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   OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11   

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https://dejure.org/2012,11908
OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11 (https://dejure.org/2012,11908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2012 - 12 W 43/11 (https://dejure.org/2012,11908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 12 W 43/11 (https://dejure.org/2012,11908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen die Abweisung einer Arzthaftungsklage, da der Kläger den Nachweis einer Aufklärungspflichtverletzung und weiterer Behandlungsfehler nach einem Kahnbeinbruch nicht geführt hat; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen die Abweisung einer Arzthaftungsklage, da der Kläger den Nachweis einer Aufklärungspflichtverletzung und weiterer Behandlungsfehler nach einem Kahnbeinbruch nicht geführt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10

    Beweisantizipation im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    Ausschlaggebend sind Schlüssigkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens sowie das konkrete Vorbringen der Partei, die sich gegen die Verwertung des Gutachtens wendet und weitere Beweiserhebungen beantragt (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.01.1998, 5 W 9/98; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.02.2010, 22 W 5/10; OLG Köln VersR 1990, 311).
  • OLG Oldenburg, 27.01.1998 - 5 W 9/98

    Bedeutung eines Schlichtungsgutachtens für die Erfolgsaussicht des nachfolgenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    Ausschlaggebend sind Schlüssigkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens sowie das konkrete Vorbringen der Partei, die sich gegen die Verwertung des Gutachtens wendet und weitere Beweiserhebungen beantragt (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.01.1998, 5 W 9/98; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.02.2010, 22 W 5/10; OLG Köln VersR 1990, 311).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    Ein im Schlichtungsverfahren eingeholtes Gutachten kann im Arzthaftungsprozess grundsätzlich im Wege des Urkundenbeweises gewürdigt werden (BGH NJW 1987, 2300) und demgemäß zur Verneinung der Erfolgssaussicht im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren führen.
  • OLG Köln, 19.10.1989 - 27 W 25/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    Ausschlaggebend sind Schlüssigkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens sowie das konkrete Vorbringen der Partei, die sich gegen die Verwertung des Gutachtens wendet und weitere Beweiserhebungen beantragt (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 27.01.1998, 5 W 9/98; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.02.2010, 22 W 5/10; OLG Köln VersR 1990, 311).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    12 An die Voraussetzung der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Klage sind zwar keine überspannten Anforderungen zu stellen (BVerfG NJW 1991, 413; BVerfG FamRZ 1993, 664).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    Sie sind schon dann erfüllt, wenn der vom Antragsteller vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (BGH VersR 1987, 1186; NJW 1988, 266).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    Bei der dahingehenden Prüfung ist, wenn auch nur in eng begrenztem Rahmen, eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig (BGH VersR 1960, 62; NJW 1994, 1160).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    12 An die Voraussetzung der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Klage sind zwar keine überspannten Anforderungen zu stellen (BVerfG NJW 1991, 413; BVerfG FamRZ 1993, 664).
  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    Beide Entscheidungen sind voneinander unabhängig zu treffen, wobei der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht enger verstanden werden kann als das Gebot zur Beweiserhebung (BVerfG NVwZ 1987, 786).
  • BGH, 05.10.1959 - III ZR 111/58
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.05.2012 - 12 W 43/11
    Bei der dahingehenden Prüfung ist, wenn auch nur in eng begrenztem Rahmen, eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig (BGH VersR 1960, 62; NJW 1994, 1160).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2018 - 12 W 14/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens in

    Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ist demgegenüber nur geboten, wenn ein im Wege des Urkundenbeweises verwertetes Gutachten nicht alle Fragen beantwortet oder wenn dargelegt wird, dass die im Schlichtungsverfahren tätigen Gutachter und Ärzte nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen, etwa weil sie nicht für das zu beurteilende Fachgebiet ausgebildet sind (BGH NJW 1987, S. 2300; VersR 2008, S. 1216; vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 08.05.2012; Az. 12 W 43/11, veröffentlicht in juris).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2020 - 12 W 22/20

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Sofortige

    Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ist dann nur geboten, wenn ein im Wege des Urkundenbeweises verwertetes Gutachten nicht alle Fragen beantwortet oder dargelegt wird, dass die im Schlichtungsverfahren tätigen Gutachter und Ärzte nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen, etwa weil sie nicht für das zu beurteilende Fachgebiet ausgebildet sind (vgl. Senat, Beschluss v. 08.11.2018 - 12 W 14/15 - und vom 08.05.2012 - 12 W 43/11 -, jeweils zitiert nach juris).
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