine Mithaftungsquote mündet, in die jede als kausal festgestellte Verletzung mit ihrem sich bei den daraus folgenden Schäden zeigenden Gewicht eingeht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.12.2006, 12 U 109/06 (juris)).