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   OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03   

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https://dejure.org/2004,8380
OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03 (https://dejure.org/2004,8380)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2004 - 12 U 3/03 (https://dejure.org/2004,8380)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2004 - 12 U 3/03 (https://dejure.org/2004,8380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Unfallverursachers für psychische Folgeschäden ; Schadensausfüllende Folgewirkung; Psychische Fehlverarbeitung der Unfallfolgen; Verschlimmerung bereits latent vorhandener psychsomatischer Störungen zur Depression; Beweiserleichterungen; Überreaktion des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § ... 291 a. F.; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.; ; PflVG § 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287; ; ZPO § 412 Abs. 1; ; ZPO §§ 517 ff.; ; StVG § 7 Abs. 2 a. F.; ; StVG § 17; ; StVO § 1; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.01.1999 - VI ZR 374/97

    Einstandspflicht des zusammen mit anderen kausal gewordenen Schädigers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03
    Der Schädiger hat grundsätzlich auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung einzustehen, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGH VersR 1996, 990, 991; BGH VersR 1998, 201, 202; BGH NJW-RR 1999, 819).

    An der Einstandspflicht des Unfallverursachers ändert sich nichts, wenn die Wirkung der durch den Unfall hervorgerufenen Verletzungen nur deshalb eingetreten ist, weil der Verletzte aufgrund seiner besonderen Konstitution und Vorschädigungen für die jetzigen Beschwerden besonders anfällig war und das jetzige Beschwerdebild seine Ursache in einer psychischen Fehlverarbeitung der Unfallfolgen hat (vgl. BGH NJW-RR 1999, 819 m.w.N.).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03
    Der Schädiger hat grundsätzlich auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung einzustehen, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGH VersR 1996, 990, 991; BGH VersR 1998, 201, 202; BGH NJW-RR 1999, 819).

    Handelt es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen hingegen nicht um schadensausfüllende Folgewirkungen, sondern treten sie haftungsbegründend erst durch die psychische Reaktion auf ein Unfallgeschehen ein, so kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert besitzen, also eine Gesundheitsbeeinträchtigung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellen, und für den Schädiger vorhersehbar waren (BGH VersR 1996, 990, 991).

  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 6 U 97/93

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Umfang des Schadensersatzes i.R. eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03
    Der Schädiger haftet auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens, wenn eine hinreichende Gewissheit dafür besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht bzw. nicht in dieser Form eingetreten wäre (vgl. OLG Hamm, r+s 1999, 62, 63), wovon hier in Bezug auf die von dem Sachverständigen Prof. Dr. H... beobachtete Depression ausgegangen werden kann.
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03
    Steht danach der Nachweis einer Primärverletzung fest, bemisst sich die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, ob durch den Unfall auch die geltend gemachten, weitergehenden Unfallfolgen ursächlich sind, nach § 287 ZPO; insoweit genügt - je nach Lage des Einzelfalls - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (vgl. BGH NZV 2003, 167, 168; BGH VersR 1987, 310 jeweils m.w.N.; KG NZV 2003, 239; OLG Hamm r+s 2000, 155; OLG Karlsruhe NZV 2001, 511).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03
    Der Schädiger hat grundsätzlich auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung einzustehen, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGH VersR 1996, 990, 991; BGH VersR 1998, 201, 202; BGH NJW-RR 1999, 819).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.1999 - 10 U 85/99

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03
    Steht danach der Nachweis einer Primärverletzung fest, bemisst sich die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, ob durch den Unfall auch die geltend gemachten, weitergehenden Unfallfolgen ursächlich sind, nach § 287 ZPO; insoweit genügt - je nach Lage des Einzelfalls - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (vgl. BGH NZV 2003, 167, 168; BGH VersR 1987, 310 jeweils m.w.N.; KG NZV 2003, 239; OLG Hamm r+s 2000, 155; OLG Karlsruhe NZV 2001, 511).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03
    Geht es nur um die Schadensfrage, sind an die Zuerkennung des Feststellungsanspruchs maßvolle Anforderungen zu stellen; bei schwereren Unfallverletzungen kann es genügen, dass eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Leiden besteht (vgl. BGH NJW 1993, 2382, 2383 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03
    Steht danach der Nachweis einer Primärverletzung fest, bemisst sich die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, ob durch den Unfall auch die geltend gemachten, weitergehenden Unfallfolgen ursächlich sind, nach § 287 ZPO; insoweit genügt - je nach Lage des Einzelfalls - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (vgl. BGH NZV 2003, 167, 168; BGH VersR 1987, 310 jeweils m.w.N.; KG NZV 2003, 239; OLG Hamm r+s 2000, 155; OLG Karlsruhe NZV 2001, 511).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Als Mindestmaß für die Beweisführung ist zu fordern, dass die unfallbedingte Entstehung der behaupteten Beschwerden wahrscheinlicher ist als ihre unfallunabhängige Entstehung (OLG Karlsruhe NZV 2001, 511; OLG Brandenburg VRS 107 [2004] 85; Senat, Urt. v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 [juris, Rz. 125]).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    125 Als Mindestmaß für die Beweisführung ist zu fordern, daß die unfallbedingte Entstehung der behaupteten Beschwerden wahrscheinlicher ist als ihre unfallunabhängige Entstehung (OLG Brandenburg VRS 107, 85; OLG Karlsruhe NZV 2001, 511/512.).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2013 - 4 U 349/11

    Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Ermittlung des

    Der Senat hat sich dabei insbesondere an der veröffentlichten Kasuistik orientiert (OLG Hamm, NZV 2002, 36: chronischer psychophysischer Erschöpfungszustand; psychosomatische Beschwerden; 5.000 EUR; OLG Frankfurt, Urt. v. 1.10.2004 - 4 U 26/95: massive psychische Beeinträchtigung; 7.225 EUR; OLG Brandenburg, Urt. v. 8.4.2004 - 12 U 3/03: 9 Jahre Leiden unter somatoformen Beschwerden, 7.500 EUR; LG Bonn, Urt. v. 4.3.2008 - 3 O 334/06: schwere Traumatisierung; Panikattacken, 8.000 EUR; OLG Schleswig, SVR 2004, 66: jahrelange somatoforme Schmerzstörung; Prädisposition, 10.000 EUR; OLG Brandenburg, Urt. v. 5.5.2009 - 5 U 177/08: chronisches Schmerzsyndrom; jahrelang berufsunfähig, 12.000 EUR).
  • OLG München, 06.03.2015 - 10 U 824/14

    Beweisführung für Unfallbedingtheit einer HWS-Distorsionsverletzung

    Als Mindestmaß für die Beweisführung ist zu fordern, dass die unfallbedingte Entstehung und Fortdauer der behaupteten Beschwerden wahrscheinlicher ist als ihre unfallunabhängige Entstehung und Fortdauer (OLG Karlsruhe NZV 2001, 511; OLG Brandenburg VRS 107 [2004] 85; Senat, Urt. v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 [juris, Rz. 125]).
  • OLG München, 22.03.2013 - 10 U 3619/10

    Anforderungen an den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität bei

    Als Mindestmaß für die Beweisführung ist zu fordern, dass die unfallbedingte Entstehung der behaupteten Beschwerden wahrscheinlicher ist als ihre unfallunabhängige Entstehung (OLG Karlsruhe NZV 2001, 511; OLG Brandenburg VRS 107 [2004] 85; Senat, Urt. v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 [[...], Rz. 125]).
  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der

    17 Als Mindestmaß für die Beweisführung ist zu fordern, dass die unfallbedingte Entstehung der behaupteten Beschwerden wahrscheinlicher ist als ihre unfallunabhängige Entstehung (OLG Karlsruhe NZV 2001, 511; OLG Brandenburg VRS 107 [2004] 85; Senat , Urt. v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 [Juris, Rz. 125]).
  • OLG Naumburg, 30.12.2010 - 10 U 16/10

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Rückgewähr angefallener Umsatzsteuer; Ersatz

    Hier genügt, je nach Lage des Einzelfalls, eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (vgl. BGH VersR 2000, 372 ff.; BGH VersR 2003, 474 - 476 zitiert nach juris; BGH r + s 2004, 520, 521; BGH VersR 2004, 118 ff. zitiert nach juris; OLG Hamm r + s 2001, 66, 67; OLG Hamm DAR 1995, 74; OLG Karlsruhe r + s 2002, 112; OLG Brandenburg VRS 107, 85, 90; OLG München r + s 2006, 474, 475; Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kapitel 37, Rdn. 60 m.w.N.).
  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

    Gerade im Hinblick auf die psychische Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens und der Unfallfolgen können vorliegend weitere psychosomatische Schäden künftig nicht ausgeschlossen werden (so auch Entscheidung des Brandenburgischen OLG v. 08.04.2004, Az.: 12 U 3/03, Rn 28 (Juris)).
  • OLG München, 05.07.2019 - 10 U 2814/18

    Beweiswürdigung bei Ermittlung des Kausalzusammenhangs

    Jedenfalls ist als Mindestmaß für die Beweisführung ist fordern, dass die unfallbedingte Entstehung der behaupteten Beschwerden (an der rechten Hand) wahrscheinlicher ist als ihre unfallunabhängige Entstehung (OLG Karlsruhe NZV 2001, 511; OLG Brandenburg VRS 107 [2004] 85; Senat, Urt. v. 21.5.2010 - 10 U 2853/06 [juris Rz. 125]).
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Eine Zurechnung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn eine Renten- oder Begehrensneurose vorliegt oder wenn das schädigende Ereignis so geringfügig ist und nicht gerade speziell die Schadensanlage des Verletzten trifft und deshalb die psychische Reaktion im konkreten Fall in einem groben Missverhältnis zum schädigenden Ereignis steht, dass diese Reaktion nicht mehr verständlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2022 - VI ZR 58/21 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 127/11 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95 - VersR 1996, 990; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08. April 2004 - 12 U 3/03 - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2007 - 3 U 209/06
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